0 Dampfschiffahrts-Gesellschaften. Direktion: C. J. W. Ahlers. Aufsichtsrat: Vorsitz. Louis Ed. Meyer, Stellv. Georg Wolde u. 8 Mitglieder. Prokuristen: E. Hartmann, Ad. Stein. Firmenzeichnung: Ein Vorstand mit einem Prokuristen Zahlstellen: Bremen; Rob. Schultze & Wolde, Berlin: Warschauer & Co. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: Am 18. Februar 1857. Letztes Statut vom 23. April 1892. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt und allen damit in Verbindung stehenden Geschäften, wis Errichtung und Betrieb von Anstalten zur Erbauung und Reparatur von Schiffen, Fluss- und Seeversicherungsgeschäft etc. sowie Passagier- und Schleppdienst auf der Weser. Ferner Beförderung der Post von Deutschland, England und Amerika, sowie der ersteren nach Asien und Australien. Das auf die Subvenfionslinien bezügl. Vertragsverhältnis mit dem Deutschen Reiche vom 3./4. Juli 1885 wurde durch Nachtrag vom 15. Mai 1893 wie folgt abgeändert. Die Gesellschaft erhält während der Restdauer des ursprünglichen Vertrages (bis 1901) vom 10. April 1893 an einen jährlichen Zuschuss von M. 4 090 000 (4 400 000) aus Reichsmitteln, zahlbar in monatlichen Teilbeträgen, dagegen hat sie folgende Post. dampfschiffslinien zu unterhalten: A) für den Verkehr mit Ostasien 1. eine Hauptlinie von Bremerhaven nach China. und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Shanghai und zurück; 2. eine Anschlusslinie zwischen Hongkong und Japan und zwar über Vokohama, Hiogo, Nagasaki zurück nach Hongkong; 3. eine Anschlusslinie zwischen Singapore und dem deutschen Neu-Guinea-Schutzgebiet, und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda- Archipels, deren Wahl der Genehmigung des Reichskanzlers unterliegt, Friedrich-Wilhelms- hafen, Stephansport, Finschhafen (bezw. Langemak-Bucht), Herbertshöhe, Stephansport, Friedrich-Wilhelmsbafen, Häfen des Sunda-Archipels zurück nach Singapore. B) für den Verkehr mit Australien eine Hauptlinie von Bremerhaven über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua. Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Adelaide, Melbourne nach Sidney und zurück. Auf den Linien A 1 und 2 sowie B sind die Fahrten in jeder Richtung in Zeitabständen von je 4 Wochen, auf der Neu-Guinea-Linie (A 3) dagegen in Zeit- abständen von je 8 Wochen in jeder Richtung auszuführen. Die Fahrten auf der osfasiatischen Hauptlinie sind mindestens mit einer Geschwindigkeit von 12,6 bezügl. 12, auf den Anschluss- linien von Neu-Guinea 9 Knoten, auf der australischen Hauptlinie mindestens mit einer Geschwindigkeit von 12.2 bezügl. 11,5 Knoten auszuführen. Die Gesellschaft hat die er- forderlichen Dampfer auf ihre Kosten einzustellen und zu unterhalten, für die beiden Haupt- linien mindestens je 5 Dampfer, für die beiden Anschlusslinien je 1 Dampfer und 1 bezw. 2 Reservedampfer. Von diesen Dampfern waren mindestens 6 auf deutschen Werften neu zu erbauen. Die Dampfer führen die deutsche Postflagge, haben die Post mit den etva erforderlichen Begleitern ohne besondere Bezahlung zu befördern und auf Gefahr und Kosten der Gesellschaft einzuschiffen und zu landen. Für die Erfüllung ihrer Verbindliehkeiten hat die Gesellschaft dem Reich eine Kaution von M. 500 000 gestellt. Der oben erwähnte Zu- schuss wird insoweit gekürzt, als die vertragsmässig bedungenen Fahrten nicht zur Aus- führung gekommen sind. Für jede zu wenig zurückgelegte Seemeile wird M. 5,55 an der Monatsrate einbehalten. Wenn der Reichskanzler das Anlaufen noch anderer als der be- nannten Häfen anordnet, so soll, wenn die dadurch entstandene Verlängerung oder Ver- kürzung der Hin- und Rückreise nicht mehr als 250 Seemeilen beträgt, eine Anderung in der Vergütung nicht eintreten. Der erste Dampfer nach Ostasien ging am 30. Juni, der erste Dampfer nach Australien am 14. Juli 1886. Ausserdem existiert ein Vertragsverhältnis mit dem Belgischen Staate von 1886. Dieser Staat vergütet der Gesellschaft für das An- legen ihrer nach Ostasien und Australien gehenden Schiffe in Antwerpen jährlich Frs. 80 000 und erstattet ihr die Lootsen- und Leuchtturmabgaben zurück. 1890 schloss die Gesellschaft mit Oldenburg einen Vertrag, wodurch die Abfertigung der Schnelldampfer der nordamerika- uischen Fahrt nach Nordenham verlegt werden sollte. Oldenburg stellte zu dem Zweck mit M. 515 000 Unkosten in Nordenham eine Pieranlage her und der Lloyd nahm dieselbe zunächst anf 5 Jahre für jährlich M. 30 000 in Pacht. 1891 wurde ein Schnelldampferverkehr New York -Genua-- Neapel, 1893 die Roland-Linie? zwischen Bremen-Stadt und New-Vork für die Beförderung von Zwischendeckspassagieren und (fütern bestimmt. 1894 wurde mit der Hamburg-Amerikanischen Packetfahrt-Aktien-Gesellschaft ein Abkommen getroffen behuss Einrichtung eines gemeinsamen Dienstes zwischen New-York, Genua und Neapel mit gemein- samen wöchentlichen Expeditionen, wonach die Einnahmen aus dem Betriebe dieser Linien nach einem bestimmten Verhältnis geteilt werden. Ausserdem besteht für den Passagier- und Frachtverkehr nach Nord-Amerika seit 1894 ein Vertrag mit den übrigen kontinentalen Dampfschiffahrts-Gesellschaften zur Vermeidung der Konkurrenz, welche jeder der Gesell- schaften ihren Anteil am amerikanischen Passagier- bezw. Frachtgeschäft sichert. Auch mit den englischen Linien ist ein Vertrag zustande gekommen. Die Flotte der Gesellschaft besteht aus 6 Schraubendampfschiffen zur europäischen und 47 Schraubendampfschiffen zur transatlantischen Fahrt, 19 Flussdampfschiffen, 78 eisernen Lichterfahrzeugen und 2 Kohlen-