220 Hypotheken- und Kommunal-Banken. kostenbeitrag 102 524, Darlehens-Zs. 5 182 924, Zs. aus Effekten, Wechseln etc. 234 456, Gewinn auf Effekten 11 413, verfallene Coup. u. Div. 1419. Sa. M. 5 575 713. Gewinn-Verwendung: Zur Einlösung von Zinsherabsetzungs-Entschädigungen 450 007, 4 % Div. 420 000, Gratifikationen 23 500, Vortrag 33 852. Reservefonds: M. 1 500 000, Spec.-R.-F. M. 700 000. Kurs Ende 1886–98: In Berlin: Alte Aktien: 50.50, 72, 70, 89.85, 80.50, 82.60, 86.60, 86.10, 110.60, 123, 126, 126,25, 133 %; junge Aktien: 78.50, 76.75, 87.90, 93.50, 91.60, 91.75, 92.75, 92, 105.20, 110, 112 10, 112.25, 116 %. – In Frankfurt a. M.: Alte Aktien Ende 1887 983 51, 72 90, 80, 82, 86 50, 86, 110, 124, 126, 126, 132 % Dividenden 1886–98: 0, 0, 0, 0, 0, 3½, 3½, 3½, 4, 4, 4, 4, 4 %. Coup.-Verj.: 5 J. n. F. Direktion: Oskar Kessner, Berlin; Amtsgerichtsrat a. D. Prosper Landschütz, Gotha. Herzogl. Staatskommissar: Geh. Reg.-Rat Th. Hierling, Stellv. Amtsger.-Rat C. F. Fleischhauer. Aufsichtsrat: Vors. Oberbergrat a. D. Dr. jur. P. Wachler, Berlin; Stellv. Ministerialrat a. D. E. Anacker, Bankdirektor O. Heinrich, Gotha; Geh. Komm.-Rat E. Hummel, Stuttgart; Daniel Claus, Frankfurt a. M.; Konsul Wilh. Knoop, Dresden; Rechtsanwalt a. D. A. Salo- monsohn, Geh. Reg.-Rat H. Lent, Stadtrat F. Bail, E. Holländer, Geh. Komm.-Rat F. Friedheim, Berlin; Geh. Reg.-Rat a. D. H. Schwabe, Max Salomonsohn, Charlottenburg. Prokuristen: O. Welcker, stellv. Direktor; C. Mittelsdorf, F. Ruf, Gotha; Arthur Heinrich und Paul Münch, Berlin. Firmenzeichnung: Zwei Dir. oder ein Dir. und ein Stellv. oder Prok. oder, falls der Vorst. nur aus einem Dir. besteht, zwei stellv. Dir. oder ein stellv. Dir. und ein Prok. Zahlstellen: Eigene Kassen in Gotha u. Berlin, Dorotheenstrasse 52; Berlin: Berliner Handels- Gesellschaft, Disconto-Gesellschaft, Dresdner Bank, Gg. Fromberg & Co.; Leipzig: Hammer & Schmidt; Breslau: Breslauer Wechsler-Bank, Schles. Bank-Verein; Frank- furt a. M.: Deutsche Vereinsbank; Hamburg: Filiale der Dresdner Bank; Hannover: Filiale der Dresdner Bank, Ephraim Meyer & Sohn, Vereinsbank; Stuttgart: E. Hummel & Co.; Bonn: Westdeutsche Bank vormals Jonas Cahn; Coburg: Schraidt & Hoffmann, Coburg-Gothaische Credit-Gesellschaft; Köln: Deichmann & Co.; Dessau: J. H. Cohn; Dresden: Dresdner Bank; Erfurt: Adolph Stürcke; Halle a. S.: Hallescher Bankverein von Kulisch, Kaempf & Co.; Königsberg i. Pr.: Ostdeutsche Bank, Act.-Ges. vorm. J. Simon Wwe. & Söhne; Magdeburg: Dingel & Co.; Mannheim: Oberrheinische Bank; Stettin: Wm. Schlutow. Mitteldeutsche Bodenkredit-Anstalt in Greiz. Gegründet: Am 7. Nov. 1895. Dauer 100 Jahre. Letzte Statutenänd. vom 27. März 1897. Zweck: Förderung des Bodenkredits, des Kommunalkredits, der Landwirtschaft und der Bauthätigkeit in sämtlichen Staaten des Deutschen Reiches. Zu diesem Zwecke betreibt die Ges. insbesondere folgende Geschäfte: 1) Sie gewährt gegen hypothek. Sicherstellung Darlehen, welche entweder kündbar oder in Form von Annuitäten rückzahlbar sind, doch darf die Ges. nur solche Grundstücke beleihen, welche einen dauernden und sicheren Ertrag geben; ausgeschlossen sind deshalb Bergwerke, Steinbrüche, Torfstiche und Bau- plätze. Grundstücke sind in der Regel nur zur ersten Stelle zu beleihen. Darlehen unter M. 1000 werden nicht gewährt. Die Beleihung darf bei landwirtschaftlich benutzten Grundstücken und bei städtischen Grundstücken 60 %, bei Weinbergen, Wäldern und solchen Liegenschaften, deren Ertrag auf Anpflanzungen beruht und deren Wert unter Berücksichtigung dieser Anpflanzungen abgeschätzt ist, 33¼ %, bei Privat- eisenbahnen und Kleinbahnen 60 % des ermittelten Wertes nicht übersteigen. Die Festsetzung des Wertes der zu beleihenden Grundstücke erfolgt durch Sachverständige in der Weise, dass aus dem Grund- bezw. Bauwerte einerseits und dem Ertragwerte andererseits das Mittel gezogen wird. Bei Fabriken und anderen gewerblichen An- lagen ist der Wert der baulichen Anlagen ausser Berücksichtigung zu lassen. 2) Sie gewährt an Provinzen, Kreise, Bezirksverbände, Gemeinden und andere öffentlich- rechtliche Genossenschaften, welche ein gesetzliches Umlagerecht besitzen, Darlehen, zu deren Aufnahme dieselben gesetzmässig berechtigt sind, auch ohne hypothek. Sicher- stellung. 3) Sie gewährt Geldbeträge, welche von Grundstücksbesitzern a) zur Her- stellung bauplanmässiger Strassen und Plätze innerhalb einer Ortschaft, zum Umbau einer Anlage, zur Entwässerung eines Ortes oder von Teilen eines Ortes, sei es aus eigener Bewegung, sei es nach der Ortsverfassung als anteiliges Anlagekapital, b) zur Melioration landwirtschaftlich benutzter oder städtischer Grundstücke, insbesondere durch Aufforstung von Ödeland, Entwässerungs- oder Bewässerungsanlagen, Anlagen zur elektrischen Beleuchtung und Centralheizung u. s. w., c) zur Ablösung von ding- lichen Oblasten, Auszahlung von Miterben an Grundbesitz aufzubringen sind, bezw- verwendet werden sollen und zwar in der Weise, dass ihr dafür von dem Grundstücks- besitzer eine bestimmte jährliche Rente auf eine gewisse Reihe von Jahren zu währen und auf dem das beteiligte Grundstück betreffenden Grundbuchsfolium als 970 last einzutragen ist. 4) Sie giebt auf Grund der unter 1, 2 und 3 gedachten Geschäfte