* „ . Hypotheken- und Kommunal-Banken. 297. Prokuristen: C. M. Freis, Ph. Leichtweiss, E. Lichtenauer, E. Jodlbauer, B. Junge, Mor. Levisohn, Max Oberwallner, Leo Winter, Jul. Geist, München; Karl Foeckersperger, Wilh. Graf, Kempten. Zahlstellen: Eigene Kassen; Frankfurt a. M.: M. A. von Rothschild & Söhne; Berlin: Rob. Warschauer = Co., Nationalbank für Deutschland; Nürnberg: Kgl. Bank in Nürnberg und deren sämtliche Filialen. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank in München mit Zweigniederlassung in Landshut. Generalagenturen der Versicherungsabteilung in allen grösseren Landes- u. Provinzhauptstädten u. Subdirektion der Versicher ungsäanstalten in Berlin, Kochstrasse 53, sowie Vertretungen der Versicherungsanstalten in Holland, Dänemark, Schw eden, Norwegen, Österreich- Ungarn, Italien und den Vereinigten Staaten von Nordamerika. Gegründet: Am 1. Juli 1834. Letzte Statutenänd. vom 18. Dez. 1899. Zweck: Die Anstalt zerfällt in Hypothekenbank, Wechselbank und Versicherungsbank und steht unter königl. bayerischer Staats-Oberaufsicht. Die Hypothekenbank (Hypotheken-Abteilung) gewährt gegen hyp. Sicherheit an erster Stelle Darlehen innerhalb des Deutschen Reiches a) ohne annuitätenweise Tilg., regelmässig 10 Jahre fest, sodann aber nur an den Zinsterminen auf Grund 9 monatiger, beiderseits freistehender Kündigung rückzahlbar; b) annuitätenweise tilgbar, regelmässig unkündbar seitens der Bank und halbjährig kündbar seitens der Schuldner bis zur Hälfte des von der Dir. ermittelten Wertes der Pfandobjekte. Die Darlehen werden gewährt entweder in Pfandbr., zum Nennwerte gerechnet, oder in Geld unter Abzug einer von Fall zu Fall zu vereinbarenden Abschlussprovision. Belehnbar sind alle Gattungen des Immobiliarbesitzes, soweit dieselben entweder einen sicheren, nachhaltigen Ertrag gewähren oder einen leicht realisierbaren Verkaufswert besitzen. Ausgeschlossen von der Beleihung sind z. Z. auf Grund von § 2 des Reglements vom Jahre 1899 Bergwerke, Steinbrüche und Torfstiche. Die Wertsermittelung erfolgt auf Grund der von der Aufsichtsbehörde genehmigten Anweisung über Wertsermittelung. (Siehe auch unten bei Pfandbriefe.) Die Wechselbank (kaufmännische Abteilung) ist befugt zum Betriebe aller Bank- und Finanzgeschäfte (mit Ausschluss der Zeit-, Prämien- und Warengeschäfte für eigene Rechnung, für fremde Rechnung nur dann, wenn damit keine Kreditgewährung ver- bunden ist); sie betreibt insbesondere das Diskonto-, Effekten-, Acceptations-, Konto- korrent-, Kredit- und Lombardgeschäft. –— Wertpapiere jeder Art werden von ihr in Verwahrung und Verwaltung als ,offene Depots“ genommen. Verlosbare Papiere der Deponenten werden auf Antrag gegen Kursverlust versichert. Auch „geschlossene Depots“ werden zur Aufbewahrung übernommen, ebenso werden eiserne Schrankfächer (Safes) dem Publikum mietweise überlassen. Die Versicherungsbank übernimmt: a) Lebens-, Militärdienstkosten-, Studien- kosten-, Aussteuer-, Kautions- und Leibrentenversicherungen aller Art zu äusserst liberalen Versicherungsbedingungen im Sinne der Unanfechtbarkeit und Unverfallbarkeit der Versicherungen, mit und ohne Gewinnbeteiligung. In 1898 wurde die Mark-(Volks-) versicherung eingeführt. Die Anstalt garantiert ihre desfallsigen Haftungen mit dem ganzen Bankvermögen. R.-F. Ende 1899: M. 53 700 000. Versicherungsbestand Ende 1899: M. 137 573 767 Versicherungssumme und M. 2 275 132 Leibrente aus einem Einlagekapital von M. 24787 251; b) Unfall- und Haftpflichtversicherungen verschiedener Arten mit besonders niedrigen Prämiensätzen und coulanten Bedingungen: Allgemeine Einzel-Unfallversicherung; Reise-Unfallversicherung, Eisenbahn-Unfallversicherung, deren Policenbillete an den Schaltern der kgl. bayer. Staatseisenbahnen etc. zu erhalten sind; Einzel-Haftpflicht- versicherung; Betriebs-Haftpflichtversicherung; diese Versicherungszweige wurden anfangs 1897 in Betrieb genommen und sind ausser mit den laufenden Prämien- einnahmen, den zu bildenden Prämienreserven und Überträgen mit 3 Millionen Mark aus dem bar einbez. Bankfonds garantiert. Versichert waren Ende 1899: M. 56 650 162 auf den Todesfall, M. 103 262 202 auf den Invaliditätsfall und M. 38 048 für Tagesrente in Unfall und M. 167 434 000 Höchstschadensumme in Haftpflichtversicherung; c) die Versicherung gegen Feuersgefahr mit festen Prämien und garantiert diesen Geschäftszweig: 1) mit 3 000 000 Gulden oder M. 5 142 857 aus dem bar eingezahlten Bankfonds; 20 mit 1 000 000 Gulden oder Mark 1 714 285 komplett verhandenem Reservefonds; 3) mit den Prämienzurückstellungen und Specialreserve (Ende 1899: M. 4 003 270); 4) mit der laufenden Prämieneinnahme. Versichert waren Ende 1899: M. 3 658 998323; gezahlt wurden M. 3 214 415 Brandentschädigungen ausschliesslich des Anteils der Rückversicherungs-Gesellschaften. Kapital: M. 44 285 714.30 und zwar M. 34 285 714.30 in 000 Aktien (Nr. 1–40 000) à fl. 500 (M. 857½) und M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 40 001–50 000) à M. 1000. Urspr.