Ö Deutschle Werte. Verband brandenburgischer Kommunalverbände für das kommunale Spar-, Bank- und Kassenwesen (Branden- burgischer Sparkassen- und Giroverband). (Siehe Bd. I, Anhang S. 120.) 8½ % Brandenburgische Kommunalanleihe vom 31./1. 1923. M. 500 000 000 in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000, 100 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Durch Auslos. im Juli zum 2./1. des folg. Jahres oder durch Rückkauf vom 2./1. 1924 ab mit jährl. 2 % u. Zs.- Zuwachs: verstärkte Tilg. zulässig. Zahlst.: Brandenburg. Girozentrale in Berlin sowie die öffentlichen Sparkassen u. Kommunalbanken der Prov. Brandenburg. Aufgelegt bis 15./3. 1923 zu 99 %. 7–12 % Schuldurkundenanleihe vom 9./1. 1923. M. 500 000 000 in Schuldurkunden über beliebige, durch M. 10 000 teilbare, auf mind. M. 10 000 lautende Beträge. Die Schuldurkunden lauten auf den Namen des Geldgebers; sie sind übertragbar, u. zwar durch eine auf die Schuldurkunde zu setzende schriftl. Abtretungsurkunde, die nicht notariell beglaubigt zu werden braucht, sondern nur der brandenburgischen Girozentrale in Berlin anzuzeigen ist. Anstelle Ausfertigung von Schuldurkunden kann auch die Eintrag. der Forder, in das Verbandsschuldbuch erfolgen. Zs.: 2./1., 1./7. Die Verzins. beträgt entweder 8 % fest bis zur Tilg. oder 4 % unter dem jeweil. Reichsbankdiskontsatz, jedoch mind. 7 % u höchstens 12 % fest bis zur Tilg. Tilg.: Die Tilg. der Gesamtanleihe erfolgt v. 1./1. 1924 an mit jährl. 2 % zuzügl. der durch die fortschreitende Tilg. ersparten Zs. unter Zugrundeleg. eines Zins- satzes von 8 %. Die Tilg.-Beträge werden nicht planmässig zur Kündig. oder zum Aufkauf der Schuldurkunden benutzt, sondern vom 31./12. 1924 an zu einem Tilg.-Stock auf- gesammelt, aus dem die Rückzahl. der gesamten Anleihe bis längstens 31./12. 1944 zum Nennwerte erfolgt. Kündig.: Die Schuldurkundenanleihe kann seitens des Gläubigers u. des Sparkassen- u. Giroverbandes vorher ganz oder teilweise gekündigt werden u. zwar erstmalig zum 31./12. 1927 mit halbjährl. Kündigungsfrist. Weitere Kündig. sind jeweils auf den Ablauf eines Kalenderjahres zulässig. Kündigt der Sparkassen- u. Giroverband bis zum 31./12. 1927, so erfolgt die Rückzahl. zu 102 %; bei einer Kündig. zum 31./12. 1929 erfolgt die Rückzahlung zu 101 %. Bei einer Kündig. zum 31./12. 1930 u. später wird die Schuldurkunde zum Nennwerte zurückgezahlt. Zahlst.: Wie bei 8½ % Anleihe von 1923. Die Anleihe wurde im März 1923 zu 100 % verkauft. Sparkassen-Giroverband Hannover in Hannover. (Siehe Bd. I, Anhang S. 122.) 5 % Hannoversche Kommunal-Anleihe von 1922. M. 200 000 000 in Stücken zu M. 2000, 5000, 10 000, 20 000, 50 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg. durch Rückkauf oder Verlos. von 1924 ab mit jährl. 2 % u. Zs.-Zuwachs. Zahlst.: Hannover: Girozentrale; Hamburg, Bremen, Schwerin i. M., Rostock, Wismar, Osnabrück, Hameln, Leer, Wunstorf u. Emden: Zweig- anstalt der Girozentrale Hannover; Berlin: Deutsche Girozentrale, ferner sämtl. deutschen Girozentralen u. alle öffentl. Sparkassen. Die Anleihe wurde im Dez. 1922 freihändig zu 92 % verkauft. Kommunaler Giroverband Pommern-Stettin. (Siehe Bd. I, S. 124.) 7–15 % Pommersche Kommunalanleihe vom 7./12. 1922. M. 500 000 000 (Teilbetrag der Anleihe im Gesamtbetrage von M. 1 000 000 000) in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000, 100 000. Zs.: 1./4., 1./10. Der Zinsfuss ist beweglich; er beträgt 2 % unter dem jeweiligen Reichsbankdiskont, mind. jedoch 7 %, höchstens 15 %. Der April-Zinsschein wird mit 2 % unter dem Stande des Reichsbankdiskonts am vorhergehenden 30./9., der Oktober-Zinsschein mit 2 % unter dem Stande des Reichsbankdiskonts am vorhergehenden 31./3. ausgezahlt. Tilg.: Von 1924 ab durch Verlos. im Juni zum 30./9. oder durch freibänd. Ankauf mit jährl. 2 % u. Zs.-Zuwachs; verstärkte Tilg. oder Totalkündig. zulässig. Zahlstellen: Stettin: Giro- zentrale Pommern, Landschaftliche Bank der Provinz Pommern, Pommersche Landes- genossenschaftskasse e. G. m. b. H., Wm. Schlutow; Berlin: Deutsche Girozentrale; ferner sämtl. deutschen Girozentralen u. alle öffentlichen Sparkassen. Die Anleihe wurde aufgelegt im März 1923 zu 100 %. Bezirksverband Heimbachkraftwerk in Freudenstadt (Württ. Schwarzwald). Der Bezirkverband Heimbachkraftwerk ist im Februar 1920 gegründet worden, um durch Ausbau von Wasserkräften die Bezirke der in ihm vereinigten Amtskörperschaften in gemeinnütziger Weise mit Elektrizität zu versorgen. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts im Sinne des Artikels 92 der württemberg. Bezirksordnung. Dem