3 Plantagen- und Kolonisations-Gesellschaften. Beteiligung an der Eisenbahn-Gesellschaft für Deutsch-Ostafrika (Usambara-Linie): Die Ges. hat an diesem Unternehmen ein grosses Interesse; sie besitzt M. 1 628 800 Anteile der Eisenbahn-Ges. (Gesamtkapital der Usambara-Eisenbahn M. 2 000 000) und hat ausser- dem eine Darlehensforderung von M. 800 000. Bei dem Übergang der Usambara-Linie an das Deutsche Reich im Jahre 1899 erhielt die Ges. aus dem Kaufpreis von M. 1 300 000 das Darlehen zurückgezahlt; auf die Anteile der Usambara-Linie dürfte eine Liquidations- duote von 20–25 % zu erwarten sein; die Anteile hat die Ges. in der Bilanz mit 20 % bewertet. Kapital: M. 7 128 100, eingeteilt in M. 4 128 100 Stammanteile und M. 3 000 000 in Vorzugs- 5 9% anteile, letztere mit 50 % Einzahlung. Die Vorzugsanteile haben ein Vorrecht auf 5 % Div. mit Nachzahlungsverpflichtung, ausserdem werden bei einer Auflösung der Ges. die Vorzugsanteile zunächst befriedigt. Die Vorrechte der Vorzugsanteile erlöschen aber, sobald sowohl die Vorzugsanteile als auch die Stammanteile 3 Jahre hintereinander mindestens je 5 % Div. erhalten haben. Anleihe: M. 10 556 000 in 6456, 4000 und 7000 Zolloblig. à M. 1000, 500 und 300, laut Privileg vom 20. Nov. 1890, davon in Umlauf Ende 1898: M. 9 895 900. Zs.: 2. Jan. und 1. Juli, rückzahlbar ab 1891 binnen längstens 45 Jahren zu 105 % mittels Ausl. im Juni und Dez. von je 0,3257 % des Nominalbetrages von M. 10 556 000 nebst Zs. per 2. Jan. und 1. Juli; ab 1900 stärkere Tilg. und volle Kündigung mit Frist von 6 Monaten vorbehalten. Die Anleihe diente zur Bezahlung der dem Sultan von Zanzibar für die Abtretung seiner Hoheitsrechte über das der deutschen Interessensphäre in Ostafrika vorgelagerte Küstengebiet an den deutschen Kaiser zu gewährenden Entschädigung von M. 4 000 000, zu wirtschaftlichen Anlagen und Hafeneinrichtungen im Küstengebiet, sowie zur Förderung des Verkehrs nach demselben. Zur Sicherheit hat die Ges. den ihr aus dem Vertrage mit der deutschen Regierung vom 20. Nov. 1890 gegen die letztere zustehenden Anspruch auf die Brutto-Erträge der Zölle des Deutsch-Ostafrikanischen Ge- bietes bis zum Jahresbetrage von M. 600 000) (der zur Verzinsung und Tilgung der Anleihe genügt) durch Vertrag vom 21. Nov. 1890 an die Königl. Generaldirektion der Seehandlungs-Societät in Berlin cediert, und es hat die letztere in demselben Vertrage sowohl gegenüber der Ges., als gegenüber den Inhabern der Obligationen die Verpflichtung übernommen, die von der deutschen Regierung auf Grund der Cession bezahlten Beträge zur planmässigen Verzinsung und Tilgung der Anleihe zu verwenden. Privilegium und Tilgungsplan sind im Amtsblatt der königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin vom 22. Nov. 1890 (S. 433 ff.) veröffentlicht. Zahlst.: Berlin: Mendelssohn & Co., Rob. Warschauer & Co., General-Dir. der Seehandlungs-Societät. Die Anleihe wurde am 9. Dez. 1890 zu 97½ % von den Bankhäusern der Ges. zur Zeichnung gestellt und an die Berliner Börse gebracht. Kurs Ende 1890–99: —, –, 100, 103, 108.50, 109.50, 107.70, 107.75, 107.75, 107.20 %. Notiert in Berlin. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Spät. im Okt. Stimmrecht: Je M. 1000 = 1 St., Anteile von geringerem Gesamtbetrage als M. 1000 be- rechtigen zur Abgabe einer St., dasselbe gilt von Beträgen, welche die vollen Tausend überschreiten, bezügl. der überschreitenden Summe. Gewinn-Verteilung: Zunächst mindestens 10 % zur Rücklage, bis dieselbe 15 % des Gesamt- betrages der Anteile erreicht hat; die G.-V. kann keinen geringeren Beitrag zur Rücklage und keine höhere Verteilung von Überschüssen an die Mitglieder der Ges. beschliessen, als der V.-R. vorschlägt; der Vorschlag des V.-R. muss vor der G.-V. der Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden; sodann 5 % Div. an die Vorzugsanteile mit der Massgabe, dass, falls in einem oder mehreren Jahren der Gewinn nicht ausreicht, um den Vorzugsanteilen die Vorz.-Div. von 5 % zu gewähren, der Fehlbetrag aus demjenigen Reingewinn späterer Jahre nachzuzahlen ist, welcher nach Gewährung der Vorz.-Div. von 5 % für das letzte verflossene Geschäftsjahr an die Vorzugsanteile übrig bleibt, sodass also die Stamm- anteile erst dann div.-ber. werden, wenn den Vorzugsanteilen für alle verflossenen Geschäftsjahre die rückständige Div. voll gewährt ist. Bilanz (Berlin) am 31. Dez. 1898: Aktiva: Ausstehende Einzahlungen auf Vorz.-Aktien 1 501 750, Kassa 45 986, Effekten 644 185, Schuld der Eisenbahn-Ges. für Deutsch-Ostafrika (Usambara-Linie) 781 538, unverrechnete Frachten u. Seeversich. 84, Mobiliar 1, Kto des Vertrages mit der kaiserl. Regierung v. 20. Nov. 1890: 9 895 900, verschiedene Beteiligungen 122 252, Schiffe 120 000, Häuser in Ostafrika 524 900, Hypoth. in Ostafrika 87 404, Plan- tagen 2 495 420, Landbesitz 2 795 926, Generalvertretung in Zanzibar 2 255 901, Nieder- lassung Nossibé 1 148 431. – Passiva: St.-Anteile 4 128 900, Vorz.-Anteile 3 000 000, ordentl. Rücklage 112 775, Kurs-Rücklage 130 000, Brandschaden-Rücklage 165 000, Del- krederekto 128 032, unerledigte Verpflichtungen 677, Res.-Kto Deutsch-Ostafrik. Plantagen- Ges. 250 000, alte Div. 512, Zolloblig. 9 895 900, Ausl.- u. Verzinsungsrest 12, Brandschaden- Prozesskto 25 000, Kreditoren abz. Debitoren 268 885, Abschreibungskto 3 922 076, zur Verwendung nach dem Vertrage vom 20. Nov. 1890: 132 235, Reingewinn 259 674. Sa. M. 22 419 682. Verwendung des Reingewinns: Zur ordentl. Rücklage 19 908, zum Delkrederekto 30 000, Brandschaden-Rücklage 65 000, 3 % Div. auf Vorz.-Anteile 75 000, Vortrag 69 765. 7