780 Schiffsbau-Anstalten und Dock-Gesellschaften. Berechnung an der Dresdner Börse in % – 4 % Stückzinsen ab 1. Mai. An der Zwickauer Börse bedeutet bis 1897 der Kurs Mark per Stück inkl. Stück-Zs. Die Div. Scheine sind an der Zwickauer Börse bis zum Zahlungstage derselben mitzuliefern. Dividenden 1886/87–1898/99: 5, 6, 6, 7½, 6% % 1/% „ 6Ü%% Coup.- . Direktion: J. Lange, G. Küntscher. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Aug. Hentschel, Rentier Charles Brod, Berg-Dir. Carl Schencke, Dir. Herm. Stiehler. Firmenzeichnung: Jeder der beiden Direktoren für sich. Zahlstellen: Eigene Kasse; Dresden: Creditanstalt für Industrie und Handel; Zwickau: Hentschel & Schulz. Publ.-Organe: R.-A., Dresdner Nachrichten, Zwickauer Wochenblatt. %„% Schifbau-Instalten Ind Dock-Cesellchaften. Schiff- und Maschinenbau-Actiengesellschaft „Germania- in Berlin, Flensburgerstrasse 2, mit Werken in Tegel u. Gaarden. Gegründet: Am 25. Nov. 1882. Letzte Statutenänd. vom 26. Sept. 1896. Zweck: Der Bau von Handels- und Kriegsschiffen und Schiffsdampfmaschinen, Eisengiesserei, Metallgiesserei, Maschinenfabrikation, Fertigung von Eisenarbeiten jeder Art, auch Her- stellung von ganzen Fabriken; ferner Personen- und Güterbeförderung zu Wasser und zu Lande, Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Dampffähren, die Bergung von Schiffen und Gütern. Abgeliefert wurden 1897/98 Objekte im Werte von M. 6 964 324. Arbeiterzahl 1897/98 auf beiden Werken der Ges. durchschnittlich 2286 Mann. Am 29./30. April 1899 wurde die Werft in Gaarden von einem grossen Brandunglück betroffen, doch gelang es, die dadurch hervorgerufenen Betriebsstörungen bald zu überwinden. Geschichtliches: Die Ges. wurde errichtet, um den Weiterbetrieb der der Märkisch-Schle- sischen Maschinenbau- und Hütten-A.-G., vorm. F. A. Egells, gehörigen Fabriketablisse- ments zu Tegel bei Berlin und Gaarden durch Umwandlung derselben in ein selbstän- diges Aktienunternehmen zu sichern und jener Ges. die Liquidation zu ermöglichen. Der Übernahmepreis betrug M. 5 562 210. Das Besitztum in Tegel, am schiffbaren Wasser gelegen, hat durch die Havel Verbindung mit den Ost- und Nordseehäfen. 1889 wurde gegenüber der Mündung des Nord-Ostseekanals am Kieler Hafen ein Terrain von 14 982 qm mit 180 m Uferfront erworben, um daselbst Reparafurwerkstätten zu errichten. Die G.-V. v. 26. Sept. 1896 genehmigte einen Überlassungsvertrag mit der Firma Fried. Krupp in Essen v. 29. Aug. 1896. Nach demselben bleibt die Ges. für die Dauer des Vertrages als selbständigg A.-G. bestehen. In der Organisation des Vorst. und ihres A.-R. soll nur insofern eine Anderung eintreten, als künftig der Vorst. aus einem oder mehreren auf Vorschlag der Firma Fried. Krupp vom A.-R. zu ernennenden Vitgliedern bestehen soll. Die „Germania“ wird zwar auch fernerhin von ihrem Vorst. geleitet, der Vorst. ist aber verpflichtet, bei dieser Leitung in aller und jeder Beziehung die An. ordnungen und Bestimmungen der Firma Friedt. Krupp zu befolgen. Beide Firmen sind befugt, wechselseitig die der einen oder der anderen zustehenden Patente ohne weiteres Entgelt zu benutzen. Die Inventur und Bilanz der „Germania“ wird nach den bis- herigen Grundsätzen, namentlich unter Beobachtung der bisherigen Abschreib.-Grund. sätze, im Einvernehmen mit der Firma Fried. Krupp aufgestellt. Die Firma Fried. Krupp übernimmt aber die Garantie, dass alljährlich während der Dauer des Vertrages eine Div. von 4½ % zur Verteilung gelangt, und verpflichtet sich, diejenige Summe, welche nach Feststellung der Bilanz durch die Vers. an dem zur Zahlung einer 4½ % Div. und der statutenm. Tant. des A.-R. bei dieser Div. erforderlichen verteilungsfähigen Rein- gewinn fehlt, aus eigenen Mitteln ohne Anspruch auf Erstattung zuzuschiessen. 3 also in irgend einem Geschäftsj. die „Germania“ mit einer Unterpilanz abschliessen un dieselbe aus dem R.-F. nicht mehr gedeckt werden können, so ist die Firma Fried. Krupp verpflichtet, nicht nur 4½ % Jahres-Div. zu zahlen, sondern auch die Unterbilanz zugleichen. Als Gegenleistung für diese Div.-Garantie und die daraus folg. verbindlichkeiten fällt der Firma Fried. Krupp derjenige Reingewinn zu, welcher Verteilung von 4½ % Div. und Zahlung der Tant. noch übrig bleibt. Der 8 betrieb geht für Gefahr der Firma Fried. Krupp. Die Firma Fried. Krupp ist befugt, für ihre eigene Rechnung Erweiterungen der Werkstätten der „Germania“ „„ Für die dadurch entstehenden Barauslagen der Firma Fried. Krupp wird ein konto eingerichtet, auf welchem derselben für die Dauer des Vertrages 4 % Zs. 3 werden; auch werden bei der Aufstellung der Inventur und Bilanz auf diese Werkstätte