2 Hypotheken- und Kommunal-Banken. Schwarzburgische Hypothekenbank in Sondershausen. Gegründet: Am 26. Juni 1895, eröffnet am 1. Okt. 1895. Letzte Statutenänd. vom 20. Nov. 1899, genehmigt durch Reskript v. 18. Dez. 1899. Die Ges. ist eine Hypothekenbank im Sinne des Hypothekenbankgesetzes vom 13. Juli 1899. Sie untersteht demgemäss der staat- lichen Aufsicht und allen Bestimmungen, die das genannte Gesetz festsetzt. Zweck: Hypothekarische Beleihung von Grundstücken innerhalb des Deutschen Reiches und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der erworbenen Hypotheken (Hypoth.-Pfandbr.). Die Ges. kann ausserdem folgende Geschäfte betreiben: 1) Erwerb, Veräusserung und Beleihung von Hypoth.; — 2) Gewährung nicht- hypothekarischer Darlehen an inländische Körperschaften des öffentlichen Rechts oder gegen Übernahme der vollen Gewährleistung durch eine solche Körperschaft und die Ausgabe von Schuldverschreib. auf Grund der so erworbenen Forderungen (Kommunal- Oblig.); – 3) Gewährung von Darlehen an inländische Kleinbahnunternehmungen gegen Verpfändung der Bahn und die Ausgabe von Schuldverschreibungen auf Grund der so erworbenen Forderungen (Kleinbahn-Oblig.); – 4) kommissionsweisen Ankauf und Ver- kauf von Wertpapieren, jedoch unter Ausschluss von Zeitgeschäften; – 5) Annahme von Geld und anderen Sachen zum Zwecke der Hinterlegung, jedoch mit der Massgabe, dass der Gesamtbetrag des hinterlegten Geldes die Hälfte des eingezahlten Grund- kapitals nicht übersteigen darf; — 6) Besorgung der Einziehung von Wechseln, An- weisungen und ähnlichen Papieren. Wechsel dürfen im Namen oder für Rechnung der Ges. weder ausgestellt noch acceptiert werden. 8 Auf Grund der Forderungen aus den unter 3) genannten Darlehen und auf Grund von Forderungen aus Darlehen, die an Kleinbahnunternehmungen gegen Übernahme der Gewährleistung durch eine inländische Körperschaft des öffentlichen Rechts gewährt sind, können Schuldverschreibungen einer und derselben Art ausgegeben werden, denen beide Arten von Forderungen zur Deckung dienen. Den Hypoth. stehen im Sinne dieses Statuts die Grundschulden gleich. Ausgeschlossen von der Beleihung sind, abgesehen von Liegenschaften im Lande selbst, industrielle Etablissements, Hotels, Rittergüter und Anlagen jeder Art, welche einem besonderen Zwecke dienen. Gegenstände der Beleihung ausserhalb des Fürstentums sollen städtische Wohn- und Geschäftshäuser in kuranten Lagen bilden, deren Miets- erträgnis eine annähernd 10 % Verzinsung der darzuleihenden Summe gewährt. Die Be- willigung von hypothekarischen Darlehen ist ausserdem an die Zustimmung des Auf- sichtsrats gebunden, welcher diese seine Funktionen einem Ausschuss von mindestens drei seiner Mitglieder übertragen kann. Kapital: M. 5 000 000 in 5000 Aktien à M. 1000, wovon Aktien Nr. 1–2000 voll, die übrigen Nr. 2001–5000 mit 25 % einbezahlt sind, in Summa also M. 2 750 000. Pfandbriefe: Die Bank hat das Recht der Ausgabe auf den Inhaber lautender Pfandbriefe. Auf Grund des gegenwärtigen Grundkapitals von M. 5 000 000 darf der 20fache Betrag desselben in Hypoth.-Pfandbr. und Kleinbahn-Oblig. ausgegeben werden. Im übrigen bestimmt sich die Höhe des Umlaufes an Pfandbr. und Schuldversch. nach dem Reichs- gesetz vom 13. Juli 1899. Laut Gesetz vom 15./1. 1896 dürfen in Schwarzburg-Sondershausen Mündelgelder in den Pfandbriefen der Schwarzburgischen Hypothekenbank angelegt werden. Die Reichs- bank beleiht die Pfandbr. in I. Klasse. In Umlauf Ende 1899: M. 16 263 000 und zwar: 3½ % Pfandbr. I. Serie: M. 20 000 000 in Stücken à M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 290, 0. %..% ....% Rückzahlung bis 1906 ausgeschlossen. Tilg. von da an 0.90 % mit Zs. in spätestens 56 Jahren. Verl. im Jan. kann ab 1906 verstärkt werden. In Umlauf Ende 1899: M. 2 668 300. — Aufgelegt vom 22.–27./6. 1896 zu 101.30 %. Kurs Ende 1896–99: 100.75, 99.80, 99.50, 94.50 0%. Notiert in Berlin. — Seit Juli 1898 auch in Frankfurt a. M. Kurs daselbst Ende 1898–99; 99.50, 94.50 %. 4 % Pfandbr. II. Serie, von 1896: M. 7 000 000 in Stücken à M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. 1./4. u. 1./10. Verl. und Rückzahlung bis 1906 ausgeschlossen. Tilg. von da an 0.78 % mit Zs. in spätestens 56 Jahren. Verl. im Jan.; kann ab 1906 ver- stärkt werden. In Umlauf Ende 1899: M. 6 769 600. — Aufgelegt vom 22.–27./6. 1896 zu 105.70 %. Kurs Ende 1896–99: 104.25, 103.50, 102.50, 100.50 %. Notiert in Berlin. – Seit Juli 1898 auch in Frankfurt a. M. Kurs daselbst Ende 1898–99: 102.50, 100.50 %. 4 % Pfandbr. III. Serie, von 1899, bis 2. Jan. 1902 unkündbar. M. 15 000 000 in Stücken à M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. 1./3. u. 1./9. Tilg. durch Verl. oder Kündigung im Jan. (zuerst 1902) auf 1. Juli mit 0.57 0% und ersparten Zs. In Umlauf Ende 1899: M. 6 643 500. Eingeführt M. 5 000 000 im Jan. 1899 in Frankfurt a. M. (erster Kurs am 21. Jan. 1899: 100.30 %); im Febr. 1899 in Berlin (erster Kurs am 25. Febr. 1899: 100.30 %). Die weiteren M. 10 000 000 wurden im Juni bezw. Juli 1899 in Frankfurt a. M. bezw. Berlin zugelassen. Kurs Ende 1899: 100.20 0%. Notiert in Berlin und Frankfurt a. M. 4 % Pfandbr. IV. Serie von 1899, bis 2. Jan. 1909 unkündbar. M. 5 000 000 in Stücken à M. 5000, 3000, 2000, 1000, 500, 200, 100. Zs. 1./3. u. 1./9. Tilg. durch Verl. oder Kündigung im Jan. (zuerst 1909) auf 1. Juli mit 0.78 % und ersparten Zs. In Umlauf ――――――