Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 485 Gewinn-Verwendung: R.-F. 2783, Spec.-R.-F. 500, Div. 50 000, Tant. an A.-R. 1237, Vortrag 1140. Reservefonds: M. 5159, Spec.-R.-F. M. 5333, Ern.-F. M. 10 030. Dividenden 1897–98: 4, 5 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Arthur Pekrun, Dresden; Georg Lentz, Berlin. Aufsichtsrat: Vors. Geh. Reg.-Rat Wittich, Eisenbahndir. Stroehler, Rechtsanwalt Th. Abrahamsohn, Wirkl. Geh.-Rat Gleim, Berlin; Bankdir. Alb. Wenzel, Konsul Oskar Harlan, Dresden. Firmenzeichnung: Beide Vorst. gemeinsam. Zahlstellen: Berlin: Breslauer Disconto-Bank; Dresden: Sächsische Handelsbank, Heh. Wm. Bassenge & Co. Publ.-Organe: R.-A., Dresdner Nachrichten. Magdeburger Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Magdeburg. Gegründet: Am 15. Dez. 1876. Eröffnet 1877 bezw. 1886. Koncessionsdauer bis 16. Okt. 1907, neuerdings bis 31. Dez. 1949 verlängert. Letzte Statutenänd. vom 28. März 1899. Zweck: Einrichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, insbesondere auch der Elektricität, wobei die Übertragung und Verwendung derselben auch für andere Zwecke nicht aus- geschlossen sein soll, und der Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Linien: Suden- burg-Krökenthor, Krökenthor-Neustadt, Buckau-Magdeburg und Zschokkestrasse-Leipziger Strasse. Bahnlänge 12,138 km. Die G.-V. vom 28. April 1898 beschloss den Erwerb der Magdeburger Trambahn von der „Union“ Elektr.-Ges. in Berlin gegen Gewährung von 1200 neuen Aktien à M. 1000; dieselbe G.-V. beschloss die Einführung des elektrischen Betriebes auf allen Linien. Linien der erworbenen Ges.: Gross-Diesdorferstrasse-Friedrichstadt, Olvensstedterstrasse- Werden, Neustadt-Hasselbachplatz, Friedrichstadt-Herrenkrug. Bahnlänge 14,730 km. Nach Ausbau aller Linien der vereinigten Ges. wird die Gleislänge ca. 68,7 km bei einer Strassenlänge von 34,35 km betragen. Vertrag mit der Stadt: Die Stadt Magdeburg erhält von den aus dem Personenverkehr inner- halb des Stadtbezirks (einschl. der Linie nach dem Herrenkrug) erzielten Einnahmen einen Gewinnanteil. Derselbe beträgt von der jährlichen Gesamtbruttoeinnahme aus obigem Verkehr 3½ %, solange diese Bruttoeinnahme im Durchschnitt eines Jahres noch nicht volle 38 Pfg. für ein gefahrenes Wagenkilometer beträgt. Erreicht die Brutto- einnahme den Betrag von 38 Pfg. für das Wagenkilometer, dann erhält die Stadt 4 % der Bruttoeinnahme; bei weiterer Steigerung der Bruttoeinnahme auf das Wagenkilometer um je einen vollen Pfennig steigert sich der Gewinnanteil der Stadt um je 00 Die Ges. ist verpflichtet, an die Stadt Magdeburg für die Unterhaltung und Erneuerung, sowie für Reinigung des Pflasters oder der Chaussierung einen jährlichen Beitrag von 30 Pfg. für das Quadratmeter Bahnkörper zu zahlen. Ausgeschlossen von dieser Beitrags- pflicht sind diejenigen Strecken der Strassenbahn, auf denen eine Unterhaltung und Reinigung weder durch die Stadt noch durch einen Dritten stattfindet. Die Stadt ist berechtigt, statt dieser jährlichen Abgabe eine einmalige Abfindung von M. 1 200 000 zu verlangen und hat diese einmalige Abfindung durch Schreiben vom 5. Juli 1898 gefordert. Die Zahlung muss spätestens am 1. Jan. 1900 erfolgen. Übersteigt der Bahnkörper der neu ausgebauten Strecken die Grösse von 100 000 qm, so tritt für das Mehr die oben- genannte jährliche Abgabe von 30 Pfg. für das Quadratmeter wieder ein. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage im Stadtbezirk, die elektrische Streckenausrüstung, sowie die sämtlichen Wagen mit Ausnahme der in den letzten fünf Jahren angeschafften, unentgeltlich als freies Eigentum an die Stadtgemeinde Magdeburg. Den Rest der Wagen, sowie die Bahngrundstücke mit aufstehenden Gebäuden kann die Stadt zum Taxpreise übernehmen. Die Stadt Magdeburg kann jedoch vom 1. Jan. 1915 ab von fünf zu fünf Jahren nach voraufgegangener zwölfmonatlicher Anzeige die ganze betriebsfähige Anlage nebst sämtlichem Zubehör käuflich erwerben. Der Übernahme- breis wird gefunden aus dem Mittel des Taxwertes und des Nutzungswertes. Der Tax- wert der Anlage wird geschätzt nach dem Zustande, in welchem sie sich zur Zeit der Übernahme befindet. Der Nutzungswert wird nach dem Durchschnittsertrage der letzten fünf Jahre, wovon das günstigste und ungünstigste Jahr ausser Betracht bleiben, in der Weise festgestellt, dass dieser Durchschnittsertrag kapitalisiert wird: Bei der Übernahme am 1. Jan. 1915 mit dem 30fachen Betrage, am 1. Jan. 1920 mit dem 25 fachen Betrage, am 1. Jan. 1925 mit dem 20fachen Betrage, am 1. Jan. 1930 mit dem 16fachen Betrage, am 1. Jan. 1935 mit dem 12fachen Betrage, am 1. Jan. 1940 mit dem Sfachen Betrage, am 1. Jan. 1945 mit dem Afachen Betrage. Der sich nach vorstehender Berechnung ergebende Nutzungswert darf nicht geringer sein als der Nutzungswert nach dem Durch- K schnitt der letzten zehn Jahre. apital: M. 4 800 000 und zwar M. 1 200 000 in 2400 Aktien Serie A à M. 500 und M. 3 600 000 in 3600 Aktien Serie B No. 1–3600 à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 1 200 000, erhöht lt. G.-V.-B.