Die Bila Abgaben: Die Strassenbahn hat der Stadt eine Abgabe zu zahlen, welche bei einer Brutto- Kapital: M. 24 000 000 in 24 000 Aktien à M. 1000. Ursprüngl. A.-K. M. 3 000 000, erhöht lt. Anleihen: M. 2 500 000 in 4 % Prior.-Oblig. von 1893, rückzahlbar zu 105 %. Stücke à M. 2000, Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Febr. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., 4 % Div., vom verbleib. Überschuss 5 % Tant. an A.-R., Rest 474 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. hausen, Anderten-Misburg- Buchholz, Buchholz-Gr. Burgwedel, Ricklingen-Landwehr- schänke mit einer Gesamtlänge von ca. 76 km. Der Betrieb geschieht elektrisch. Das Innere der Stadt Hannover wird automobil in einer Länge von 20,8 km durch Akkumu- latoren befahren; im übrigen erfolgt der Betrieb durch oberirdische Stromzuführung. Die Betriebskosten beliefen sich im Jahre 1898 auf 60, 938 %, 1897 auf 63,792 %, 1896 auf 68,211 % der Einnahmen. Die Ges. erzeugt die für den Betrieb der Strassenbahnen erforderliche elektrische Energie selbst und giebt auf Grund ihr erteilter Koncessionen? elektrischen Strom für Licht- und Kraftzwecke in den vor Hannover gelegenen Ort- schaften ab. Angemeldet und zum überwiegenden Teile bereits angeschlossen ist das Aduivalent von ca. 9200 16kerz. Glühlampen und ca. 350 PS-Motoren; eine Verdoppelung dieser Ziffer würde ohne wesentliche Vergrösserung der maschinellen Anlage möglich sein. Der elektr. Strom wird in 6 Kraftstationen, belegen in Glocksee, Vahrenwald, Kirchrode, Buchholz, Rethen und Sehnde erzeugt. Die Ges. besitzt in Grundstücken 399 052 qm. Koncessionen laufen in Hannover-Linden bis 1. April 1937; für die Aussenlinien enden die Koncessionen in den Jahren 1942–49. Die Koncessionen sind auf Grund des Klein- bahn-Gesetzes erteilt und gelten ausserhalb Hannover-Linden auch für Güterbeförderung. In den Städten Hannover-Linden ist der Ges. die Güterbeförderung nach Beendigung destäg- lichen Personen-Beförderungsdienstes bis zum andern Morgen 10 Uhr ebenfalls gestattet. Betriebseinnahme bis zu M. 1 500 000 2½ %, bis zu M. 2 000 000 3 %, bis zu M. 3 000 000 3½ % und über M. 3 000 000 4 % der ganzen unter die Steuer fallenden Einnahme beträgt; ferner hat die Ges. einen Beitrag zu den Strassenreinigungskosten zu zahlen, welcher jährl. M. 30 pr. 100 m einfaches Geleis und M. 60 pr. 100 m Doppelgeleis beträgt. Der Stadt Linden ist eine jährl. Abgabe zu zahlen, welche in der Weise zu be- rechnen ist, dass auf Grundlage der an die Stadt Hannover zu zahlenden Abgabe der- jenige Betrag festgestellt wird, welcher nach Verhältnis der Einwohnerzahl von Hannover und Linden auf Linden entfällt. Die Abgabe für Strassenreinigung wird in derselben Weise berechnet, wie in Hannover, Im übrigen ist der Vertrag analog demjenigen mit der Stadt Hannover, Für die Bahnanlagen ausserhalb Hannover-Linden sind jährl. Ab- gaben nicht zu entrichten. G.-V.-B. v. 26. Febr. 1895 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. vom 15. Febr. 1896 um M. 1 500 000, lt. G.-V.-B. v. 23. Juli 1896 um M. 6 000 000, lt. G.-V.-B. v. 21. Febr. 1898 um M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1898), angeboten den Aktionären 8. bis 16. März 1898 zu 127.25 %, lt. G.-V.-B. v. 25. Nov. 1898 um fernere M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000 (div.-ber. ab 1. Jan. 1899), übernommen von einem Konsortium zu 102.50 %, angeboten den Aktionären M. 3 000 000 12.–21. Jan. 1899 zu 107.50 %, ein- zuzahlen 32.50 % sofort, je 25 % am 15. März, 15. Mai und 15. Juli 1899. 1000, 500. Zs. 2./1. u. 1./7. Tilg. durch Verl. im Sept. (zuerst 1897) auf 1. Jan. Be- liebige Verstärkung ab 1897 vorbehalten. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. In Umlauf Ende 1898: M. 2 449 000. Kurs Ende 1894–98; 104.75, 105.50, 105, 105.25, 104 %. Notiert in Hannover. M. 3 000 000 in Oblig. sollen lt. G.-V.-B. v. 25. Nov. 1898 zur Ausgabe gelangen (dürfte Mitte 1899 erfolgen),. M. 1 500 000 Darlehen, bewilligt vom Landesdirektorium Hannover zum Bau der Strecken Anderten-Sehnde-Haimar und Rethen-Pattensen, welches für M. 1010 000 mit 2,65 % und für M. 490 000 mit 3.15 % zu verzinsen und mit jährl. 1 % und ersparten 28,. zu amortisieren ist. Der jährl. Reinertrag dieser Strecken über Verzinsung und Amorti- sation des Darlehens und Verzinsung des sonstigen Anlagekapitals hinaus ist zur Er- höhung der 2,65 % igen Zs. bis auf jenen Zinssatz, den die Prov. Hannover selbst für ihre Eisenbahnanlehen durchschnittlich zu zahlen hat, sowie event. zu verstärkter Amorti- sation zu verwenden. Die Strassenbahn ist berechtigt, nach 3 monatl. Kündigung die Tilg. zu verstärken oder das ganze Darlehen auf einmal zurückzuzahlen. Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Der A.-R. erhält ausser der Tant. eine feste Vergütung von M. 36 000 p. a. Die Tant. des Vorst. u. der Beamten wird als Geschäftsunkosten gebucht. nz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Bahnbau 9 568 061, Grundstückskto 1 950 404, Gebäude 3 695 938, Dampfmaschinen- u. Kesselanlage 2 410 707, Stromzuführung 2 392 803, elek- trischer Wagenpark 3 884 179, Wagenakkumulatoren 710 200, Anhängewagen 550 900, Güterwagen 129 317, elektr. Beleuchtungsanlagen der Bahnhöfe u. Werkstätten 152 843, Werkzeugmaschinen u. Motoren 119 942, Inventar 249 888, Licht- u. Kraftanlage 1 001 84l, Telephonanlage 42 882, Erwerbskto der Linien der Continental-Pferde-Eisenbahn-A.-G. 560 637, Omnibusbetrieb u. Fuhrwesen: Wagen 71 352, Inventar 3483, Pferde 49 050, Gebäude 42 750, Koncessionskto 259 900, Grundstückskto 30 489, Ern.-F.-Effekten 104 060, Betriebsresetve-Effekten 5164, Kautionen 136 402, Kassa 16 515, Vorräte 937 803, Überträge a. 1899 55 073. – Passiva: A.-K. 18 000 000, Prior.-Anleihe 2 449 000, R.-F. 2 553 343, Hypoth. 703 000, Dienstkautionen 76 558, Prämienzuschlag 13 075, alte Div. 980, fällige