Hypotheken- und Kommunal-Banken. 183 Die Versicherungsbank betreibt: a) die verschiedenen Zweige der Lebensver- si cherung, insbesondere Versicherung auf den Todesfall oder bestimmte Zeit, sowie Ver- sicherung von Leibrenten aller Art, und sie garantiert ihre desfallsigen Haftungen mit dem ganzen Bankvermögen. Versichert waren 1895 25 576 Personen mit einem Versicherungs- kapital von M. 93 950 469 und 1891 Personen mit Leibrenten von zusammen M. 1 289717. Die Versicherung gegen Feuersgefahr mit festen Prämien und garantiert diesen Geschäftszweig: 1) mit 3 000 000 Gulden oder M. 5 142 857.14 aus dem bar eingezahlten Bankfonds; 2) mit 1 000 000 Gulden oder M. 1 714 285.71 komplett vorhandenem Reserve- fonds; 3) mit den Prämien-Zurückstellungen und Überträgen (Ende 1895 M. 1 382 741), 4) mit der laufenden Prämieneinnahme. Versichert waren Ende 1895: M. 2 265 057 937; gezahlt wurden an 2447 Brandbeschädigte M. 707 069.59 Entschädigungen ausschliesslich des Anteils der Rückversich.-Gesellschaften. Kapital: M. 39 285 714.30 in 40 000 Aktien à fl. 500 (M. 857 ¼½) und 5000 Aktien à M. 1000. Pfandbriefe: Die Bank ist befugt, auf Grund der in ihrem Besitz befindlichen Hypotheken- darlehen bis zur 15 fachen Höhe des eingezahlten Aktienkapitals und der jeweilig vorhandenen Specialreserve des Pfandbriefgeschäftes Pfandbriefe auszugeben. Dieselben können sowohl auf Inhaber als auf Namen lauten. Durch Dekrete vom 23./3. 1864 und 13./9. 1885 ist den Pfandbriefen in Bayern Mündelsicherheit zugestanden worden. — Auch die Reichsbank be- leiht sie in erster Reihe. Im Umlauf waren davon Ende 1895: M. 607 706 500, und zwar: 4 % Pfandbriefe Ser. XIII–XXXI (1864–94.) – Lit E. zu 2000, F. zu 1000, G. zu 500, H. zu 200, I. zu 100 M. 1895 in Umlauf: M. 103 336 000. – Zinsterm. teils 1./1. u. 1./7. (seit 1880) 1./4. u. 1./10. – Verlos. halbj. Mai u. Nov., erste 1./5. 1865; – starke Ver- losung 1. u. 2./5. 1895. Umtausch der 4 % igen gegen 3½ % ige bis 1./10. 95 mit Belassung der 4 % bis 1./1. 96. Kurs Ende 1886–1895: 100, 20, 101, 60, 102, 10, 101, 100,60 100, 80, 102, 50, 102, 80, 101, 30, 100, 60 %. 3½ % Pandbriefe lt. staatlicher Genehmigung vom 15./8. 1885; Ser. XXII–pXXXI (1885–1894). Lit. K. zu 2000, L. zu 1000, M. zu 5000, N. zu 200, O. zu 100 M. – In Umlauf 1895: M. 504 370 500. – Zinsterm. 1./6. u. 1./12., seit 1887 auch 1./2. u. 1./8. und seit 1889 auch 1./1. u. 1./7. – Tilg. mind. % jährl. Verlos. halbjähr, Anfang Mai u. Nov.; erste 1./5.1887. Kurs Ende 1885–1895: 96, 80, 99, 96, 60, 99, 20, 98, 80, 95,70, 95, 80, 97,70, 97, 100, 10, 100, 50 %. Coupon: Einlösung Monat vor Fälligkeit. –— Tilg. bei den 4 u. 3 % jährl. mind. ½ % mit Zinszuwachs. – Verlos. 1./5. u. 1./11. – Zur Tilgung werden verwendet die effektiven eingegangenen Tilgungsdquoten und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapital-Rück- oder Abschlagszahlungen der Hypothekenschulden, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summen der Tilgungsfonds nicht mindestens M. 200 000 erreicht, findet eine Verlosung nicht statt. Bankobligationen: Es sind dies unfundierte Schuldscheine mit 12 monatl. Kündigungsfrist und dürfen davon bis böchstens 9 Millionen Mark ausgegeben werden; Ende 1895 in Umlauf: M. 3 300 000. – Kurs Ende 1887 bis 1895: 101, 20, 102,70, 98,80, 100, 100, 100, 100, 100,60, 101,50 %. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Akt. à fl. 500 = 6 St., 1 Akt. à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene und 1500 fremde St. Gewinn-Verteilung: Aus den Erträgnissen des Pfandbriefgeschäfts ist für etwaige Kapitalver- luste eine Specialreserve anzusammeln, deren jährliche Zugangsquote im Minimum 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins und dem Pfandbrief- couponszins berechneten Reinertrages des Pfandbriefgeschäftes betragen muss (bis zu 5 % der umlaufenden Pfandbriefsumme, resp. zur Ergänzung auf diese Höhe innerhalb 3 Monaten); die Hälfte des Erträgnisses des Feuerversicherungsgeschäfts zur Bildung einer Specialreserve für dieses Geschäft, bis diese 1 Million Gulden erreicht hat (was bereits der Fall); sollte diese Reserve und die laufende Einnahme zur Deckung von Verlusten nicht ausreichen und dieses Aktienkapital angegriffen werden müssen, so ist das ganze Erträgnis des Feuer- versich.-Geschäfts zur Wiederherstellung des letzteren zu verwenden. Aus dem nach Bildung dieser Specialreserven verbleibenden Reingewinn 5 % Dividende; vom Rest wird das freie Erträgnis des Feuerversich.-Geschäfts ausgeschieden und vom Uberrest / zu einem allgem. Reservefonds der kaufm. und Hypotheken-Abteilung verwendet, bis dieser 7 % des Aktien- kapitals erreicht hat (was bereits der Fall; über 10 %, 4 Millionen Mark). Die andern ¾ und das freie Erträgnis des Feuerversich.-Geschäfts dienen zur Verstärkung der Dividende. Reservefonds: M. 19 460 107.47. Kursstand der Aktien 1886 – 1895: 281, 271,70, 284,20, 299,50, 297,50, 294, 25, 302,75, 297, 314,40, 326 % (fl.-Akt.); 1893–1895: 293,75, 317,75, 329 0% (M.-Akt.). Notiert in München und Frankfurt a/M.; an letzterem Platze nur die fl.-Stücke. Dividenden 1886–1895: 10,733, 10, 62, 11,32, 11,67, 12, 017, 12, 367, 12,367, 12,367, 12,367. 12,367 0%. Coupon-Verjährung 5 Jahre nach Fälligkeit. „ Kommissär der Staatsregierung: Josef von Koppelstätter, Vinist.-Rat. Direktion: a) Hypotheken-Abteilung: Dr. Friedrich Klee; Dr. Adolf Stroell. b) Kaufmännische Abteilung: Kom.-Rat Theodor von Pühn; Kom.-Rat Ludwig Frauenholz; Albrecht Otto c) Versicherungs-Abteilung: Reg.-Dir. Karl Rasp. 98*