Deutsche Werte. 11 Ges., Doertenbach & Co. G. m. b. H., Dresdner Bank, Paul Kapff, G. H., Keller's Söhne, Gebr. Rosenfeld, Württemberg. Girozentrale, Württemberg. Vereinsbank; Heilbronn: Rümelin- bank A.-G.; Ulm: Zentralkasse Württ. Genossenschaften e. G. m. b. H. Die Anleihe wurde aufgelegt 15./3.–10./4. 1923 zu 99 %. = Landlieferungsverband Provinz Sachsen in Halle a. S. Errichtet auf Grund des Reichssiedlungsgesetzes v. 11./8. 1919 in Verbind. mit dem Preuss. Ausführungsgesetz zum Reichssiedlungsgesetz v. 15./12. 1919. Der Landlieferungs- verband Provinz Sachsen umfasst alle Eigentümer der in der Provinz Sachsen belegenen, nicht zu den Staatsdomänen gehörenden Güter, deren landwirtschaftl. Nutzfläche mindestens 100 ha beträgt. Er hat die Aufgabe, gemäss dem Reichssiedlungsgesetz zu Siedlungszwecken geeignetes Land zu angemessenem Preise zu beschaffen, Für seine Verbindlichkeiten haftet das Vermögen des Verbandes, das in der Hauptsache aus erworbenem Grundbesitz besteht; zur Deckung der Verbindlichkeiten sind ferner dem Verbande alle Verbandsmitgl. persönlich u. mit ihren Verbandsgrundstücken nach der Grösse der wirtschafl. Nutzfläche ihrer Verbands- grundstücke haftbar. Die nach diesem Massstab umzulegenden Beiträge haben den Charakter öffentl. Lasten u. können im Verwaltungszwangsverfahren beigetrieben werden. Aus- geschiedene Verbandsmitgl. bleiben für die bis zu ihrem Austritt umgelegten Beiträge nebst ihrem Rechtsnachfolger im Besitz der Verbandsgrundstücke persönlich haftbar. 4¼ % Anleihe des Landlieferungsverbandes Provinz Sachsen von 1922. M. 10 000 000 in Stücken zu M. 1000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1927 ab durch Verlos. zum Nenn- wert bis spät. 2./1. 1956; vom 2./1. 1927 ab verstärkte Tilg. u. Totalkündig. mit halbjährl. Frist zulässig. Sicherheit: Der Landlieferungsverband hat sich verpflichtet, bis zur völligen Einlös. der Anleihe sein Vermögen nicht zur Sicherheit für anderweitige Verpflichtungen, insbes. für neu auszugebende Teilschuldverschr. zu belasten, es sei denn, dass die Belast. auch zugunsten der Gläubiger aus den Teilschuldverschr. der Anleihe von 1922 zu gleichen Rechten erfolgt. Zahlst.: Halle a. S.: Kasse des Landlieferungsverbandes Provinz Sachsen, Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co., H. F. Lehmann, Genossenschaftsbank zu Halle e. G. m. b. H., Landschaftl. Bank der Provinz Sachsen: Berlin; Berliner Handels-Ges. Die Anleihe wurde in Berlin eingeführt. Mecklenburg-Schwerinsches Amt Rostock. Zum Amt Rostock sind verbunden die Städte Marlow, Ribnitz, Sülze, Tessin u. 164 Land- gemeinden (die Stadt Rostock gehört nicht zum Amt Rostock). Dem Amt ist unter dem 27./1. 1922 von dem Mecklenburg-Schwerinschen Ministerium des Innern die Genehmig. zur Ausgabe einer Anleihe bis zum Betrage von M. 12 000 000 erteilt worden zum Zwecke der Beschaff. von Mitteln für den Bau u. Betrieb der Anlagen, die für die Versorg. der dem Amte angeschlossenen Gemeinden mit Elektrizität erforderlich sind, im besonderen für den Bau eines Hochspannungsnetzes von vorläufig etwa 190 km Länge. 5 % Elektrizitäts-Anleihe des Mecklenburg-Schwerinschen Amtes Rostock von 1922. M. 12 000 000 in Stücken zu M. 1000, 3000, 5000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 2./1. 1925 ah durch Auslos. zum Nennwert mit jährl. mind. 2 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb von 25 Jahren. Sicherheit: Für Verzins. u. Rückzahl. der Anleihe haftet das Amt Rostock nicht nur mit den Einnahmen der aus dieser Anleihe zu errichtenden Elektrizitätsanlagen, sondern auch mit allen ihm sonst zur Verf. stehenden Mitteln u. mit seiner ganzen Steuerkraft. Zahlst.: Berlin u. Hamburg: Deutsche Bank; Schwerin i. M.: Mecklenburg. Depositen- u. Wechselbank. Die Anleihe wurde in Berlin eingeführt. 0 3 7 6 * e. 7 Schleswig-Holsteinischer Elektrizitäts-Verband (Siehe Bd. I, Anhang S. 133.) 5 % Anleihe von 1922, Ausgabe III. M. 250 000 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1926 ab durch Verlos. zu pari im Juni zum 1./4. des folg. Jahres mit jährl. 2 % u. Zs.-Zuwachs bis spät. Ende 1951, vom 1./4. 1933 verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. mit 6monat. Frist zulässig. Sicherheit: wie Anleihen Ausgabe I u. II. Zahlst.: Berlin, Frankf. a. M., Hamburg: Dresdner Bank, Commerz- u. Privat-Bank; Kiel: Landesbank der Provinz Schleswig-Holstein, Wilh. Ahlmann; Oldenburg: Oldenburger Landesbank; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen; Husum: Schleswig-Holstein. Bank: Heide: Westholstein. Bank; Neumünster: Bankverein für Schleswig-Holstein. Eingeführt in Berlin. Zweckverband „Elektrizitätsverband Stade-. (Siehe Bd. I, Anhang S. 134.) 10 % reichsmündelsichere Anleihe von 1923, I. Serie M. 600 000 000 in Stücken zu M. 10 000, 20 000, 50 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Vom 1./7. 1928 an durch Verlos. mit jahrl. 3 % u. Zs.-Zuwachs innerhalb 16 Jahren; v. 1./7. 1928 ab verstärkte Tilg. u. Gesamtkündig. zu- * 7*