520 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. für Lichtbetrieb; ferner eine dritte Accumulatorenbatterie (sogenannte Pufferbatterie) für Strassenbahnzwecke von 275 Elementen, System Tudor, mit 1628 Amperestunden garan- tierter Leistungsfähigkeit nebst einem Gleichstromtransformator und zugehörenden Apparaten. Die jährl. Pacht beträgt für 4227,5 qm zu M. 3 M. 12 682. 3) Die Unterstation St. Georg, auf eigenem Areal von 913,7 qm in der Böckmann- strasse erbaut, mit 2 Accumulatorenbatterien, System Pollack, von je 136 Elementen mit je einer Leistungsfähigkeit von 1570 Amperestunden = 272 Elemente mit zus. 3140 Amperestunden Leistungsfähigkeit und ein Gleichstromtransformator. Die Station ist auf dem Hofterrain erbaut; die zu dem Grundstück gehörenden beiden kleinen Vorder- häuser sind vermietet. 4) Die Unterstation St. Pauli, auf eigenem Areal an der Sophienstrasse, 1196 qm, Accumulatorenbatterie, System Tudor, von 136 Elementen. 5) Die Unterstation in Uhlenhorst, auf eigenem Terrain an der Arndtstrasse, 610,9 qm, Accumulatorenbatterie, System Tudor, von 134 Elementen mit 1573 Amperestunden Leistungsfähigkeit. 6) Die Unterstation Harvestehude, 1554 am, eigenes Terrain, 140 Elemente, System Pollak, Kapacität 3222 Amp. Das auf dem Terraimn an der Rothenbaum-Chausee vor- handene Vordergebäude ist vermietet. 7) Die Centrale in Altona an der Funkstrasse, auf städtischem Grund und Boden. Pacht M. 2400 jährl. für das auf demselben stehende Verwaltungsgebäude, welches zum Teil vermietet ist. Die Centrale umfasst zur Zeit 6 Dampfdynamos mit zusammen 3000 HP., 8 Dampfkessel von je 234 am Heizfläche, Gradierwerk und Tiefbrunnen, 2 Gleichstromtransformatoren und 2 Accumulatorenbatterien, System Tudor „von 272 Elementen und 1 Accumulatorenbatterie für Strassenbahnbetrieb, System Tudor, von 263 Elementen, 2 Zusatzdynamos zur Stromlieferung nach St. Pauli, 2 Gleichstrom- transformatoren für die Beleuchtungsanlage auf Güterbahnhof Langenfelde. Für fernere Erweiterungen sind 265 qm erworben. Als Aquivalent stehen der Stadt je nach Aus- dehnung 6 , mind. aber M. 6000, und höchstens 10 % des Bruttogewinnes jährl. zu. 2 Accumulatorenbatterien, System Tudor, von je 140 Elementen mit einer Kapacität von 3220 Amperestunden. 1 Accumulatoren- (sog. Puffer-) Batterie für den Strassenbahnbetrieb von 263 Ele- menten, System Tudor, mit 962 Amperestunden Leistungsfähigkeit. Unterstation Sophienstrasse mit 1 Accumulatorenbatterie, System Tudor, von 136 Ele- menten mit 1570 Amperestunden Leistungsfähigkeit. 8) Der Arealerwerb an der Rolandstrasse in Altona, 898 qm, zur Erweiterung der Centrale Altona, unmittelbar angrenzend an das Terrain der Centrale Funkstrasse. Die vorhandenen Wohngebäude sind vermietet. 9) Die Centrale Barmbeck, auf einem Areal an der Osterbeckstrasse und am Weiden- damm (dritte Hamburger Centrale im Vorort Barmbeck), 10 000 qm, an einem Stich- kanal des Osterbecks. Diese Centrale erhält im ganzen eine Leistungsfähigkeit von ca. 9000/10 800 HP. Dagegen sind die Einrichtungen für die Stromproduktion zunächst nur mit 3 Dampfdynamo-Aggregaten mit zus. 3000/3600 HP. mit 3 gekuppelten Dynamos von einer Leistung von je 1350 Ampere bei 600 Volt Spannung, 8 Stück komb. Corn- wall-Röhrenkesseln von je 250 am Heizfläche, 1 Accumulatorenbatterie für Lichtbetrieb und einem Gradierwerk vorgesehen, die weitere Ausstattung soll je nach späterem Bedarf erfolgen. 10) Ein Areal von ca. 16 150 qm, erworben für ca. M. 240 000, gelegen zwischen der Bille und der Strasse Bullerdeich, begrenzt von der Campestrasse; dasselbe ist zur An- legung einer vierten Centrale bestimmt, welche 1900 in Betrieb kommt. Das der Ges. eigentümlich gehörende Grundeigentum auf Hamburgischem und Altonaer Gebiet umfasst 15 439,6 qm, sämtlich in wertvollem bebauten Gebiete be- legen. Die Werke sub 6, 9 und 10 sind im Bau begriffen. Die Strassenbahn-Gesellschaften in Hamburg und Altona sind verpflichtet, für ihre Linien den elektrischen Strom von den Hamburgischen bezw. Altonaer Elektricitäts-Werken zu entnehmen. Vertrag mit dem Hamburgischen Staat: Der Hamburgische Staat hat das Recht, nach Ab- lauf von zehn Jahren, von Beginn des Betriebes seitens der Ges. an gerechnet, von der- selben die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen gegen entsprechende Ab- findung zu verlangen. Für diese Abfindung sollen die folg. Bestimmungen gelten: à) Die Grundlage für die Abfindung bildet eine Abschätzung des bau- und maschinen- technischen Wertes der gesamten Anlage, bei welcher dieselben als ein zusammen- hängendes betriebsfähiges Werk, jedoch ohne Berücksichtigung des Ertragswertes, zu taxieren sind, und welcher der Zeitpunkt der Übernahme durch den Hamburgischen Staat als derjenige der Wertschätzung zu Grunde zu legen ist. Die Taxation erfolgt durch zwei Sachverständige. 3 b) Wenn die Ges. zur Zeit der Übernahme durch den Staat nur zehn Jahre im Betriebe des Unternehmens belassen war, werden dem Taxwert 50 % desselben hinzugerechnet