Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 453 Dividende 1897–98: Bruttogewinn M. 21 542, 8387. Vom 16. Juni 1896 bis 30. Juni 1897 wurden M. 14 544 Bau-Zs. gezahlt. Direktion: Richard Gerlach. Firmenzeichnung: Der Vorst. allein. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Rich. Kolle, Berlin; Stellv. E. Völcker, Bernburg; Georg Schröder, Leipzig; Otto Merkel, S. Siegheim, Bernburg; Dir. Ed. Conrad, Berlin. Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen in Bochum. Sitz in Berlin W., Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. Gegründet: Im Jahre 1896. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land- kreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen auf 33 Jahre, in Königssteele 40 Jahre, sowie Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab 1. Jan. 1896. Die Bahnen durchziehen die Städte Bochum und Gelsenkirchen und verbinden sie mit Schalke, Wattenscheid, Wanne, Herne, Steele, Laer, Weitmar etc. Länge der bis Ende 1899 eröffneten Linien rund 55 km mit 61,3 km Geleislänge. Weitere Ausdehnung der Linien ist geplant, so Bismarck-Buer-Horst. Beim Ablauf der Koncessionen gehen alle auf den Betrieb der elektrischen Bahnen bezüglichen Anlagen, ausgenommen die im Landkreis Bochum auf Provinzialstrassen belegenen Bahnstrecken, nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 % der Ges. Bezüglich der im Landkreise Bochum belegenen Bahnstrecken auf Provinzial- strassen findet ein kostenloser Heimfall nicht statt. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden participieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Hfd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine Gewinnbeteiligung in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unter- halten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Den Bau der Anlagen führten Siemens & Halske gegen Erstattung der Selbstkosten mit einem Zuschlage von 10 % aus. Siemens & Halske übernahmen auch den Betrieb, und zwar für 1896 für Rechnung der Ges., ab 1897 für eigene Rechnung gegen Zahlung einer Jahrespacht von M. 300 000 und Übernahme der Generalunkosten der Ges. bis zur Höhe von M. 15 000, der sämtlichen Steuern der Ges., der festen Abgaben an Berechtigte, der Gewinnbeteiligungen der Gemeinden, der statut. und vertragsm. Tantiemen, einer Rücklage zur Tilg. des A.-K. von jährl. M. 1657 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals, einer Rücklage in den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals und der bei Verteilung einer 6 % Div. erforderlichen Rücklagen in den gesetz- lichen R.-F. Von dem Überschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % werden zunächst 25 % zur Rück- erstäattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. verwendet; vom Resf erhielt die Ges. bisher zwei Drittel, die Pächterin ein Drittel. Die Ges. be- schloss 1899, den Vertrag mit Siemens & Halske auf weitere 4 Jahre, also bis zum 31. Dez. 1905, und auf die neuen Linien der Ges. auszudehnen, wogegen die Gewinn- beteiligung der genannten Firma von 33 % auf 20 % ermässigt wird und die Be- rechnung derselben erst von demjenigen Überschusse stattfinden soll, welcher sich nach Verteilung einer Div. von 6 %, statt wie bisher nach einer 6 %igen Verzinsung des jeweilig verwendeten Baukapitals ergiebt. Dieser neue Vertrag trat mit Rückwirkung ab 1. Jan. 1898 in Kraft. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gevum-Vertelluns: 5 % zum R.-F., 5 % Tant. an A.-R. und sonstige Tant., Rest zur Verf. AGder G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva:; Bahnanlagen 5 252 176, Grundstückskto 48 733, Effekten 70 015, Kautionskto 250, Bankierguthaben 561 158, Kassa 710, Tilgungsrücklage 45 720, Steuerrücklage 11 789. – Passiva: A.-K. 5 000 000, Bau-Zs.-Kto. 3716, Tilgungsrücklage