818 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien à M. 1000. M. 2 000 000 sind voll, M. 4 000 000 nur mit 25 % eingezahlt. In Summa sind also M. 3 000 000 eingezahlt. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. Dotation weiterer Rücklagen, vom verbleib. Be- trage 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Überrest Super-Div. bezw. Vortrag; die vertragsm. Tant. des Vorst. und der Angestellten werden als Geschäftsunkosten gebucht. Bilanz am 31. Dez. 1898: Aktiva: Fabrik Nippes: Fabrikgrundstücke 142 615, Gebäude 245 843, Maschinen 554 082, elektr. Licht- u. Kraftanlage 35 066, Werkzeuge 6295, Mess- instrumente 13 367, Fabrik- u. Transportutensilien 74 513, Bureauutensilien 10 659, Modelle 1, Patente- u. Musterschutzkto 1, vorausbez. Prämien 8944, Rohmaterialien 478 789, fertige Waren 92 703, halbfertige Waren 208 367, Kassa u. Reichsbankgirokto 50 403, diverse Debitoren 901 713, Bankguthaben 319 029; Fabrik Nordenham: Fabrikgrundstücke u. Fabrik 86 347, Kabeldampfer 193 310. – Passiva: A.-K. eingezahlt 3 000 000, Kreditoren 199 181, Gewinn 222 875. Sa. M. 3 422 056. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Handlungsunkosten 127 934 Versicherung 13 681, Ab- schreib. 101 977, Reingewinn 222 875. – Kredit: Waren: Bruttoüberschuss 437 610, Zs. 28 857. Sa. M. 466 468. Gewinn-Verwendung: R.-F. 11 143, Div. 195 000, reserv. Tant. an A.-R. 9173, Vortrag 7558. Reservefonds: M. 11 143. Dividende 1898: 6½ %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Theodor Grosswendt, Ober-Ing. Georg Zapf. Publ.-Organ: R.-A. Aufsichtsrat: Vors. Franz Clouth, Köln-Nippes; Stellv. Geh. Oberfinanzrat Waldemar Müller, Baurat Alfred Lent, Bankier Dr. Georg von Bleichröder; Berlin; Bankier Freih. Alb. von Oppenheim, Bankier Louis Hagen, Köln; Bankier Ludwig Born, Berlin; Geh. Komm.-Rat Rob. Kesselkaul, Aachen; Bankier Moritz Seligmann, Köln; Direktor Dr. Heinrich Wiegand, Bremen. Prokurist: Oberingenieur Georg Bartels. Firmenzeichnung: Zwei Vorst. oder ein solcher mit einem Prok. oder zwei Prok. Leipziger Electricitäts-Werke in Leipzig, Eutritzscher Strasse 14b. Gegründet: Im Nov. 1894. Letzte Statutenänd. vom 6. April 1898. Zweck: Ausnutzung des elektr. Stroms zur Beleuchtung und Kraftübertragung und der damit zusammenhängenden Geschäftszweige in und um Leipzig. Kraftstation Eutritzscher Strasse 14 b, Unterstation Magazinstrasse 3. Die Ges. ist in alle diejenigen Rechte und Pflichten eingetreten, welche die Firma Siemens & Halske, Berlin-Charlottenburg, gegen- über der Stadtgemeinde Leipzig durch Vertrag vom 27. Dez. 1893 übernommen hatte. Die Firma Siemens & Halske, A.-G., ist Betriebspächterin bis 31. Dez. 1915. Das Pachtverhältnis läuft von da ab von Jahr zu Jahr weiter, wenn die Stadt Leipzig den 31. Aug. 1915 vorüber gehen lässt, ohne das Werk zu übernehmen, oder wenn nicht einer der beiden Teile den Pachtvertrag ein Jahr vor seinem Ablauf gekündigt hat. Der Anschlusswert ist 1898 von 27 573.88 Hektowatt auf 36 383.28 Hektowatt, also um 31.9 % gestiegen, und zwar waren am 31. Dez. 1898 angeschlossen: 41 766 Glühlampen von 3–100 Normalkerzen, 1423 Bogenlampen von 2–40 Ampere, 323 Elektromotoren von 0.6–16 HP (zus. 733.73 HP), 172 sonstige Anschlüsse von 1.5 – 50 Ampere (zus. 2853.69 Hektowatt). Hierauf entfallen 558 Hausanschlüsse mit 782 Konsumenten un 912 Elektricitätszählern. Im Betriebe wurden nutzbar an die Konsumenten abgegeben: 6 975 685 Hektowattstunden für Licht und 3 599 972 Hektowattstunden für Kraft, zus. 10 575 657 Hektowattstunden (exkl. des eigenen Bedarfs). Der Stromkonsum hat sich gegenüber 1897 um 32.6 % gesteigert. Das Kabelnetz hatte die Gesamtlänge von 280404,95 Koncession: Die der A.-G. erteilte Koncession gilt auf die Dauer von 35 Jahren vom a des Betriebsbeginnes an gerechnet. Die Stadt Leipzig hat jedoch das Recht, nach Ablauf von 10 Jahren, vom Beginne des Betriebes an gerechnet, von der Ges. die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen zu verlangen. Macht die Stadt Leipzig von Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich dec 5 mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingelvetene Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungsbr und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde E 0 zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in be 3 a fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum a über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf vo