――――――― Wnn ― e Hypothek en- und Kommunal-Banken. 243 losung halbj. Mai und Nov., erste 1. Mai 1865; starke Verl. im Mai und Nov. 1886. Kurs Ende 1886–98: In München: 100.20, 101.60, 102.10, 101. 100.60, 100.80, 102.50, 102.80, 101.30, 100.60, 100.50, 100.60, 100 %. – In Frankfurt a. M.: 100.30, 101.50, 102.10, 101.10, 100.75, 100.80, 102.50, 102.80, 101.35, 100.55, 100.45, 100.60, 100.60 %. – Auch notiert in Augsburg. Serie XIII–XIV wurden 1.29. Juli 1897 gegen 3½ % verlosbare Pfandbriefe umgetauscht, Rest am 28. Juli 1897 Per 1. Febr. 1898 gekündigt. 3½ % verlosbare Pfandbriefe Serie %% (1885–98) lt. staatlicher Ge- nehmigung vom 15. Aug 18685 ... 2000, L zu 1000, M zu 500, N zu 200, 0O zu 100 M. In Umlauf Ende 1898: M. 551 666 100. Zinstermin 1. Juni und 1. Dez., seit 1887 1. Febr. und 1. Aug., seit 1889 auch 1. Jan. und 1. jquli und seit 1896 auch 1. März und 1. Sept. Tilgung mindestens ½ % jährlich. V erlosung halbjährlich, Anfangs Mai und Nov.; erste 1. Mai 1887. Kurs Ende 1889–98; In München: 98.80, 95.70, 95.80, 97.70, 97, 100.10, 100.50, 100, 99.30, 97.80 %. – In Frankfurt a. M.: 98.90, 95.60, 95.90, 97.60, 97, 100.20, 100.60, 99.90, 99.30, 97 % – Auch notiert in Augsburg, Dresden, Leipzig und seit 1897 in Berlin; daselbst Ende 1897–98: 99.30, 97.70 %. 3½ % unverlosbare Pfandbriefe. Serie I von 1897, Serie II von 1898. St. A A 5000, B B 2000, C C 1000, D D 500, EE 200, FF 100 M. Zs. 1. April und 1. Okt. Diese un- verlosbaren Pfandbr. sind während der ersten 10 Jahre, vom Datum der Em. an gerechnet, nicht kündbar. In Umlauf Ende 1898: Serie I u. II M. 131 393 700. Aufgelegt im April 1897, eingeführt mit 100.30 %. Kurs Ende 1897–98: In München: 99.60, 97. 90 /% In Frankfurt a. M.: 99.60, 97.70 % – In Berlin: 99.30, 97.70 %. Coupons-Einlösung schon ½% Monat vor Fälligkeit. Tilgung bei den 4 und 3½ % verlos- baren jährlich mindestens 1 2 % mit Zinsenzuwachs. Verlosung 1./5. und 1./11. Die verlos- 0 2 70 = baren Pfandbriefe sind seitens der Bank halbjährlich kündbar und rückzahlbar im Wege der Verlosung nach Massgabe des zu bildenden Tilgungsfonds. Die unverlosbaren Pfand- briefe sind vierteljährlich kündbar seitens der Bank und müssen nach Ablauf von 10 Jahren, vom Datum der Emission an gerechnet, für welche ihnen seitens der Bank Unkündbarkeit zugesichert wird, innerhalb längstens 70 Jahren im Wege der Kündigung oder des freihändigen Rückkaufes eingelöst werden. Zur Tilgung werden verwendet die effektiv eingegangenen Tilgungsquoten und die darüber hinaus freiwillig gemachten Kapital- Rück- oder Abschlagszahlungen der Hypothekenschuldner, insoweit dieselben in barem Gelde geleistet werden. Wenn durch diese Summe der Tilgungsfonds nicht mindestens M. 200 000 erreicht, findet eine Ver- losung nicht statt. 1 % Depositalzins. Bankobligationen: Es sind dies Schuldscheine zu 3½ % mit 12 monat. Kündigungsfrist und dürfen davon bis höchstens 9 Millionen Mark ausgegeben werden. Zinsen 1 und 1./7. Ende 1898 in Umlauf: M. 2 100 000. Kurs Ende 1887–98: 101.20, 102.70, 98.80, 100, 100, 100, 100, 100.60, 101.50, 100, 100., 100 %. Notiert in München. eschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im März. Stimmrecht: 1 Aktie à fl. 500 = 6 St., Ge 1 Aktie à M. 1000 = 7 St.; Maximum 1500 eigene und 1500 fremde Stimmen. Zur Teilnahme sind alle Aktionäre berechtigt, welche bis zum Tage der G.-V. ihren Aktienbesitz im Aktienbuche auf ihren Namen umschreiben liessen und über den fort- dauernden Besitz durch Vorzeigung der Aktien oder eines Besitzattestes einer öffentlichen Behörde Nachweis liefern. Stimmberechtigt sind die Aktionäre, welche spät. bis zum Tage vor der öffentlichen Einberufung der G.-V. im Aktienbuche ihren Aktienbesitz auf ihren Namen umschreiben liessen und mind. 3 Tage vor der G.-V. den noch bestehenden Aktienbesitz durch Vorzeigen oder Beibringung eines mit den Aktiennummern ver- sehenen Attestes einer öffentlichen Behörde nachgewiesen haben; dagegen werden Be- rechtigungskarten auf Namen ausgestellt. Winn-Verteilung: 1) Aus den Erträgnissen des Pfandbriefgeschäftes ist für etwaige Kapital- verluste ein Specialreservefonds anzusammeln, dessen jährliche Zugangsquote nicht weniger als 10 % des nach dem Unterschiede zwischen dem Pfandbriefhypothekenzins und dem Pfandbriefcouponzins berechneten Reinertrages des Pfandbriefgeschäftes jährlich etragen darf und s0 lange fortgesetzt werden muss, bis dieser Specialreservefonds 5 % der umlaufenden Pfandbriefsumme erreicht, bezw. wieder ergänzt sein wird. Soweit dieser Specialreservefonds mit und neben dem Aktienkapital auch zur Ausmessung des Pfandbriefmaximums zu dienen hat, ist derselbe, falls er jemals angegriffen werden sollte, binnen 3 Monaten wieder auf den früheren Betrag zu ergänzen. 2) Das Er- trägnis des Feuerversicherungsgeschäftes ist zur Hälfte zur Vervollständigung des Special- veservefonds dieses Geschäffes so lange zu verwenden, bis derselbe die Summe von 1 714 285.71 erreicht. Sollte zur Deckung von Verlusten dieser Reservefonds mit und neben den laufenden Einnahmen nicht ausreichen und ein Teil des Aktienkapitals an- gegriffen werden nüssen, so ist das ganze Erträgnis des Feuerversicherungsgeschäftes zur vollständigen Wiederherstellung des Aktienkapitals zu verwenden. 3) Aus dem nach Bildung dieser Specialreserven verbleibenden Reingewinn werden jährlich 5 % lvidende in Abzug gebracht. 4) Von dem alsdann Verbleibenden Reste wird das Er- rägnis des Feuerversicherungsgeschäftes, soweit es nicht zur Bildung des Reservefonds und bezw. Wiederherstellung des Aktienkapitals notwendig ist, ausgeschieden und 5) von 16*