... ;.. Hypotheken- und Kommunal-Banken. 207 Aufsichtsrat: Vors. Kammerherr u. Schlosshauptmann Freih. v. Solemacher-A ntweiler, Ex- cellenz, Bonn; Geh. Komm.-Rat Wilh. Conrad, Assessor a. D. und Gen.-Dir. Herm. Heyl, Berlin; Emil v. Gahlen, Geh. Ober-Reg.-Rat u. Landeshauptmann Dr. Klein, Düsseldorf; Geh. Ober-Finanzrat a. D. Bank-Dir. Wald. Müller, Bank-Dir. Jul. Peter, Berlin; Graf Dönhoff-Friedrichstein. Prokuristen: O. Wildgrube, Sigism. Schneider, Bernh. Podschadlowsky. Firmenzeichnung: Zwei Direktoren oder deren Stellvertreter oder ein Direktor oder Stell- vertreter und ein Prokurist. Zahlstellen: Für Dividendenscheine: Eigene Kasse; für Zinsscheine von Pfandbriefen etc.: Eigene Kasse; Frankfurt a. M.: Joh. Goll & Söhne; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Mannheim u. Heidelberg: Oberrheinische Bank; Köln: Leop. Seligmann; Elberfeld: v. d. Heydt-Kersten & Söhne, J. Wichelhaus P. Sohn; Dresden: Günther & Rudolph; Leipzig: Franz Kind & Co.; Stettin: Wm. Schlutow; Breslau: E. Heimann; an den anderen deutschen Plätzen diejenigen Firmen, welche den Verkauf der Pfandbriefe etc. betreiben. Einlösung schon 14 Tage vor Fälligkeit. — Gekündigte Stücke dagegen nur bei der eigenen Kasse. Braunschweig-Hannoversche Hypothekenbank in Braunschweig mit Filiale in Hannover. Gegründet: Am 1. Nov. 1871. Koncess. v. 7.März 1872 u. 26. Mai 1896. Rev. Statut v. 10. Dez. 1896. Zweck: Die Bank gewährt hypoth. Darlehen, sie beleiht und erwirbt Hypothekenforderungen, gewährt an Provinzen, Kreise, Städte sowie landwirtschaftliche Verbände und Genossen- schaften – auch ohne hypoth. Sicherheit – Darlehen und giebt auf Grund dieser Ge- schäfte kündbare und unkündbare Pfandbr. und Schuldverschreib. aus, welche die Reichsbank beleiht. Die Gesamtsumme darf den 20fachen Betrag des eingezahlten A.-K. nicht übersteigen. Kündbare Pfandbr. und Schuldverschreib. dürfen jeweilig in keinem höheren Betrage ausgegeben werden. als der Ges. in gleichen Fristen kündbare Forderungen zustehen. Die Gewährung von hypothekarischen Darlehen richtet sich nach folgenden Grundsätzen: Die Sicherstellung soll in der Regel nur dann als vorhanden betrachtet werden, wenn das Darlehen den Wert des Pfandobjektes bei städtischen Grundstücken nur bis zur Hälfte, und bei ländlichen Grundstücken nur bis zu zwei Dritteln erreicht, und wenn die sonstigen finanziellen und bersönlichen Verhältnisse neben der Sicherheit auch hinsichtlich der pünktlichen Zahlung von Kapital, Zs. und Amortisation als gut zu betrachten sind. In der Regel kann nur auf erste Hypothek ein Darlehen gegeben werden; jedenfalls darf aber das Darlehen unter Einrechnung der vorhergehenden Hypoth.-Schulden die Hälfte resp. zwei Dritteile des ermittelten Wertes nicht über- schreiten. Der Wert eines jeden verpfändeten Grundstückes ist durch verpflichtete Sachverständige zu ermitteln. Bei Ermittelung des Wertes von Gebäuden ist insbe- sondere auf die Gefahr der Wertverminderung und auf eine fortlaufende genügende, dem wahren Werte entsprechende Feuerversicherung bei soliden Ges. unter besonderer Berücksichtigung der unverbrennbaren Teile zu achten. Der Betrag, um welchen sich das Kapital der als Sicherheit dienenden Forderungen vermindert, muss zur Einziehung und Vernichtung von Hypoth.-Pfandbr. verwendet werden. Notar Carl Wolff ist als ständiger Revisor eidlich verpflichtet. Kapital: M. 10 200 000 in 15 000 Inh.-Aktien à M. 600 (Thlr. 200) und 1000 Aktien à M. 1200. Ursprüngliches A.-K. M. 9 000 000, erhöht 1896 auf M. 10 200 000 durch Pariausgabe von 1000 Aktien à M. 1200. 3 Bei Erhöhung bis zu M. 30 000 000 haben die Übernehmer der ersten M. 9 000 000 das Recht, die Hfälfte der neuen Aktien zum Parikurs zu übernehmen, während die andere Hälfte den Aktionären al pari zur Verfügung steht. „ Pfandbriefe: Die Bank hat bis Ende 1898 Pfandbr. im Betrage von M. 156 850 000 aus- gegeben, wovon noch M. 130 197 400 in Umlauf sind und zwar: 3½ % kündb. Pfandbr. In Umlauf Ende 1898: M. 1 500 000, kündbar mit 6monat. ab 1893 auch seitens der Gläubiger. Kurs Ende 1896–98: 100.50, 100, 100 / Notiert in Hannover. 3½ % konvertierte Pfandbr. (bis 1896 zu 4 %), Ser. I bis XIII u. ―, UIn Umlauf Ende 1898: M. 69 136 300, St. à M. 200, 300, 500, 1000, 1500, 3000 u. 5000. Zs.: Ser. 1 bis VIII, XII u. XIIT am 2./I. u. 1/7., Ser. IX, X, XI u. XV am 1./4. u. 1./10. Kun- igung und verstärkte blanm. Verl. bis 1. Okt. 1900 nicht zulässig. Amort.: Ser .. I, XII u. XIII im Mar zum 1. Juli, Ser. II, III, V u. VIII im Sept. zum 1. Jan. XI, XV im Dez. zum 1. April. Kurs Ende 1896–98: In Berlin: 98.80, 98, 96 %. Notiert in Berlin, (Frankfurt a. M.), Hannover, Braunschweig. % unkundb. Pfandbr. Ser. xIv H. 10 000 000 u. XIX M. 20 000 000. In Umlauf Ende 1898: zusammen M. 29 805 000, St. à M. 200, 300, 500, 1000, 5000. Zs. 2./1. ü 1 Tilg. ab 1892 bezw. 1900. Rückz. durch Ausl. zum Nennwert mit mindestens „