Ausländische Banken. 23 Credit-Anstalt; Köln: Deutsche Bank, Essener Credit-Anstalt, Landesbank der Rheinprovinz, A. Levy, Sal. Oppenheim jr. & Cie; Mannheim: Rhein. Creditbank; München: Deutsche Bank, Bayer. Vereinsbank; Stuttgart: Württemberg. Vereinsbank; Wiesbaden: Deutsche Bank, Nassauische Landesbank. Die Anleihe wurde im Dez. 1922 freihändig zu 98.50 % verkauft. Wetzlar. (Siehe Bd. I, Anhang S. 286.) 10 % Stadt-Anleihe von 1923. M. 80 000 000 in Stücken zu M. 5000, 10 000, 20 000, 50 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./4. 1923 ab mit jährl. 5 % u. Zs.-Zuwachs. Zahlstellen: Wetzlar: Stadtkasse, Darmstädter u. Nationalbank, Julius Kellner, Mitteldeutsche Creditbank; Frankf. a. M.: Gebr. Röchling. Die Anleihe wurde im Februar 1923 freihänd. zu 98 % verkauft. Wiesbaden. (Siehe Bd. I, Anhang S. 286.) Schuldscheindarlehen vom 1. Januar 1923. M. 500 000 000, eingeteilt in beliebige, durch 10 000 teilbare auf mindestens M. 50 000 lautende Beträge. Die Schuldscheine lauten auf den Namen des Geldgebers. Zs.: 2./1., 1./7. Der Zinsfuss ist veränderlich, jeweils Reichsbank- diskontsatz abzügl. 2 %, jedoch mind. 7 % u. höchstens 12 %. Tilg.: Die Rückzahlung des Darlehns erfolgt am 31./12. 1932 zum Nennwert. Das Darlehen kann jedoch seitens des Gläubigers u. der Stadt Wiesbaden vorher ganz oder teilweise gekündigt werden u. zwar erstmals zum 30./6. 1928 mit halbjähr. Kündigungsfrist; weitere Kündig. sind jeweils auf den Ablauf eines Kalenderjahres zulässig. Kündigt die Stadt zum 30./6. oder 31./12. 1928 bzw. 1929, 1930, 1931, so erfolgt die Rückzahl. der gekündigten Beträge mit einem Aufgeld von 9 % oder 8 % bzw. 7 % oder 6 %, 5 % oder 4 %, 3 % oder 2 % über den Nennwert der Schuldscheine. Kündigt der Gläubiger zu den gleichen Terminen, so erfolgt die Rück- zahl. der gekündigten Beträge mit einem Abzug von 5½ % oder 5 %, bzw. 4½ % od. 4 %, 3½ % oder 3 %, 2½ % oder 2 % unter dem Nennwert der Schuldscheine. Zum Zweck der Tilg. wird die Stadt während der Laufzeit des Darlehns am 1./4. u. 1./10. jeden Jahres je 3 % des jeweils noch ausstehenden Kapitals zurückstellen u. diese Beträge im Einverständnis mit der Nassauischen Landesbank in einer den Verwendungszweck sicherstellenden Weise anlegen. Zahlstellen: Wiesbaden: Stadthauptkasse, Nassauische Landesbank u. sämtliche Wiesbadener Bankinstitute; Berlin u. Frankf. a. M.: J. Dreyfus & Co.; Frankf. a. M.: Lazard Speyer-Ellissen. Die Schuldscheine wurden im Dezember 1922 freihänd. zu 100 % verkauft * Worms. (Siehe Bd. I, Anhang S. 290.) 8 % Stadt-Anleihe von 1922. M. 100 000 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000. Zs.: 2./1., 1./7. Tilg.: Von 1928 durch Verlos. zu 102 % mit jährl. 1½ % u. Zs.-Zuwachs. Zahlstellen: Worms: Stadtkasse, Südd. Disconto-Ges.; Frankf. a. M.: Disconto-Ges., Ernst Wertheimber & Co.; Hannover: Ephraim Meyer & Sohn; Karlsruhe: Straus & Co.; Mainz: Disconto-Ges. Die Anleihe wurde im Dezember 1922 freihändig zu 98 % verkauft. Würzburg. (Siehe Bd. I, Anhang S. 291.) 6 % Stadt-Anleihe von 1922. M. 30 000 000 in Stücken zu M. 1000, 2000, 5000, 10 000, 20 000. Zs.: 1./4., 1./10. Tilg.: Vom 1./10. 1932 ab durch Verlos. im April (zuerst 1932) zum 1./10. oder freihänd. Rückkauf oder Kündig. mit jährl. mind. 1 % u. Zs.-Zuwachs bis 1965; Kündig. u. Verlos. bis 1./4. 1932 ausgeschlossen. Zahlstellen: Würzburg: Stadtkämmerei, Städt. Sparkasse Würzburg, die Mitglieder der Vereinigung Unterfränkischer Privatbankiers. Aufgelegt im Oktober 1922 zu 99 %. Zwickau. (Siehe Bd. 1, Anhang S. 239.) 5 % Kohlenwert-Anleihe von 1923 im Geldwerte von 10 000 t Steinkohle (Waschknörpel 1I des Erzgebirgischen Steinkohlen-Aktienvereins in Zwickau, Vertrauensschacht, frei Eisen- bahnwagen ab Werk, ausschl. Kohlen- u. Umsatzsteuer u. sonst. Abgaben) in Schuldverschr., welche auf den Geldwert von 10 000, 5000, 3000, 1000, 500 kg Steinkohle lauten. Zs.: 30./6., 31./12. Tilg.: Vom 2./1. 1925 durch Verlos. oder freihänd. Rückkauf mit jährl. mind. 5 % bis 1942; von 1926 ab verstärkte Tilg. zulässig. Die zur Auszahl. gelangenden Beträge für Verzins. u. Tilg. werden nach dem Durchschnittskohlenpreise berechnet, der sich aus den täglichen Kohlenpreisen der den Zahlungsterminen vorhergehenden Halbjahre, mit Aus- nahme der für die Feststellung u. Bekanntmachung notwendigen letzten 14 Tage des Halb-