280 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Kurs der Aktien Ende 1894–99: 113.50, 122.60, 122.50, 118.90, 114.25, 112.30 %. Auf- gelegt am 13. März 1894 zu 105.50 %. Notiert in Berlin. Treuhänder: Reg.-Rat Wenckebach, Stellv. Reg.-Assessor Dütschke. Direktion: Präs. Dr. jur. Hans Jordan, Dir. Dr. J. von Buengner, Stellv. Friedr. Lambrich, Bruno Mannsfeld. Aufsichtsrat: (5–15) Vors. Komm.-Rat Walther Simons, Elberfeld; Stellv. Justizrat Dr. Friedrich Gorius, Hans Leyendecker, Köln; Komm.-Rat Wernhard Dilthey, Rheydt; Landtagsabgeordneter Ernst von Eynern, Barmen; Freih. Aug. von der Heydt, Elberfeld; Bankier Eduard Marx, Bonn; Bank-Dir. Friedrich Thorwart, Frankfurt a. M.; Komm.-Rat Konsul Rob. Koelle, Karlsruhe; Komm.-Rat Emil Steckner, Halle a. S.; Komm.-Rat Siegmund Heichelheim, Giessen; Bankier Rob. Suermondt, Aachen. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Berlin: Berliner Handels-Gesellschaft, Deutsche Bank (und deren Filialen); Bremen: E. C. Weyhausen; Elberfeld: Bergisch Märkische Bank (und deren Filialen), von der Heydt-Kersten & Söhne; Frankfurt a. M.: Deutsche Genossen- schafts-Bank von Soergel, Parrisius & Co.; Dresden: Günther & Rudolph; Karlsruhe: Ed. Koelle; Magdeburg: Dingel & Co.; Halle a. S.: Reinhold Steckner; Hannover: Hermann Bartels; Stuttgart; Württemberg. Vereinsbank und Württemberg. Landesbank; Giessen: Aron Heichelheim: Mannheim: Pfälz. Bank. Grundkredit-Bank in Königsberg i. Pr. Gegründet: Am 21. Juli 1873. Urspr. Firma bis 23. Mai 1896: Genossenschaftliche Grund- credit-Bank für die Provinz Preussen. Letzte Statutenänd. vom 21. Dez. 1899. Zweck: Förderung des Realkredits; Betrieb von Bankgeschäften jeder Art. Die Ges. ist befugt: a) gegen Verpfändung ländlicher und städtischer Grundstücke kündbare und Amortisationsdarlehen zu gewähren und auf Grund der erworbenen Hypoth. Schuldverschreib. (Pfandbr.) auszugeben. – b) gegen Provision zu vermitteln: 1) den An- und Verkauf von Grundstücken; 2) den Umsatz von Hypoth. und Grund- schuldbr.; 3) die Einziehung von Kapitalien und Zs; — c) Hypoth. und Grundschuldbr. in den durch besonderes Reglement vorgeschriebenen Grenzen zu beleihen; –— d) Depositen und Spareinlagen anzunehmen; — e) Darlehen zum Geschäftsbetriebe aufzunehmen; — f) zur Sicherung ihrer Forderungen Grundstücke zu erwerben, zu bewirtschaften und, auch in Parzellen, zu veräussern; – g) unter Enthaltung von allen Spekulations- geschäften jede Art von Bankgeschäften zu betreiben. Nur der innerhalb der Provinzen Ost- und Westpreussen liegende aafeh und städtische Grundbesitz wird hypothekarisch und zwar der Regel nach nur zur ersten Stelle beliehen. Die Beleihung darf die ersten drei Fünfteile des Wertes nicht über- steigen; im allgemeinen ist jedoch als Beleihungsgrenze der 25–30fache Grundsteuer- reinertrag und der 8–10fache Gebäudesteuernutzungswert festzuhalten. Grundstücke im engeren Bezirke der Stadt Königsberg i. Pr. können nach dem Ermessen des A.-R. bis zum 10fachen angemessenen Mietsertrage beliehen werden. Der bei der Beleihung angenommene Wert darf niemals den durch sorgfältige Er- mittelungen festgestellten Verkaufswert übersteigen. Bei Feststellung dieses Wertes sind nur die dauernden Eigenschaften des Grundstücks und der Ertrag zu berücksichtigen, welchen das Grundstück bei ordnungsmässiger Wirtschaft jedem Besitzer nachhaltig gewähren kann. Die zur Deckung von Hypoth.-Pfandbr. verwendeten Hypoth. an Bau- plätzen, sowie an solchen Neubauten, welche noch nicht fertiggestellt und ertragsfähig sind, dürfen zusammen den zehnten Teil des Gesamtbetrages der zur Deckung der Hypoth.-Pfandbr. benutzten Hypoth., sowie den halben Betrag des eingezahlten Grund- kapitals nicht überschreiten. Im übrigen sind Hypoth. an Grundstücken, die einen dauernden Ertrag nicht gewähren, ausgeschlossen. Kapital: M. 600 000 in 968 alten Aktien (Nr. 1–968) à M. 300 und 258 neuen Aktien (Nr. 1–258) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 290 400, erhöht lt. G.-V.-B. v. 28. Mai 1896 um M. 159 600 in 138 Aktien à M. 1200 und lt. G.-V.-B. vom 11. Okt. 1898 um M. 150 000 in 125 Aktien à M. 1200, diese angeboten den Aktionären 19./10.– 3./11. 1898 zu 120 %. Die Aktionäre haben bei Neu-Em. Vorzugsrechte. Hypotheken-Pfandbriefe (Hypotheken-Anteilscheine): Die Ausgabe darf nur zum 10fachen Betrage des bar eingezahlten Grundkapitals und der ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbr.-Gläubiger bestimmten R.-F. erfolgen. Die Pfandbr. lauten auf Namen und an Ordre. Coup. Verj.: 4 J. (K.) Ende waren in Umlauf für M. 1 899 000 zu 4 %, Stücke zu M. 1000, 500, 100. Zs. am 30./6. u. 31./12, Kurs Ende 1896–99: 102.50, 102, 101.50, 98.50 %. Notiert in Königsberg. M. 400 000 zu 3½ %, Stücke zu M. 1000, 500, 100. Zs. am 30./6. u. 31./12. Kurs Ende 1896–99: 100, 97.75, 97, 91.50 %. Notiert in Königsberg. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: In der Regel Ende Febr. oder Anfang März. Stimmrecht: 1 Aktie à M. 300 = 1 St., 1 Aktie à M. 1200 = 4 St.; Grenze 40 St.