Hypotheken- und Kommunal-Banken. 259 Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Unkosten (Gehälter, Steuern etc.) 166 890, Staatsaufsicht 2500, Pfandbr.-Zs. 2 303 140, Kursverlust a. Effekten 12 857, Abschreib.: a) Grundstücke 11 172, b) Inventar 4794, Reingewinn 611 453. – Kredit: Vortrag a. 1897 12 092, Hypoth.- Zs. 2 761 598, sonstige Zs. 70 930, Grundstückserträge 10 068, Provisionen 72 902, Gewinn am Verkauf des Berliner Bankgebäudes 185 000, verf. Div. 216. Sa. M. 3 112 807. Gewinn-Verwendung: R.-F. 205 718, Div. 337 500, Tant. an A.-R. 9364, Tant. an Dir., Prok. u. Beamte 15 175, Spec.-R.-F. 21 624, Beamten-F. 4000, Vortrag 18 070. Reservefonds: M. 368 475, Spec.-R.-F. M. 251 624. Kurs Ende 1886–98: Aktien: 49.80, 47.90, 67.40, 84.90, 81, 73.25, 77.25, 94, 110.30, 108, 100.50, 100.20, 97.50 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1886–98: 0, 0, 9, 0 0 % 4.% . Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Grossherzoglicher Staats-Kommissar: Geh. Reg.-Rat Dr. Slevogt. Direktion: Amtsrichter a. D. Dr. Gg. Friedlaender, Oskar Zuckschwerdt; stellvertr. Direktor Gerichtsassessor a. D. Dr. J. Lützeler. Aufsichtsrat: Vors. Karl v. d. Heydt, Stellv. Sim. Lipmann, Herm. Baschwitz, Komm.-Rat Alex. Lucas, Bankdirektor Reg.-Rat a. D. Dr. Ernst Magnus, Bankier Ernst Meyer, Berlin; Senator Dr. K. Eggers, Rostock; Geh. Reg.-Rat Dr. Johs. Schmid, Weimar; Rechts- anwalt Carl Springsfeld, Burtscheid; Komm.-Rat Dr. G. Strupp, Meiningen; Geh. Komm.- Rat Otto Andreae, Köln; Gen.-Konsul Leopold Willstaetter, Karlsruhe. Prokuristen: Herm. Bauer, Carl Hoffmann, Willy Koehler, Kanzleirat a. D. Gust. Hardell, Berlin; M. Meyen, Weimar. Firmenzeichnung: Zwei Direktoren oder ein Direktor und ein Prokurist. Zahlstellen: Weimar u. Berlin: Eigene Kassen; Meiningen: B. M. Strupp; Karlsruhe: Veit L. Homburger; Berlin: von der Heydt & Co.; Frankfurt a. M.: Commer- u. Disconto-Bank. Publ.-Organe: R.-A., Weimarische Ztg., Berliner Börsen-Ztg., Berliner Börsen-Courier. Bayerische Bodencredit-Anstalt in Würzburg. Gegründet: Am 21. Aug. mit Nachtrag vom 19. Sept. 1895. Zweck: 1) Gewährung von Hypothekendarlehen durch Verpfändung, oder Cession von Hypothekkapitalien innerhalb des Deutschen Reiches; 2) Darlehen an Provinz-, Kreis-, Distrikts- und Gemeindeverbände, sowie an andere öffentliche Korporationen, welche unter Staatsaufsicht stehen, ferner an landwirtschaftliche Vereine u. Genossenschaften, auch ohne hypothekarische Sicherstellung zu geben; 3) Ausgabe von Pfandbriefen und Kommunal-Öbligationen als eigene Schuldurkunden. Hypothekarische Darlehen werden nur auf solche Liegenschaften gegeben, die einen dauernden und sicheren Ertrags- oder Tauschwert haben, und zwar in der Regel nur zur ersten Stelle und innerhalb der ersten Hälfte des Wertes. Diese Beleihungsgrenze kann jedoch für bestimmte Teile des Geschäftsgebietes und bestimmte Gattungen von Liegenschaften bis höchstens zu zwei Dritteilen des Wertes erweitert werden. Für die Wertsermittelung dienen als Grundlage die Schätzungen amtlich bestellter Taxatoren oder von der Anstalt erwählter Vertrauenspersonen; ferner kommen thatsächliche Anhaltspunkte, wie einwandfreie Erwerbsurkunden, Veranlagung zur Grund- und Gebäudesteuer, Einschätzung zur Brand- versicherung, nachgewiesene Miet- u. Pachterträgnisse in Betracht. Pfandbriefe können nicht ausgegeben werden, bevor die zur Deckung derselben bestimmten Hypotheken- forderungen der Gesellschaft zu Recht bestehen. Die Einhaltung dieser Vorschrift wird von dem kontrollierenden Aufsichtsratsmitgliede auf den Pfandbriefen konstatiert. Für Dünktliche Zahlung von Kapital und Zinsen der Pfandbriefe haftet die Gesellschaft mit dem gesamten Bestand ihrer hypothekarischen Forderungen, über welche die Dokumente in deren Archiv hinterlegt werden müssen, sowie mit ihrem gesamten sonstigon Vermögen, insbesondere dem Grundkapital und den Reserven. Die Ernennung eines Kgl. Kommissars ist seitens der Kgl. Staatsregierung noch nicht erfolgt. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Die ersten 2800 Stück voll, der Rest mit 25 % einbezahlt. In Summa also M. 3 350 000 eingezahlt. Pfandbriefe: Auf Grund der ihr zustehenden Hypoth.-Forderungen und in Höhe derselben giebt die Anstalt Pfandbr. aus, welche innerhalb 60 Jahren nach Em. zu amortisieren sind. Die gesamte Pfandbr.-Ausgabe darf den 15fachen Betrag des jeweilig eingezahlten A.-K. nicht überschreiten. Sicherheit: Der gesamte Bestand der hypoth. Forderungen, über welche die Dokumente in dem Archiv hinterlegt werden müssen, ferner das ge- samte sonstige Vermögen, insbesondere das Grundkapital und die Reserven. Verj. der Coup. 5 J., der Pfandbr. 30 J. n. F. Die Kgl. Bank in Nürnberg und deren Filialen beleihen die Pfandbr. In Umlauf Ende 1898: M. 28 331 200 zu % Pfandbr. Serie T von 1895 M. 10 000 000. Stücke à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. „ u. 1./7. Tilg. innerhalb 60 Jahren durch Verl. Eingeführt im Jan. 1896. Kurs Ende 1896–98: 99.40, 99, 97.30 %. Notiert in Frankfurt a. M.; seit Sept. 1898 auch in ünchen, hier Kurs Ende 18998 9730 %. 17*