18 Kredit-Banken und andere Geld-Institute. erforderl. Kautionen beziehen, namentlich die Gelder zur Bildung der Kautionen zu geben und bezüglich der Kautionen Darlehen gegen Unterpfand zu verabfolgen, Zurück- nahme durch Cession, Subrogation oder auf jede andere Weise zu bewerkstelligen. Die Beamten und Angestellten zahlen die Summen, welche sie kraft der mit ihnen abzu- schliessenden Verträge schuldig werden, in periodischen Teilzahlungen mittels das Kapital tilgender Annuitäten oder unter zu vereinbarenden Bedingungen ab. Es bleibt dem Darlehensnehmer anheimgestellt, zum Voraus das Ganze oder einen Teil abzutragen, sei es durch Diskontierung der fällig werdenden Annuitäten unter den Bedingungen, wie dieselben im Darlehensvertrag festg esetzt werden, sei es, wenn die Ges. es wünscht, mittels einer zu vereinbarenden Entschädigung. Die Ges. kann Wertsachen in Depot nehmen, eine Überlebungs-, Spar- und Pensionskasse gründen und alle darauf bezüg. lichen Operationen vornehmen. Sie kann auch jegliche Anlage auf Termin machen, für die beste Verwendung der Gelder oder Werttitel, welche zeitweilig in ihre Hände bezahlt oder niedergelegt werden; ebenso kann sie sich für jeden Beamten oder für jede Person, welche für ein Amt oder für eine Geschäftsführung verantwortlich sind, unter der Bedingung verbürgen, dass sie sich gegen das Risiko durch eine Rückver- sicherung oder durch jedes andere genügende, vom Verwaltungsrat zu bestimmende Mittel deckt. Die Ges. kann Terminschuldverschreibungen gründen, die sich zu einem Betrage verzinsen, der nicht grösser ist, als derjenige der geleisteten oder zu leistenden Kautionen, das heisst derjenigen, für welche ein schriftliches Gesuch vorliegt; diese Schuldverschreibungen, die nach Wahl der Nehmer auf Inhaber oder auf Namen lauten, haben das gesellschaftl. Guthaben als Pfand. Ihre Ausgabe steht dem V.-R. zu, welcher die Bedingungen dazu festsetzt; sie werden von mindestens zwei V.-Räten unterzeichnet. Der Geschäftsbetrieb der Zweigniederlassung erstreckt sich auf alle Zweige des Geschäftsbetriebes der Hauptniederlassung, mit der Ausnahme, dass die Ges. in Deutschland keine Versicherungsgeschäfte macht und keine Oblig. ausgiebt. Kapital: frs. 2 000 000 in 2000 Nam.-Aktien à frs. 1000 mit 10 % Einzahlung. Obligationen: frs. 6 795 500, wovon noch in Umlauf frs. 6 502 500. Geschäftsjahr: 1. Okt. bis 30. Sept. Gen.-Vers.: Im Jan. Gewinn-Verteilung: 4 % Div., dann gesetzl. Reserve, Rest Super-Div. Bilanz am 30. Sept. 1898: Aktiva: Aktionäre 2 000 000, Kassa 50 356, Mobiliar 6650, Kautions- darlehen 6 426 245, Bankiers 169 038, Guthaben an Zs. 229 978, Darlehen auf Wertpapiere 354 541, Portefeuille 508 309, div. Debitoren 386 321. – Passiva: A.-K. 2 000 000, Aktionäre-Einzahlung 200 000, Oblig. 6 502 500, vorzeitige Einzahlungen auf die Aktien 107 700, bereits zurückgez. Raten auf Kautionsdarlehen 965 843, Zs. auf zurückgez. Raten 97 858, div. Kreditoren 226 952, Gewinn 30 587. Sa. frs. 10 131 441. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Oblig.-Zs. 271 411, Prämie für Versicherung des Kautions- risiko, allg. Unkosten u. Diverse 186 914, Gewinn 30587. – Kredit: Zs. auf Kautions- darlehen u. Diverse 447 348, Entschädigung für vorzeitige Rückzahlung von Kautions- darlehen 41 563. Sa. frs. 488 912. Dividenden 1893/94–1897/98: 7, 7, 8, 7, 7 %. Direktion (conseil d'Administration): Präd. Senator Baron de Gruben; Delegirtenmitglied J. M. Waterkeyn; Mitglied der ständigen Abordnung Antwerpens van der Beken-Pasteel; Steuerdirektor A. Segers, H. Fester, John Aulit, Antwerpen. Vorstand der Zweignieder- lassung in Berlin: Franz Beringer, A. Moes. Aufsichtsrat (College des Commissaires): Steuerdirektor J. Craen, P. Dierckxsens-Wellens u. L. Keusters, Antwerpen. Den Nordslesvigske Folkebank in Apenrade. Gegründet: Im Jahre 1872. Zweck: Betrieb von Bankgeschäften aller Art. Kapital: M. 225 000 in 1000 Aktien à M. 225. Die Aktien lauten auf den Namen und zer- fallen in Lit. A und B, sind jedoch gleichberechtigt. Gründer- bezw. Bezugsrechte: Bei Neuemission haben die jeweiligen Aktionäre Vorzugsr echte. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im ersten Viertel des Jahres. Stimmrecht: 1–5 Aktien = 1 St., 6–10 Aktien = 2 St., 11–20 Aktien = 3 St. und jede weiteren 10 Aktien = 1 St. mehr bis höchstens 10 St. Gewinn-Verteilung: 15 % zur Reserve, dann 4 % Div., 20 % Tant., Rest Super-Div. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Kassa 56 681, Platzwechsel 2 563 622, fremde Wechsel 10 550, Foliokonto 975 461, Fonds 186 849, Coup. u. Sorten 986, Guthaben auf Anleihekto 1 712 366, div. Debitoren 21 476, Inventar 3, Oblig. des R.-F. 114 900. – Passiva: A.-K. 225 000 R.-F. 125 088, Extra- K.-F. 29 045, Geldeinlagen 4 936 278, Rediskonto, Zs. 25 337, alte Diy 225, Div. 1898 22 500, Tant. 3404, Tratten 150000, Korrespondenten 126018. Sa. M. 5 642 89/, Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unkosten 17 523, Verlust auf Wechselkto etc. 47 320, Reingewinn 26 021. – Kredit: Zs. 55 166, Provision 15 254, Agio 122, Wechsel, Coup. ete. 275, Eingang früher abgeschriebener Forderungen 20 047. Sa. M. 90 865. Reservefonds: M. 125 088, Extra-R.-F. M. 29 045. Dividenden 1885–98: 6, 5, 15, 15, 14, 10, 13, 15, 15, 15, 12, 8, 8, 10 %.