10 Diäeutsche Werte, gesamten Steuerkraft für die Verbindlichkeiten des Elektro-Zweckverbandes haften. Ferner haften für diese die drei Kreise des Landes Waldeck auf Grund eines besonderen Kartell- vertrages. Der Elektro-Zweckverband stellt eine Vereinigung der im Main-Wesergebiet belegenen kommunalen Elektrizitäts-Versorgungsunternehmungen dar u. umfasst das Gebiet Mitteldeutschlands, das von Hanau im Süden nach Northeim, Einbeck u. Büren im Norden u. von Marburg, Wittgenstein im Westen bis nach dem Eichsfeld im Osten reicht. Er bezweckt die Elektrizitätswirtschaft dieses Gebietes auf den technisch u. wirtschaftlich höchstmöglichen Stand zu bringen u. die Stromlieferung sicherzustellen. Der Verband ist Abnehmer der vom preussischen Staat in diesem Gebiet erzeugten elektrischen Arbeit (Waldecker Edertalsperre, Mainstaustufen; Werrakraftwerk, Diemeltalsperre u. Fuldakraft- werke). Zur Ergänzung dieser nicht ausreichenden elektrischen Energiemengen stehen zurzeit nur die Dampfkraftwerke der Stadt Cassel u. der Zechen Wintershall u. Dettingen zur Verfügung, die auf Grund von Verträgen mit dem preussischen Staate zur Aushilfe u. Spitzenleistung herangezogen werden. Um auch dem weiter steigenden Strombedarf genügen zu können, hat der preussische Staat im Jahre 1922 ausgedehnte Kohlenfelder bei Borken (Bez. Cassel) erworben u. in Gemeinschaft mit dem Elektro-Zweckverband die Errichtung eines Kraftwerkes mit einer Leistung von zunächst 36 800 KW in die Hand genommen. Das Kraftwerk wird als bergrechtliche Gewerkschaft unter der Firma „Gewerkschaft Grosskraftwerk Main-Weser“ betrieben, an welcher der Preuss. Staat mit 51 %, der Elektro-Zweckverband mit 49 % beteiligt ist. Der Kohlenbesitz der Gewerkschaft, eine der besten mitteldeutschen Bitumenkohle gleichwertige Braunkohle, wird nach dem Gutachten des Grubenvorstandes der Gewerkschaft Grosskraftwerk Main-Weser u. dem des staatlichen Elektrizitätsamtes Cassel für die eigene Belieferung des Kraftwerkes auf mehrere Menschenalter hinaus ausreichen. Zum Zwecke des Ausbaues der Gruben u. des Kraft- werkes in Borken nach den mit dem preussischen Staat getroffenen Abmachungen hat der Zweckverband eine 5 % Kohlenwert-Anleihe begeben. 5 % Kohlenwert-Anleihe im Geldwerte von 250 000 t Förderbraunkohle des Casseler Reviers in Teilschuldverschreibungen, welche auf den Geldwert von 1, 5, 10, 50 t Kohle lauten. Der Geldwert wird berechnet nach dem Preise für Förderbraunkohle des Casseler Reviers (ausschliesslich Gewerkschaft Wattenbach) ab Zeche einschl. Steuer gemäss den Preisfestsetzungen der A. G. Reichskohlenverband in Berlin oder deren Beauftragten oder einer an Stelle des Reichskohlenverbandes tretenden anderen Stelle zur Feststellung der Kohlenpreise. Falls diese Feststellungen nicht mehr oder nicht mehr in der bisherigen Weise erfolgen sollten, soll als Geldwert der Durchschnittspreis der Förderbraunkohle des Casseler Reviers (ausschliesslich Gewerkschaft Wattenbach) angenommen werden. Zur Festsetzung dieses Durchschnittspreises soll ein Sachverständigen-Ausschuss eingesetzt werden, den auf Antrag des Treuhänders der Anleihe die Handelskammer in Cassel ernennen wird. Ist die Festsetzung eines solchen Durchschnittspreises nicht möglich, So tritt an deren Stelle eine andere, von der Handelskammer in Cassel zu bezeichnende gleichwertige Kohle. Zs.: 1./2., 1./8. Tilg.: Vom 1./2. 1925 ab durch halbjährl. Verlos. oder freihänd. Rückkauf mit halbjährl. 2 %; vom 1./2. 1928 ab verstärkte Tilg. oder Totalkündig. mit 3 monat. Frist zulässig. Die zur Auszahlung gelangenden Beträge für Verzinsung u. Tilg. werden nach dem Durchschnittspreis berechnet, der sich für Förderbraunkohle des Casseler Reviers (ausschliessl. Gewerkschaft Wattenbach) ab Zeche einschliessl. Steuer aus den täglichen Kohlenpreisen der dem Zahlungstermin vorhergehenden Halbjahre, u. zwar vom 1./1.–30./6. für die Zahlungen am 1./8. u. vom 1./7.–31./12. für die Zahlungen am 1./2. ergibt. Sicherheit: Die Anleihe wird dinglich sichergestellt durch eine an erster Stelle zu Gunsten der „Revision Treuhand A. G. in Berlin als Treuhänder der Anleihe ein- zutragenden Reallast auf jährliche Lieferung einer Holzmenge, deren Wert dem zur jähr- lichen Verzins. u. Tilg. benötigten Geldwert von 22 500 t. Förderbraunkohle des Casseler Reviers (ausschliessl. Gewerkschaft Wattenbach) ab Zeche einschliessl. Steuer zuzüglich der Kosten der Betreibung entspricht. Die Reallast wird eingetragen auf den dem Waldeckischen Domanium gehörigen forstwirtschaftlich genutzten, mit Buchen u. Nadelholz bestandenen, bisher unbelasteten Grundstücken der Oberförstereien Willingen, Rhena u. Corbach in einer Gesamtgrösse von 5251 ha. Zahlst.: Cassel: L. Pfeiffer u. deren Zweig. niederlass.; Berlin: Disconto-Ges., Commerz- u. Privatbank A.-G., Dresdner Bank u. deren Zweigniederlass. Die Anleihe wurde vom 15./2. 1923 zu M. 35 000 pro t verkauft. Gemeindeverband Ceberlandwerk Hohenlohe-Oehringen in Ohrnberg (Württemberg). 10 % Hohenlohesche Elektrizitäts-Anleihe. M. 150 000 000 in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000, 100 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Von 1925 ab innerhalb 20 Jahren zu 103 % rückzahlbar; verstärkte Tilg. oder Gesamtkündig. von 1928 ab zulässig. Sicherheit: Die Anleihe ist sichergestellt durch das Vermögen des Gemeindeverbandes u. die Haftung der ihm angehörigen 89 Gemeinden der Oberamtsbezirke Oehringen, Weinsberg,. Neckarsulm, Hall und Backnang, die u. a. über einen Gesamtbesitz an Wäldern von rund 2800 ha verfügen. Zahlstellen: Oehringen: Bank für Gewerbe und Landwirtschaft e. G. m. b. H., Handels- u. Gewerbebank Heilbronn A.-G. Fil. Oehringen, Spar- u. Kreditbank Oehringen e. G. m. b. H.; Stuttgart: Commerz- u. Privat-Bank, Darmstädter u. Nationalbank, Disconto-