82 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen. Eckernförde-Kappelner Schmalspurbahn-Gesellschaft in Eckernförde. Gegründet: Am 29. Juni 1888. Betriebseröffnung am 26. Jan. 1889. Betrieb einer Eisenbahn zwischen obengenannten Orten. Länge 28,7 km. Kapital: M. 700 000 in 700 Aktien à M. 1000. Anleihe: M. 150 000 in 4 % Obligationen, 300 Stücke à M. 500. Amortisierbar mit 1 %. Geschäftsjahr: Vom 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: Im I. Semester des Geschäftsjahres. Stimmrecht: Jede Aktie – 1 St. Gewinn-Verteilung: Nach Deckung der Betriebsausgaben, der Zurücklagen in die Erneuerungs-, Reserve- und Bilanzreservefonds, sowie nach Verzin- sung und Tilgung der Anleihe wird der Rest als Dividende verteilt. Reservefonds: M. 5449.58, Bilanzreservefonds M. 1186.61, Erneuerungsfonds M. 40 384.45. Dividenden 1892/93–1896/97: ½, /, ½, ¾ 3¼ %. Direktion: Kaufmann C. Rathgen, Stadtrat A. Ehlers. Betriebsdirektion: Kgl. Reg.-Baumeister Franck, Altona; Stellv. Betriebsverwalter Hinkfoth, Eckernförde. Aufsichtsrat: Vors. Stadtrat Carl Clausen. Firmenzeichnung: Ein Direktor. Publikations-Organe: R.-A., Eckernförder Zeitung und Schleibote. Flensburger Strassenbahn-Aktien-Gesellschaft in Flensburg. Gegründet: Am 1. Mai 1881. Letzte Statutenänderung am 8. September 1896. Die Konzession dauert bis 1906. Zweck: Betrieb einer Strassen-Pferdebahn in Flensburg; Länge 2,3 km. Kapital: M. 83 300 in Aktien à M. 300. Anleihe: M. 38 000 in 4¼ % Obligationen. Geschäftsjahr: 1. April bis 31. März. Gen.-Vers.: April-Sept. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinnverteilung: 5 % z. Reserve, dem Aufsichtsrat, der Direktion und den Beamten die ver- tragsmässige Tantieme, Rest z. Verf. d. Gen.-Vers. Reservefonds: M. 2 482.24. Dividenden 1889/90–1896/07: 0 %. Direktion: Emil Kuhrt, P. Nielsen. Aufsichtsrat: Vors. Gustav Johannsen, Stellv. Chr. Schrader, W Knoblauch, Jul. Richter, J. Thaysen. Firmenzeichnung: Die Direktoren oder deren Stellvertreter. Frankfurter Trambahn-Gesellschaft (Sociésté anonyme des Tramways de Francfort sur M.) mit Sitz in Brüssel. Gegründet: 1872 als Kommanditgesellschaft; Aktiengesellschaft seit 1880. Zweck: Betrieb von Strassenbahnen in und um Frankfurt a. M. mit Konzession, verlängert bis Ende 1914. Die Gesellschaft hat sich verpflichtet, binnen 8 Jahren 18 km neue Linien auf Kosten der Stadt zu bauen, und zahlt dieser für Verzinsung und Amortisation auf Anlage- kosten jährlich 8 % des dafür aufgewendeten Kapitals zurück. Ferner zahlt die Gesellschaft an die Stadt ab 1. Januar 1890 eine Abgabe von 6 % ihrer Bruttoeinnahme von ihrem Gesamtnetz und für solche Linien, deren Gebiet während der Vertragsdauer in das Stadt- gebiet einverleibt wird, von 3 %. Ausserdem leistet die Gesellschaft an die Stadt folgende Barzahlungen: während der ersten 2 Jahre je M. 30 000, während der nächsten 3 Jahre je M. 40 000, der folgenden 5 Jahre je M. 50 000, der folgenden 5 Jahre je M. 60 000, der folgenden 5 Jahre je M. 70 000, der letzten 5 Jahre je M. 80 000. Die Stadt entsendet in die Verwaltung einen Delegierten mit beratender Stimme, der die Controle über die gesamte Geschäftsführung hat. An den beiden für den Rückkauf bestimmten Daten kann die Stadt die gesamte Anlage mit allen Betriebsmaterialien zum Buchwert übernehmen und hat ferner entsprechende Entschädigung zu zahlen. Nachdem die Stadt Frankfurt a. M. die Um- wandlung des Strassenbahnnetzes in elektrischen Betrieb beschlossen, hat die Ges. derselben einen von der Electric Westinghouse Company, Ltd. ausgearbeiteten diesbezügl. Voranschlag überreicht, dessen Prüfung städtischerseits vorgenommen, worüber endgültiger Beschluss aber noch aussteht. Kapital: frs. 2 704 000 in Aktien à frs. 100, wovon frs. 872 000 amortisiert sind. An Stelle der bis 1894 auf den Betrag von frs. 135 000 amortisierten Aktien treten Genussaktien, welche mit den St.-Akt. an der 2. Dividende teilnehmen. Anleihe: 4 % Anleihe von 1892: frs. 1 250 000 in Stücken à frs. 500 – M. 400, wovon Ende 1896 frs. 812 500 begeben sind. Die Anleihe kann bis auf frs. 2 000 000 erhöht werden. Zinsen: 1. Mai resp. 1. Nov. nach Wahl in deutschem oder belgischem Gelde. Tilgung: Wenn die Stadt Frankfurt a. M. per 1. Jan. 1898 oder per 1. Jan. 1906 das ihr zustehende Recht des Rückkaufs der Konzession ausübt, ist die Anleihe zum Kurs von 102 % am folgenden 1. Mai rückzahlbar, andernfalls ist die Anleihe am 1. Mai 1915 fällig und rück- zahlbar al pari, weshalb die Ges. verpflichtet ist, alljährlich vom Gewinn eine Summe abzusetzen, die zur Tilgung erforderlich wäre. Zahlstelle: Frankfurt a. M.: Gebr. Sulzbach.