(früher 8 %) erhalten. die Anteile ¼. Noten-Banken. 3 Von dem weiter verbleibenden Rest erhalten alsdann das Reich % Erreicht der Reingewinn nicht 3½ %, so schiesst die Reserve zu. Auf Grund des Reichstag sbeschlusses vom 28. April 1899 gelten dagegen ab 1. Jan. 1901 folgende Bestimmungen: Aus dem Reingewinn der Reichsbank wird 1) zunächst den Anteilseignern eine ordentl. Div. von 31/ 2 % des Grundkapitals berechnet, sodann 2) von dem Mehrbetrag eine Quote von 20 % 33 R.-F. zugeschrieben, solange derselbe nicht den Betrag von N. 60000 000 erreicht hat, 3) von dem weiter verbleibenden Reste den Anteilseignern ein Viertel, der Reichskasse drei Viertel überwiesen. Bilanz am 31. Dez. 1898. Passiva. Bestand an Gold in Barren 231 966 062.18 Kassenbestand: Gold in deutschen Münzen. 272 706 940.– Thalern. 178 890 455.– Scheidemünzen 68855 534.23 Reichskassenscheine 16 406 255.– 983 341 220.– 12 338 500.– 458 599 957.70 378 923 747.47 27 998 462.20 186 075 320.– 41 846 909.47 8 220 513.59 1 35 493 700.– 524 928.22 168 414.11 Eigene Banknoten. Noten anderer Banken. Platzwechsel shsel Fremde Wechsel Lombardforderungen-. Bestand an Effekten Debitoren . Unbezahlte 5 Grundstücke Vorausbezahlte „ Bauvorschüsse Abgesetzte Banknoten 92 245 890.– Verschiedene Forderungen 53 843 258.60 Sa. M. 3 048 638 043.62 Grundkapital. 120 000 000.– Reservefonds. 30 000 000.– Reservefonds für zweifelhafte Forderungen 603 500.– % 2 432 978 955.– Giro- u. Kontokorrentgläubiger 437 153 467.89 Depositen, unverzinslich 437 091.59 Notensteuer an Reichskasse 1 927 401.14 Nicht abgehobene Anweisungen 926 328.45 Nicht ausgezahlte wechsel .. Zinsen etc. pro 1899 Alte Dividende. Verschiedene Re Reingewinn für das Reich. Bankanteils-Inhaber. 1897 unverteilt geblieben Auftrags- 195 432.99 3 308 717.97 726 309.90 2 301 121.94 12 058 459.40 6019 486.47 1 770.88 Sa. M. 3 048 638 043.62 Debet. Gewinn- u. Verlust-Konto. Kredit. Verwaltungskosten: Gewinn an Wechseln. 29 215 564.52 für die Hauptbank 3 797 054.81 Lombardgeschäfte 5 086 893.75 7 477 671.27 415 727.26 1 865 730.– 1 927 401.14 für die Bankstellen Anfertigung von Banknoten An den Preuss. Staat gezahlt. Notensteuer an Reichskasse Auf zweifelhafte Forderungen reserviert. „ 442 587.50 Gewinn für 1898. 22 277 945.87 M. 38 204 117.85 Sa. Erhobene Gebühren Zinsen von Buchforderungen und Effekten Erträge aus %. „ auf Gold Verschiedene Einnahmen 3 237 010.71 269127.13 42 898.– 80 138.52 272 485.22 Sa. M. 38 204 117.85 Bilanz. Es beträgt wie vorstehend die Einnahme die Ausgabe Gewinn für 1898: Hiervon sind bereits gezahlt bezw. noch zu verrechnen nach § 24 Ziffer 1–3 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 bezw. der Abänderung desselben vom 18. Dez. 1889: 1) an die Anteilseigner 3½ % von M. 120 000 000 mit. 2) von dem Überreste von 38 204 117.85 15 926 171.98 22 277 945.87 4 200 000.– 18 077 945.87 87 erhalten 2½ % die Reichskasse 3 000 000.— 2½ % die Anteilseigner 3 000 000.– 6 000 000.– 3) von dem weiter verbleibenden Reste von ........ erhalten drei Viertel die Reichskasse. 9058 459.40 ein Viertel die Anteilseigner 3 019 486.47 12 077 945.87 Demnach erhält die Reichskasse obige 2½ % 3 000 000.—– und obige drei Viertel 9 058 459.40 83. M. 12 058 459.40 und die Anteilseigner obige 2½ 0 3 000000.— obiges ein Viertel 3 019 486.47 und den am Schluss des Jahres 1897 unverteilt „ Rest von 1 770.88 Sa. M. 6 021 257.35 1*