288 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Pfälzische Hypotheken-Bank in Ludwigshafen a. Rh. Gegründet: Am 29. Mai 1886. Letzte Statutenänd. vom 11. Nov. 1899, behördlich am 15. Dez. 1899 genehmigt. Zweck: Gegenstand des Unternehmens sind die hypothekarische Beleihung von Grundstücken in Deutschland, zunächst in der Pfalz und den übrigen bayerischen Regierungsbezirken, sowie die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypotheken und Grundschulden; ferner: 1) der Erwerb, die Veräusserung und Beleihung von Hypo- theken; – 2) die Gewährung nicht hypothekarischer Darlehen an deutsche Körper- schaften des öffentlichen Rechtes oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen; –— 3) die Gewährung von Darlehen an deutsche Klein- bahnunternehmungen gegen Verpfändung der Bahn und die Ausgabe von Schuld- verschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen; — 4) der kommissionsweise Ankauf und Verkauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; –— 5) die Annahme von Geld oder anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Massgabe, dass der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes die Hälfte des ein- gezahlten Grundkapitals nicht übersteigen darf; – 6) die Besorgung der Einziehung von Wechseln, Anweisungen und ähnlichen Papieren. Der Erwerb von Grundstücken ist der Bank nur zur Verhütung von Verlusten an Hypotheken oder zur Beschaffung von Geschäftsräumen gestattet. Als Deckung für Hypothekenpfandbriefe dürfen nur Hypotheken benutzt werden, welche innerhalb der ersten Hälfte (50 %) des Wertes der belasteten Grundstücke ge- geben sind; eine höhere Belastung bis zu 60 % des Wertes ist nur ausnahmsweise und nur mit Zustimmung des Staatskommissars statthaft. Kapital: M. 13 000 000 in 13 000 Aktien à M. 1000. Das urspr. A.-K. von M. 6 000 000 wurde erhöht 1893 auf M. 7 000 000, 1894 auf M. 8 000 000, 1895 auf M. 9 000 000, 1896 auf M. 10 000 000 bezw. auf M. 11 000 000, lt. G.-V.-B. vom 20. März 1897 auf M. 13 000 000 durch Ausgabe von M. 2 000 000 in 2000 Aktien à M. 1000, div.-ber. ab 1. Jan. 1898, an- geboten den Aktionären 17.–31. Jan. 1898 zu 150 %; ferner beschloss die G.-V. vom 25. März 1899 Erhöhung um M. 3 000 000 (also auf M. 16 000 000) durch Ausgabe von 3000 neuen Aktien à M. 1000. Die Modalitäten der Ausgabe wurden noch nicht ver- öffentlicht. Bezugsrechte: Alle Neuausgaben werden den Aktionären im voraus angeboten. Pfandbriefe: Die Bank darf Hypothekenpfandbriefe bis zum 15fachen Betrage des ein- gezahlten Grundkapitals und des ausschliesslich zur Deckung einer Unterbilanz oder zur Sicherung der Pfandbriefgläubiger bestimmten Reservefonds ausgeben. Die pünktliche Zahlung von Kapital und Zs. wird gesichert: 1) durch die den Hyp.- Pfandbr. und Schuldverschreib. als Deckung dienenden, im Hyp.-Register eingetragenen Hypoth. und Werte; 2) durch die Haftung der Ges. mit ihrem gesamten Vermögen. Der Gesamtbetrag der im Umlaufe befindlichen Hyp.-Pfandbr. muss in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Hypoth. von mind. gleicher Höhe und mind. gleichem Zins- ertrage gedeckt sein. Die Deckung muss, soweit Hypoth. an landwirtschaftlichen Grund- stücken dazu verwendet werden, aus Amort.-Hyp. bestehen, bei denen der jährl. Tilg.- Beitrag des Schuldners nicht weniger als ½ vom Hundert des Hyp.-Kapitals beträgt. Ausnahmen hiervon erfordern die Zustimmung des Staatskommissars. Sämtliche Pfandbr. lauten auf den Inhaber, können aber auf Namen umgeschrieben (vinkuliert) werden. Umschreibung und Freischreibung erfolgt seitens der Bank kosten- los. Die Inhaber vinkulierter Pfandbriefe werden von der erfolgten Auslosung seitens der Bank kostenfrei benachrichtigt. Die Pfandbr. sind in Bayern zur Anlage von Kapi- talien von Vormundschaften, Gemeinden, Kirchen- und Pfründestiftungen, sowie der Sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stiftungen zugelassen. Den Gemeinden und Stiftungen ist für die Versendung der Pfandbr. der Bank zum Zwecke der Vinkulierung Portofreiheit gewährt. Die Reichsbank beleiht die Pfandbr. in erster Klasse, ebenso die Kgl. Bank in Nürnberg u. die Kgl. Filialbanken. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Ende 1899 waren in Umlauf: M. 231 967 400 (Hyp.-Bestand M. 245 095 248) und zwar: 3½ % Pfandbr. in 30 Serien, und zwar I u. IIIL–XV zu je M. 5 000 000, XIX=–XX u. XXNII–XXXV zu je M. 10 000 000 in Stücken zu M. A 2000, B 1000, C 500, D 200, E 100. Zs. Serie I, XX, XXII–XXXI, XXXXIII–XXXV am 1./4. und 1./10.; die übrigen am 1./1. und 1./7. Tilg. in 50 Jahren; kann verstärkt werden. Die Pfandbr. der Serie XXXII sind unverlosbar; sie werden in längstens 50 Jahren durch Kündigung oder durch frei- händigen Rückkauf aus dem Verkehr gezogen. 1 % Depositalzins. Ende 1899 in Umlauf: M. 208 027 600. Kurs in Berlin Ende 1889–99: 98, 95.20, 94.70, 97, 96.50, 100, 100.80, 99.60, 99, 97.40, 94.60 %. – In Frankfurt a. M. Ende 1889–99: 98, 95.20, 94.70, 97, 96.50, 100, 100.80, 99.60, 99, 97.40, 94.60 %. – Auch in München notiert. 4 % Pfandbr., kündbar ab 1./1. 1898. 6 Serien XVI-–XVIII, XXI und XXXVII bis XXXVIII M. 5 000 000 und 10 000 000, Stücke zu M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. bei XXI am 1./4. u. 1./10., bei den anderen am 1./1. u. 1./7. Tilg. von 1898 ab in längstens