.――§― Hypotheken- und Kommunal-Banken. 225 Sicherheit: 1) Die von der Ges. erworbenen Hypoth. und Grundschuldforderungen von mindestens gleichem Betrage und gleichem Zinsertrage; 2) das gesamte sonstige Vermögen der Ges. Der Gesamtbetrag der auszugebenden Hypoth.-Pfandbr. darf das 15 fache des eingezahlten Grundkapitals und im Falle später das Grundkapital auf über M. 10 000 000 steigt, das 20fache desselben nicht überschreiten. Pfandhalter ist Justiz- rat Weinhagen in Hildesheim. In Umlauf sind Ende 1898 an Pfandbr. M. 6 002 100, und zwar: 3 % Serie I von 1896 M. 5 000 000, unkündbar bis 1904, in Stücken zu M. 2000, 1000 u. 200. Zs. 2./1. u. 1./7. In Umlauf Ende 1898: M. 3 857 400. Kurs Ende 1896–98; 102.25, 102, 101 %. Eingeführt am 24. Nov. 1896 zu 102.25 %. Notiert in Berlin. 3½ % Serie II von 1896 M. 5 000 000, rückzahlbar nach vorgängiger 3 monat. Kün- digung, Stücke zu M. 2000, 1000, 500, 300, 100. Zs. 2./1. u. 1./7. In Umlauf Ende 1898: M. 2 144 700. Kurs Ende 1896– 98: 101, 100.50, 99 %. Eingeführt am 24. Nov. 1896 zu 101 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. 3 Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis zu 10 % des A.-K., vom Rest bis 4 % Div., vom Über- schuss 8 % Tant. an A.-R., vertragsm. Tant. an Dir. u. Beamte, vom Überrest die Hälfte zum Extra-R.-F., die andere Hälfte zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Grundstück 70 392, Inventar 1, Hypoth. 6 230 790, Reichs- bankkto 5882, Bankguthaben 736 945, Debitoren 101 668, Stempelkosten 400. – Passiva: A.-K. 1 000 000, R.-F. 4391, Extra-R.-F. 15 161, Hypoth.-Pfandbr.: 3 % Serie I 3 857 400, 3½ % Serie II 2 144 700, Coup. 53 356, Kreditoren 1604, alte Div. 250, Reingewinn 69 216. Sa. M. 7 146 080. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unkosten 13 131, Pfandbr.-Zs. 203 251, Reingewinn 69 216. – Kredit: Vortrag a. 1897 1486, Hypoth.-Zs. 236 169, Hypoth.-Provision 5632, Miete 2260, Agio 6431, Kontokorrent-Zs. 33 619. Sa. M. 285 599. Gewinn-Verwendung: R.-F. 3366, Div. 50 000, Tant. an A.-R. 1917, Tant. an Vorst. 2000, Extra-R.-F. 10 769, Vortrag 769. Reservefonds: M. 7758, Extra-R.-F. M. 25 930. Dividenden 1896–98: 5, 5, 5. Direktion: M. Leeser, L. Rothenstein, Dr. jur. H. Meyer. Aufsichtsrat: Vors. Kgl. Amtsrat F. Sander, Himmelsthür; Landschaftsrat Frhr. S. v. Hammer- stein-Equord, A. Metzoldt, Architekt H. Wening, General z. D. Frhr. von Rössing, Hildes- heim; C. F. Bauermeister, Heyersum; Kgl. Oberamtmann A. Dangers, Haus-Escherde; R. Jordan, Holle; H. Tegtmeyer, Bönnien; Bank-Dir. Paul Klaproth, Hannover. Prokuristen: Carl Doench, Paul Doering. Zahlstellen: Eigene Kasse; Hildesheim: Hildesheimer Bank; Hannover: Hannoversche Bank; Berlin: Nationalbank für Deutschland. Publ.-Organ: R.-A. Rheinisch-Westfälische Boden-Credit-Bank in Köln a. Rh. Eingetragen: Am 30. April 1894. Privilegium zur Ausgabe von Hypoth.-Pfandbr. v. 14. März 1895. Letzte Statutenänd. v. 14. März 1895. Dauer 100 Jahre. Kann auf Beschluss der G.-V. mit landesherrlicher Genehmigung verlängert werden. Zweck: Förderung des Bodenkredits in Deutschland, speciell in Rheinland und Westfalen. Zu diesem Zweck betreibt die Bank die nachstehenden Geschäfte: 1) Sie gewährt den Besitzern von Liegenschaften und Gebäuden Darlehen gegen Hypoth. oder Grundschuld- briefe, deren Rückzahlung in ungetrennter Summe, in Raten oder in Annuitäten be- dungen werden kann; 2) sie beleiht und erwirbt hypothek. und Grundschuldforderungen; 3) sie giebt auf Grund der unter Nr. 1 und 2 erwähnten Geschäfte nach Massgabe der statutarischen Bestimmungen verzinsliche Hypoth.-Pfandbr. aus. Die Bank ist ferner berechtigt: 4) Darlehen, auch ohne hypoth. Sicherheit an Provinzen, Kreise, Bezirks- verbände, Gemeinden und andere öffentliche Korporationen und öffentliche Genossen- schaften aller Art zu gewähren, soweit diese zu deren Aufnahme durch das Gesetz oder durch gesetzmässig erwirkte Bewilligung berechtigt sind bezw. soweit sie ein gesetz- liches Umlagerecht besitzen, und die Schuld derartiger Verbände und Korporationen abzulösen; 5) kommissionsweise den Erwerb und die Beschaffung von hypothek. und Grundschuld-Darlehen zu vermitteln; 6) hypothek. und Grundschuldforderungen für Rechnung der Schuldner gegen Sicherheit einzulösen; 7) die Verwaltung und den Einzug von hypothek. und Grundschuldforderungen und Güterkaufschillingen zu übernehmen; S) hypothek. und Grundschuldforderungen gegen eine vom Gläubiger zu leistende Prämie zu versichern; 9) Kassenbestände nutzbar zu machen durch Hinterlegung bei Bankhäusern und Bankanstalten, durch Ankauf und Beleihung der von ihr ausgegebenen Hypoth.- Pfandbr., ferner durch Ankauf von Wechseln und Wertpapieren und durch Lombard- geschäfte, beides nach den Grundsätzen der Reichsbank; 10) Gelder Verzinslich anzu- nehmen:; a) zu dem Zwecke, die Erwerbung von hypothek. oder Grundschuldforderungen zu vermitteln oder dafür Hypoth.-Pfandbr. auszuhändigen, b) mit mindestens vierwöchent- licher Kündigungsfrist; jederzeit rückzahlbare Gelder dürfen nur unverzinslich angenommen werden; 11) das Inkasso von Wechseln Anweisungen und Wertpapieren zu besorgen. Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1899/1900. I. 15