Hypotheken- und Kommunal-Banken. 205 karischen und Grundschuldforderungen zu vermitteln, Hypotheken- und Grundschuld- briefe in Verwahrung zu nehmen und die Einziehung und Auszahlung von Zinsen zu besorgen; 3) von landwirtschaftlichen Vereinen oder sonstigen landesherrlich koncessio- nierten Bodenkredit-Anstalten die von ihnen auf Grund ihrer Koncession verausgabten Pfandbriefe oder die zu deren vorschriftsmässiger Deckung dienenden Hypotheken- forderungen zu erwerben oder dieselben zu beleihen oder sonst mit diesen Anstalten Ver- träge abzuschliessen, inhalts deren die Bank Hypotheken-Pfandbriefe verausgabt, jene Anstalten dagegen die entsprechenden Verpflichtungen zur Verzinsung und Tilgung übernehmen. Beleihung in der Regel nur zur ersten Stelle; sie darf bei ländlichen Grundstücken , bei städtischen Grundstücken ½–/0, bei Weinbergen, Wäldern und solchen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht, ½ des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Beleihungen von weniger als 3000 M. werden nicht gewährt. Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und ähnliche einen dauernden Ertrag nicht ge- währende Grundstücke, sowie Bauplätze dürfen überhaupt nicht beliehen werden. Die Bank ist ferner befugt: 4) an Provinzen, Kreise, Gemeinden etc. auch ohne Pfandbestellung Darlehen zu gewähren, sofern zu deren Aufnahme gesetzmässig die Befugnis oder Genehmigung erteilt ist; ferner ist es der Bank gestattet 5) an Kleinbahn-Gesellschaften bezw. an Kleinbahnen Darlehen zu gewähren: a) gegen kommunale Bürgschaft, b) ohne kommunale Bürgschaft gegen erststellige hypothekarische Verpfändung der Bahn (Bahnpfandschuld), c) gegen hypothekarische Verpfändung der Bahn mit hinzutretender teilweise kommunaler Bürgschaft. Die Bank beleiht börsengängige Wertpapiere, besorgt kommissionsweise den An- und Verkauf von Effekten, kauft Wechsel auf erste Bankfirmen zum Privatdiskont, unterhält auch Kontokorrent-Verkehr, indess ohne Gewährung von Blankokrediten, und betreibt Depositen- und Checkverkehr. Kapital: M. 18 000 000 in 12 000 Aktien à M. 1500. Ursprüngliches Aktienkapital M. 7 500 000, erhöht 1867 auf M. 15 000 000 mit 25 % Einzahlung. Die G.-V. vom 24. März 1888 beschloss allmähliche Vollzahlung der Aktien und Umwandlung in Inhaber-Aktien. Vollzahlung der letzten 4000 Aktien erfolgte Juli 1895. Die G.-V. vom 20. März 1897 beschloss die Erhöhung des Grundkapitals von 15 000 000 auf 30 000 000 Mark. Die Erhöhung soll nach Bedarf erfolgen; zunächst wurden M. 3 000 000 in 2000 Aktien à M. 1500 ausgegeben (dividendenberechtigt ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären am 1.–10./9. 1897 mit 120 %. Lieferbar sind nur solche Aktien, welche mit dem roten Aufdruck: „Firma seit 20, April 1895 Preussische Pfandbrief-Bank“ versehen sind. Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen: Die Bank ist befugt, auf Inhaber lautende Hypotheken-Pfandbriefe, Kommunal- und Kleinbahn-Obligationen zu verausgaben. Der Gesamtbetrag der verausgabten Werte darf das Fünfzehnfache des bar eingezahlten Grundkapitals nicht überschreiten. Die ausgegebenen Hypotheken- Pfandbriefe müssen in Höhe ihres Nennwertes stets durch hypothekarische oder Grund- schuld-Forderungen von mindestens gleicher Höhe und gleichem Zinsertrage gedeckt sein. Wenigstens zur Hälfte muss die Deckung aus unkündbaren (Amort.-) Forderungen bestehen. Die Pfandbrief-Emissionen der Bank sind von der Reichsbank erstklassig zur Be- leihung zugelassen und ausserdem von einer Reihe deutscher Staats-Institute und Noten- banken für lombardfähig erklärt. In Umlauf waren Ende 1898 insgesamt M. 114 433 500, und zwar: 3½ % Hypotheken-Pfandbriefe Serie XVII von 1895 M. 50 000 000. St. à M. 5000, 3000, 1000, 500, 300 und 100. Zinsen 2./1. und 1./7. Ende 1898 in Umlauf: M. 45 900 000. Auslosung und Kündigung bis 1. Jan. 1905 ausgeschlossen. – Kurs Ende 1895–98: 101.40, 101, 100, 96.60 %. Notiert in Berlin u. Frankfurt a. M. 3½ % Hypotheken-Pfandbriefe Serie XVIII von 1897 M. 32 000 000. Stücke à M. 5000, 3000, 1000, 500, 300 und 100. Zinsen 1./4. und 1./10. Kündigung und Auslosung bis 1. Jan. 1908 ausgeschlossen. In Umlauf Ende 1898: M. 31 500 000. Kurs Ende 1898: 98.50 Eingeführt im Januar 1898. Erster Kurs: 100 %. Notiert in Berlin u. Frankfurt a. M. 4 % Hypotheken-Pfandbriefe Serie XVIII von 1898 M. 18 000 000. Ende 1898 in Um- ―― lauf M. 1 740 500. Bis auf den Zinsfuss alles wie bei obiger 3½ % Serie XVIII. Kurs Ende 1898: 102 %. Aufgelegt im Okt. 1898. Notiert in Berlin u. Frankfurt a. M. 3½ % Kommunal-Obligationen von 1896, I. Emiss. M. 15 000 000. Ende 1898 in Um- lauf: M. 2 118 000. Stücke à M. 3000, 1000 und 500. Zinsen am 2./1. und 1./7. Tilgung ab 1. Jan. 1907 wie bei den Kleinbahn-Obligationen. Sicherheit: Deckung und Sicher- heit besteht in Darlehen welche die Bank an Provinzen, Kreise, Gemeinden, öffentl. Genossenschaften und Landesmeliorations-Ges., sowie andere öffentl. Korporationen ge- wiährt, sofern zu deren Aufnahme gesetzmässig die Befugnis oder Genehmigung erteilt ist. Ausserdem haftet die Ges. für bünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen mit ihrem ganzen Vermögen. Kurs Ende 1896–98: 101, 100.25, 98.50 %. Am 23. Nov. 1896 zu 101 % eingeführt. Notiert in Berlin. 3½ % Kleinbahn-Obligationen. I. Emiss. von 1895 M. 15 000 000. Ende 1898 in Um- lauf: M. 700 000. Stücke à M. 3000, 1000 und 500. Zinsen am 2./1. und 1./7. Kündbar ab 1904 durch Auslosung oder auf Beschluss des Aufsichtsrats auf einen Zinstermin mit ―――