370 Dampfschiffahrt-Gesellschaften, Rhedereien, Dock-Gesellschaften etc. Bilanz am 31. Dez. 1897: Aktiva; Schiffahrtkapital M. 15 690 000, Neubauten M.4 752 109.29, Immobilien M. 100 000, Mobilien M. 100, Kassa M. 12 689.59, Effekten M. 491 227.50, Wechsel M. 2 020 888.78, Warenlager M. 112 035.99, Interessen M. 14 121, Assekuranzvorträge M. 5694.01., div. Debitoren M. 959 652.52. Sa. M. 21 158 518.68. Passiva: Aktienkapital M. 10 000 000, Anleihen M. 5 062 000, Anleihezinsen M. 51 820, Reservefonds M. 1 000 000, Erneuerungs- u. Reparaturenfonds M. 550 000, Assekuranzreserve M. 981 774.64, Unter- stützungsfonds M. 40 000, Specialreserve M. 400 000, Dividenden M. 800 352.50, Tantieme M. 78 093.78, div. Kreditoren M. 2 190 280.29, Vortrag M. 4197.47. Sa. M. 21 158 518.68. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handlungsunkosten M. 242 862.69, Anleihezinsen M. 205 700, Schiffahrtkapital M. 1 515 313.34, Immobilien M. 20 000, Unfallversicherung etc. M. 25 426.35, Reingewinn M. 1 336 920.99. Sa. M. 3 346 223.37. Kredit: Vortrag a. 1896 M. 10 653.45, Schiffahrtbetrieb M. 3 290 842.18, Interessen M. 33 393.42, Kursgewinn M. 3993.53, alte Materialien M. 5265.79, Miete M. 2075. Sa. M. 3 346 223.37. Reservefonds: M. 1 000 000, Specialreserve M. 400 000, Assekuranzreserve M. 981 774.64, Er- neuerungsfonds M. 550 000. Kurs Ende 1888–97: 165, 178, 126, 91.50, 85.50, 95, 106.50, 111.25, 97.60, 123 %. Notiert in Berlin und Bremen. Dividenden 1889–97: 0, 5½, 4½, 0, 2, 7, 6, 0, 8 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. Direktion: O. J. D. Ahlers. Prokuristen: E. Hartmann, Ad. Stein. Aufsichtsrat: Vors. Louis Ed. Meyer, Stellv. George Wolde, 8 Mitglieder. Firmenzeichnung: Der Direktor mit einem Prokuristen. Zahlstellen: Bremen: J. Schultze & Wolde; Berlin: Robert Warschauer & Co. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: Am 18. Februar 1857. Letzte Statutenänd. vom 25. April 1898. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt und allen damit in Verbindung stehenden Geschäften, wie Errichtung und Betrieb von Anstalten zur Erbauung und Reparatur von Schiffen, Fluss- und Seeversicherungsgeschäft etc., sowie Passagier: und Schleppdienst auf der Weser. Ferner Beförderung der Post von Deutschland, England und Amerika, sowie der ersteren nach Asien und Australien. Das auf die Subventionslinien bezügl. Vertragsverhältnis mit dem Deutschen Reiche beruht auf den Gesetzen vom 6. April 1885, 27. Juni 1887 u. 20. März 1893. Durch das Gesetz vom 13. April 1898, wurde der Vertrag wie folgt abgeändert. Die Ges. er- hält für eine Erweiterung des ostasiatischen Postdampferdienstes durch Einrichtung einer vierzehntägigen Verbindung mit China eine Erhöhung der bisher vertragsmässig aus Reichsmitteln zu zahlenden Beihülfe von M. 4 090 000 um jährlich M. 1 500 000 be- willigt und gleichzeitig die Unterhaltung des erweiterten Gesamtunternehmens unter Gewährung der so erhöhten Beihülfe auf eine Dauer bis zu 15 Jahren übertragen. Im übrigen gelten für die Postdampfschifflinien folgende Bestimmungen: A) für den Verkehr mit Ostasien 1) eine Hauptlinie von Bremerhaven nach China, und Zwar über einen niederländischen und belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Singapore, Hongkong nach Shanghai und zurück; 2) eine An- schlusslinie zwischen Hongkong und Japan, und zwar über VYVokohama, Hiogo, Nagasaki zurück nach Hongkong; 3) eine Anschlusslinie zwischen Singapore und dem deutschen Neu-Guinea-Schutzgebiet, und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda-Archipels, deren Wahl der Genehmigung des Reichskanzlers unterliegt, Friedrich-Wilhelmshafen, Stephansport, Finschhafen (bezw. Langemak-Bucht), Herbertshöhe, Stephansport, Friedrich-Wilhelmshafen, Häfen des Sunda-Archipels zurück nach Singapore. B) für den Verkehr mit Australien eine Hauptlinie von Bremerhaven über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Adelaide, Melbourne nach Sidney und zurück. Auf den Linien A2 sowie B sind die Fahrten in jeder Richtung in Zeitabständen von je 4 Wochen, auf der Neu-Guinea-Linie (A3) dagegen in Zeitabständen von je s Wochen in jeder Richtung auszuführen. Die 14tägigen Fahrten auf der ostasiatischen Hauptlinie sind mindestens mit einer Geschwindigkeit von 13 Knoten für ältere, 14 Knoten für neu zu erbauende Schiffe, auf den Anschlusslinien von Neu-Guinea 9 Knoten, auf der australischen Hauptlinie mindestens mit einer Geschwindigkeit von 12.2 bezüglich 13,5 Knoten auszuführen. Die Gesellschaft hat die erforderlichen Dampfer auf ihre Kosten einzustellen und zu unterhalten, für die beiden Hauptlinien mindestens je 5 Dampfer, für die beiden Anschlusslinien je 1 Dampfer und I bezw. 2 Reserve- dampfer. Von diesen Dampfern waren mindestens 6 auf deutschen Werften zu erbauen. Die Dampfer führen die deutsche Postflagge, haben die Post mit den etwa erforder- lichen Begleitern ohne besondere Bezahlung zu befördern und auf Gefahr und Kosten der Gesellschaft einzuschiffen und zu landen. Für die Erfüllung ihrer Verbindlich- keiten hat die Gesellschaft dem Reich eine Kaution von M. 500 000 gestellt. Der oben Uuun XD.. ——