234 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Publ.-Organe: R.-A., Leipz. Ztg., Leipz. Tageblatt, Dresdner Journal, Dresdner Anzeiger, Berl. Börsen-Ztg., Berl. Börsen-Courier, Berl. Tageblatt, Frankf. Ztg., Chemn. Tage- blatt, Münchner Neueste Nachrichten. Kreis-Hypothekenbank-Lörrach in Lörrach. Gegründet: Am 30. Juni 1868 durch den Kreisausschuss des Kreises Lörrach.. Letzte Statutenänderung vom 24. März 1894. Zweck: Unterstützung der Grund- und Häuserbesitzer, vorzugsweise des Kreises Lörrach, durch Anschaffung der benötigten Darlehen gegen hypothekarische Sicherheit, auch ohne hypothekarische Sicherheit an Kreisverbände, Städte, Gemeinden und Korpo- rationen. Die ausser dem Aktienkapital nötigen Geldmittel verschafft sie sich 1) durch Ausgabe von verzinslichen Obligationen, ausgestellt auf den Namen des Darleihers; 2) durch Eröffnung verzinslicher laufender Rechnungen und nötigenfalls vorübergehend auch durch Ausgabe von Eigenwechseln. Kapital: M. 1 280 000 in 2000 Aktien I. Emiss. und II. Emiss. à M. 400 und 400 Aktien III. Emiss. à M. 1200. Das Aktienkapital wurde lt. G.-V.-B. vom 24. März 1894 auf M. 1 600 000 festgesetzt. Neue Aktien dürfen nicht unter M. 1000 ausgefertigt werden. Begeben 1897 zu 125 %. Bei Neuemissionen haben die Aktionäre ein Vorrecht. Bank-Obligationen: Die Bank besitzt das Recht der Ausgabe von Obligationen bis zur Höhe der begebenen Darlehen und hatte Ende 1898 in Umlauf M. 8 022 920, und zwar 2178 St. zu 3½ %, M. 2 569 130; 2450 St. zu 3¼ %, M. 4 663 830; 407 St. zu 4 %, M. 789 960. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende März. Stimmrecht: Jede Aktie à M. 400 = 1 St. und jede Aktie à M. 1200 = 3 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zur Reserve, sodann 4 % Dividende, vom Überschuss bis 20 % zur Specialreserve, bis solche 50 % des eingezahlten Aktienkapitals beträgt, 50 % als weitere Dividende, 15 % dem Aufsichtsrat und 15 % den Beamten. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Kassa 33 140, Hypoth.-Darlehen 7 446 461, Gantrödel 2 508 522, Faustpfandverträge u. Schuldscheine von Gemeinden u. Korporationen 833 723, Liegenschaften 6470, Wertpapiere 289 976, Mobilien 1000. – Passiva: A.-K. 1 280 000, Bank-Oblig. 8 022 920, Guthabenbüchlein 592 501, Kreditoren 629 022, R.-F. 280 000, Extra- R.-F. 170 240, Div. 1898 92 802, Zs. 36 283, Vortrag auf 1899 15 525. Sa. M. 11 119 295, Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Zs. 354 387, Unkosten 30 793, Steuern etc. 15 262, Gewinn 117 925. – Kredit: Zs. 474 409, Provisionen 5895, Wertpapiere 12 197, Einnahme von Liegenschaften etc. 621, Vortrag a. 1897 25 245. Sa. M. 518 368. Gewinn-Verwendung: Div. 76 800, Extra-R.-F. 10 240, Tant. an engeren Ausschuss 7680, do. an Angestellte 7680, Vortrag 15 525. Reservefonds: M. 280 000, Specialreservefonds M. 170 240. Dividenden 1886–98: 5½, 5½, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6, 6½, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Reinh. Vortisch, Herm. Sturm. Aufsichtsrat: Präs. M. Pflüger, Stellv. R. Vogelbach-Däublin, F. Asal, J. Grether, H. A. Weeber, Oscar Flath, Dr. Th. Grether, Lörrach; Max Wechsler, Albert Blankenhorn, Müllheim; Karl Krafft, Ed. Steinhäussler, Schopfheim; F. Rottra, Kirchen; A. Faller, Zell i. W.; H. Rud. Thurneisen, Maulburg; H. Pflüger, Freiburg i. Br. Firmenzeichnung: Jeder Direktor für sich allein. Zahlstelle: Gesellschaftskasse. Pfälzische Hypotheken-Bank in Ludwigshafen a. Rh. Gegründet: Am 29. Mai 1886. Letzte Statutenänd. vom 25. März 1899. Zweck: Pflege des Boden- und Korporations-(Kommunal)-Kredits, unter Bevorzugung der bayerischen Pfalz und sodann der anderen bayerischen Provinzen gegen Ausgabe von Pfandbriefen. Die Ausdehnung ihrer Thätigkeit auf die anderen deutschen Staaten ist ihr gestattet. Die Bank gewährt auf städtische und ländliche Liegenschaften gegen Be- stellung von Hypothek oder Grundschuld Darlehen, deren Rückzahlung entweder in un- getrennter Summe, oder in Raten, oder in Annuitäten bedungen werden kann. Sie beleiht und kauft-Forderungen, welche durch Hypothek, Grundschuld oder Privileg ge, sichert sind (Cessionsgeschäft, Güterzieler). Unter Privileg ist das nach dem code civi bestehende Vorzugsrecht auf Immobilien verstanden. Sie emittiert auf Grund der genannten Geschäfte und bis zum Belauf der Summen, welche die Bank aus diesen Geschäften zu fordern hat, Pfandbr., welche entweder kündbar oder auf bestimmte Zahlungsterm. oder auslosbar auszustellen sind. Sie gewährt auch ohne hypothekarische Sicherheit Darlehen an Provinzen, Kreis- und Bezirksverbände, Gemeinden und andere öffentliche Korporationen, welche ein gesetzliches Umlagerecht besitzen, und emittiert auf Grund dieser Geschäfte Kommunalobligationen. Sie gewährt ferner ohne hypo- thekarische Sicherheit auch Darlehen an Genossenschaften, Korporationen und land- wirtschaftliche Verbände, die ein gesetzliches Umlagerecht nicht besitzen. Die Ban