Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 543 Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien (Nr. 1–2000) à M. 1000. Direktion: Dir. Samuel Kocherthaler, Dir. Reg.-Baumeister a. D. Rud. Menckhoff, Berlin. Aufsichtsrat: Justizrat Alex. Braun, Berlin; Dir. Bauinspektor a. D. Rich. Koss, Charlotten- burg; Dir. Georg Haberland. Berlin. Firmenzeichnung: Jeder Vorst. allein. Publ.-Organ: R.-A. Stettiner Electricitätswerke in Stettin, Schulzenstrasse 21, mit Filiale in Greifenhagen. Gegründet: Im Jahre 1890. Letzte Statutenänderung vom 6. Okt. 1899. Zweck: Gewerbsmässige Ausnutzung des elektrischen Stromes zur Beleuchtung und Kraft- übertragung im jetzigen und künftigen Weichbild der Stadt Stettin und anderer Städte, sowie Fortbetrieb des früher Ernst Kuhlo gehörigen, in Stettin betriebenen, für M. 157 000 in Aktien à M. 1000 und M. 180.58 bar erworbenen elektrischen Installationsgeschäftes. Die Ges. besitzt das Elektricitätswerk Greifenhagen. Vertrag mit der Stadt Stettin: Durch einen zwischen dem Magistrat der Stadt Stettin und Ernst Kuhlo abgeschlossenen Vertrag, in dessen Rechte und Pflichten die Stettiner Elektricitätswerke eingetreten sind, sowie durch einen Novationsvertrag ist der Ges. die Erlaubnis zur Anlage von Stromleitungen und zur Lieferung elektrischen Stromes nach eeinem vom Magistrat genehmigten Tarif innerhalb eines bestimmten Gebietes, welches den grösseren Teil der Stadt auf dem linken Oderufer umfasst, sowie für den Strassen- zug über die Langebrücke, durch die grosse Lastadie und die Altdammerstrasse bis zur Grenze der Stadt, erteilt worden. Ein ausschliessliches Recht zu solcher Benutzung der Strassen in dem betreffenden Gebiete ist dadurch der Ges. nicht gewährt worden. Die Kabel müssen im wesentlichen unterirdisch gelegt werden. Der Vertrag mit dem Magistrat der Stadt Stettin ist auf 30 9 ahre, vom I. Jan. 1890 ab gerechnet, geschlossen. Erfolgt 2 Jahre vor Ablauf des Vertrages von keiner Seite Kündigung, so gilt derselbe stillschweigend auf je weitere 2 Jahre verlängert. Nach Ablauf derselben ist der Magistrat berechtigt, die gesamten Anlagen zum Taxwerte zu erwerben: der Magistrat kann aber auch schon früher, jedoch nicht vor dem 1. Jan. 1900, die Übernahme der gesamten Anlagen bewirken, und zwar gegen Zahlung zum Taxwerte zuzüglich % für jedes Quartal, um welches die Übernahme früher als am 1. Jan. 1920 erfolgt, und hat die Kündigung von seiten des Magistrats dann 3 Monate vorher schriftlich Zzu erfolgen. – Die Ges. hat eine Abgabe von 10 % der Brutto-Einnahme aus der Strom- lieferung, den Lampengebühren, der Vermietung der Elektricitätsmesser, sowie 10 % der Einnahmen aus den Installationen zwischen Elektricitätsmesser und Lampen zu ent- richten. Ausserdem erhält der Magistrat 25 % von demjenigen Reinüberschusse, welcher nach Verteilung von 6 % Div. verbleiben wird. Die Ges. ist verpflichtet, behufs Verwendung für die notwendig werdenden Er- neuerungen bestehender Anlagen einen Ern.-F. zu bilden, welcher auf 20 % des in den Anlagen investierten Kapitals zu bringen und auf dieser Höhe zu erhalten ist. 80 lange der Ern.-F. diese Höhe nicht erreicht hat, bezw. bis er auf dieselbe wieder ergänzt ist, sind zu demselben von den in dem oben erwähnten Vertrage fixierten Brutto- Einnahmen eines jeden Betriebsjahres 2 % abzuführen. Der Ern.-F. I, welcher in Wert- bapieren bei der Kämmereikasse hinterlegt ist, geht nach Beendigung des Vertragsverhält- nisses ohne Gegenleistung an die Stadt Stettin über. Ein neugebildeter Ern.-F. II verbleibt der freien Verfügung der Ges. Die Ges. ist verpflichtet, ihre Anlagen dauernd betriebsfähig zu erhalten und den Betrieb nicht ohne Genehmigung des Magistrats ein- zustellen, es sei denn, dass der Betrieb von Staats- oder Reichsbehörden untersagt würde, und die gegen ein solches Verbot gesetzlich zulässigen Mittel erfolglos blieben, odter dass Naturereignisse, Krieg oder Aufstand den Betrieb unmöglich machten. Verletzt die Ges. die in vorstehendem Absatz enthaltene Verpflichtung, so ist der Magistrat zum Rücktritt von diesem Vertrage berechtigt. Bis Ende 1901 hat die Ges. alle Maschinen, Apparate und Materialien von Siemens & Halske in Berlin zu beziehen. Betriebsangaben: Auf dem Grundstück Schulzenstr. 21 in Stettin befindet sich die Central- anlage mit 7 Dampfkesseln, 5 Dampfmaschinen von zusammen 2200 PS., 9 Dynamos und einer Accumulatorenbatterie; Poelitzerstr. 97 befindet sich die Wohnung des Direktors und eine Accumulatorenbatterie zur Stromversorgung des nördlichen Stadt- teils; in Falkenwalderstr. 95 ist eine Accumulatorenseitenstation (das Grundstück ist sonst als Restaurant verpachtet), desgl. Galgwiese Nr. 35; angekauft ist neuerdings zur Anlage einer dritten Centrale das Grundstück Logengartenstr. 1 in der Unterwiek. Im Betriebe am 30./6. 1892 1893 1894 1895 1896 1897 1898 1899 Glühlampen .. 4 508 6 742 8 390 10171 13.422 18 910 24 133 32 211 Bogenlampen .. 228 301 397 512 672 .%%%....... Meletfe 8 16 29 36 66 85 116 143 0 Kabellänge . . m — 44 348 59 084 81 047 113 773 131 403 161.153 M―――――――