――§m= ............. ....... Hypotheken- und Kommunal-Banken. 295 Bayerische Handelsbank in München mit Filiale in Kempten. Gegründet: Koncession vom 11. April 1869, zuletzt erneuert am 15. Dez. 1899. Handelsger. eingetragen am 4. Aug. 1869. Gesellschaftsvertrag v. 4. Juni 1869. Letzte Statutenänd. vom 22. Nov. 1899. Zweck: Betrieb aller Bank- u. Handelsgeschäfte; seit 1871 auch Boden-Kreditanstalt. Eine andere Abteilung mit ebenfalls besonderer Rechnungsführung betreibt seit 1881 das Lagerhausgeschäft (besonders für Getreide) auf einem eigenen Grundstück in unmittel- barer Nähe des Ostbahnhofes. Im Frühjahr 1899 erwarb die Bank das Bankhaus Ignaz Wolfsheimer in Kempten, welches als Filiale der Bank weitergeführt wird. Kapital: M. 20 379 714.29 und zwar fl. 6 000 000 (M. 10 285 800) in 30 000 Aktien (Nr. 1–30 000) à fl. 200 (M. 342.86) und M. 10 094 000 in 10 094 Aktien (Nr. 30 001–40 094) à M. 1000. Ursprünglich M. 10 285 800, erhöht 1889 um M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000 (be- geben zu 125 %). Weiter erhöht lt. G.-V.-B. vom 30. Nov. 1895 von M. 15 285 800 auf M. 20 379 800 in 5094 Aktien à M. 1000 (begeben zu 152 %), einzuzahlen waren 102 % 25 % am 31. De2. 19896 und 25 % am 31 Dez 1897. Pfandbriefe: Die Boden-Kreditanstalt (Hypoth.-Abteilung) mit besonderer Rechnungsführung ist berechtigt: 1) Zur Gewährung von hypothekarischen Darlehen im Deutschen Reiche gegen erste Hypothek, ferner zum Erwerb, zur Veräusserung und zur Beleihung von Hypoth., zur Gewährung nicht-hypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft, zur Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunternehmungen gegen Verpfändung der Bahn. 2) Zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypoth. (Hypoth.-Pfandbr.) bis zum 10fachen Betrage des eingezahlten A.-K., zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körper- schaft gewährten Darlehen (Kommunal-Oblig.), zur Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der gegen Verpfändung der Bahn oder gegen Übernahme der vollen Gewähr- leistung durch eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts an Kleinbahn- unternehmungen gewährten Darlehen (Kleinbahn-Oblig.). Der Geschäftsbetrieb der Hypoth.-Abteilung unterliegt ausser den Vorschriften des Hypothekenbankgesetzes den Bestimmungen einer Geschäftsordnung, welche vom A.-R. festzusetzen ist und der Genehmigung der königl. Staatsregierung bedarf. Die Pfandbr. werden seitens der Reichsbank in I. Klasse beliehen. Das kgl. bayer. Staatsministerium der Justiz erklärte am 9. Sept. 1899 die Pfandbr. in Bayern ab I. Okt. 1899 zur Anlegung von Mündelgeld für geeignet, ebenso wurden sie vom kgl. bayer. Staatsministerium des Innern beider Abteilungen am 30. Okt. bezw. 3. Nov. 1899 zur Anlegung von Kapitalien der Gemeinden und Stiftungen, auch der Kirchen- und Pfründe- Stiftungen, sowie der sonstigen nicht unter gemeindlicher Verwaltung stehenden Stif- tungen zugelassen. Für die Versendung der Pfandbr. zum Zwecke des Vinculierungs- geschäfts wurde den Gemeinden und Stiftungen seitens des kgl. bayer. Staatsministeriums des kgl. Hauses und des Aussern v. 15. Nov. 1899 die Portofreiheit in Bayern eingeräumt. Auf den Betrag zahlbarer, nicht einkassierter Pfandbriefe vergütet die Bank 1% Deposital-Zs. In Umlauf waren an Pfandbrisfen Ende 1899: M. 138 524 100, wovon M. 20 413 800 zu 4 % und M. 118 110 300 zu 3½ % verzinslich: 4 % Pfandbriefe à M. 2000, 1000, 500, 200 100. In Umlauf: M. 20 413 800 (erste Ver- losung 1882); Zinsen 1./4. u. 1./10. Verlosung am 15. Febr. pr. 1. Juli. Tilgung ab 1882 in 60 Jahren. Kurs Ende 1895–99: 100.35, 100.10, 100, 100, 100.10 %. Notiert in München, Augsburg. 4 % Pfandbriefe von 1900, unverlosbar, eingeteilt in 3 Serien zu je M. 10 000 000, Serie T unkündbar bis 1908, Serie II unkündbar bis 1909, Serie III unkündbar bis 1910, Stücke à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100 (Lit. GM). Zs. am 1./1. u. 1./7. Eingeführt am 3 Abril 1900 zu 100.50 %. Notiert in München. 3½ % Pfandbriefe à M. 2000, 1000, 500, 200, 100. In Umlauf M. 99 814 300. Zinsen 1./1. u. 1./7., 1./3. u. 1./9. u. 1./4. u. 1./10. Verlosung 15. Febr. auf 1. Juli. Tilgung in längstens 60 Jahren, Kurs Ende 1895–99: 100.10, 99.50, 98.70, 97, 94.50 %. Notiert in München. 3½ % Pfandbriefe von 1897, I. Serie M. 10 000 000, unverlosbar und bis 1906 nicht kündbar, in Stücken à M. 5000, 2000, 1000, 500, 200, 100. In Umlauf Ende 1899: M. 9 770 000. Zs. /4 u 1/10. Tilg. durch Kündigung oder Rückkauf ab 1906 bis längstens 1976; dreimonatige Kündigung ab 1906 zulässig. Kurs Ende 1897–99: 99.20, 97.40, 94.70 %. Notiert seit März 1897 in München. 3½ % Pfandbriefe von 1898, II. Serie M. 10 000 000, unverlosbar und bis 1907 nicht kündbar; Stücke, Zinstermin und Tilgung wie bei Serie I; Tilgung bis längstens 1977. Ende 1899 in Umlauf: M. 7 880 200. Kurs Ende 1898–99: 97.40, 94.70 %. Notiert in München.