448 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. Linien dann, wenn die von dem Wegeunterhaltungspflichtigen gestellten Bedingungen als angemessen für die Ges. gelten müssen. Als Betriebssystem ist im allgemeinen die oberirdische Stromzuleitung anzuwenden. An Stelle derselben muss dort, wo es vom Berliner Magistrat verlangt wird, auch ge- mischtes System mit Akkumulatoren ausgeführt werden. Bezüglich der noch nicht aus- geführten Linien, bei denen die Zustimmung schon erteilt ist, und derjenigen Linien, bei denen dies noch geschehen wird, bleibt dem Berliner Magistrat das Recht vorbehalten, diejenigen Strecken, auf welchen Akkumulatorenbetrieb erfolgen soll, zu bestimmen. Nach Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Berlin und unter Genehmigung der Bahn-Aufsichts- behörden hat Akkumulatorenbetrieb im Innern der Stadt Berlin und auf der im Zuge der Hofjägerallee im Thiergarten belegenen Strecke in einer Ausdehnung von etwa 18 km Doppelgleise stattzufinden. Falls während der Dauer des Vertrages ein bereits jetzt bekanntes oder später erfundenes motorisches Betriebssystem sich im Betriebe bewähren sollte, welches nach dem Ermessen des Magistrats für die Verhältnisse in Berlin geeigneter erscheint, so sind die Ges. berechtigt, dieses neue Betriebssystem einzuführen. Die Ges. sind zur Einführung eines anderen Betriebssystems auf dem ganzen Bahnnetz oder einem Teile desselben verpflichtet, sobald der Magistrat dies verlangt. Falls durch ein solches Verlangen den Ges. durch die Anlage oder den Betrieb Mehrkosten erwachsen, so hat die Stadtgemeinde eine entsprechende, unter Berücksichtigung der durch die Einführung des neuen Systems erzielten Vorteile zu bemessende Schadloshaltung eintreten zu lassen, und zwar nicht nur dann, wenn die Einführung des neuen Systems nach erstmaliger Einrichtung einer Linie für den elektrischen Betrieb verlangt wird, sondern auch dann, wenn vor Umwandlung oder Neubau einer Linie ein Abgehen von dem Systeme seitens des Magistrats gefordert wird. Die Umwandlung in den elektrischen Betrieb muss ver- tragsmässig auf allen Linien bis 19. Jan. 1903 beendet sein. Die Ges. besass Ende 1898 zwei Werkstattbahnhöfe auf dem Gesundbrunnen und in der Uferstrasse 7 zur Herstellung von Wagen, Weichen, Kreuzungen, Reparaturstücken, Kleineisenzeug etc., sowie 21 eigene und 3 gepachtete Betriebs-Bahnhöfe; ihr Grund- eigentum umfasste Ende 1898 265 779 qm; angepachtet waren 12 527 qm und 176 289 qm in Heinersdorf zum Weidegang für Pferde. Ausserdem gehört der Ges. ein Grundstück in Reinickendorf von 5642 qm. Anzahl der Beamten und Arbeiter 1897: 4560; 1898: 5014. Der Wagenpark ins- gesamt bestand Ende 1897 aus 1161 (inkl. 55 Motorwagen); Ende 1898 aus 1461 (inkl. 375 Motorwagen). Kapital: M. 44 250 000 in 57 000 Aktien à M. 300, 22 622 Aktien à M. 1200 und 2 Aktien à M. 1800. – Urspr. A.-K. M. 1 500 000, erhöht 1873 und 1874 um dreimal M. 1 500 000, 1875 um M. 3 000 000, 1876 um M. 3 000 000, 1881 um M. 5 100000 (zu 130 %), 1894 um M. 4 275 000 in 3561 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800 (angeboten den Aktionären zu 110 %). Neuerliche Erhöhung laut G.-V.-B. vom 25. Jan. 1898 um M. 22 875 000 in 19 061 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800, angeboten den alten Aktionären, sowie denjenigen der Neuen Berliner Pferdebahn am 1.–21. April 1898 zu 103 0% abz. 4 % Zs. bis 31. Dez. 1898. Ab 1. Jan. 1899 sind die neuen Aktien div.-ber. Anleihe: M. 16 000 000 in 3½ % Prior.-Oblig. (III. Em.) auf Namen à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 1./1. u. 1./10.; rückzahlbar ab 1895–1911 lt. Plan durch Auslosung zu pari, welche ab 1. April 1904 beliebig verstärkt werden kann. Ende 1898 noch in Umlauf: M. 13 029 800. Kurs Ende 1894–98: 100.25, 102.25, 100, 101.20, 99.90 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Febr.-April. Stimmrecht: Je M. 300 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: Zur Bestreitung der Kosten der während der Koncessionsdauer vor- zunehmenden Erneuerungen des Bahnkörpers wird ein besonders zu verwaltender Ern.-F. gebildet. Diesem F. sind zu überweisen: die Einnahmen aus dem Verkauf alter Materialien des Oberbaues, die Zs. des F., ein Zuschuss aus den Betriebs-Einnahmen, welcher nach Frozenten vom Werte des Oberbaues bezw. nach den voraussichtlich während der Dauer der Koncession für Erneuerung des Unter- und Oberbaues erforderlichen Beträgen zu bemessen sein wird. Dieser Prozentsatz wird vom A.-R. nach Bedürfnis jährlich fest- gestellt. Wenn der Ern.-F. derartig angewachsen ist, dass der A.-R. eine weitere Ver- stärkung desselben einstweilen nicht für erforderlich erachtet, so dürfen die Einnahmen, sowie die Zs. des Ern.-F. selbst zum Betriebs-F. vereinnahmt werden. Es ist ferner ein Bahnkörper-Amortisations-F. zu bilden, dem zu überweisen sind die auf Bahnkörper, Grundstücke und Wagen bereits angesammelten und in Zukunft vom A.-R. alljährlich festzustellenden Abschreibungsbeträge, und die Erträge des F. selbst. Von dem alsdarm verbleibenden Reingewinn entfallen 5 % zum R.-F., bis derselbe 10 0% des A.-K. erreicht hat, von welchem Zeitpunkt ihm nur noch die Zs. aus seinen Anlagen zuwachsen, 5 % Tant. an die Direktion und Gesellschaftsbeamten zusammengenommen, 4 % Vor- Div. auf die Aktien, insoweit dieselben nicht Bau-Zs. erhalten, vom Rest 5 % Tant. an A.-R.; der ferner zur Verteilung kommende Überschuss, insoweit derselbe nicht vertragsm. der Stadtgemeinde Berlin zusteht, wird als Super-Div. verteilt. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Gesamtbahnanlage 27 555 346, Bahnhöfe u. Werkstätten 17 390 379, Wagen 10 417 887, Sa. 55 363 614 abz. Abschreib. 800 000, bleibt 54 563 9