.............. Bau-Banken, Bau-, Terrain- und Immobilien-Gesellschaften etc. 365 nach dem Ermessen des Vorst. und des A.-R. ihre Zwecke fördern, zu begründen und einzurichten oder sich an solchen Anlagen zu beteiligen und überhaupt alle Massnahmen zu ergreifen, welche dem Vorst. in Gemeinschaft mit dem A.-R. zur Erreichung ihres Zweckes angemessen erscheinen. Ausser dem für M. 5 000 000 erworbenen Witzleben'schen Park besitzt die Ges. ein die Strassenverbindung nach dem Bahnhof Charlottenburg eröffnendes Terrain des Berlin-Charlottenburger Bauvereins mit einer Fläche von 56 a 16 qm, erworben für M. 130 000. Im Anschluss hieran wurden von der Ges. noch 220 qm Strassenlandterrain von der Terrain-Ges. Stadtbahnhof Charlottenburg erworben, sodass die Ges. insgesamt 359 078 qm Terrain = 25 315,11 Qu.-R. besitzt, die mit M. 5 202 600 zu Buche stehen. Auf den Kaufpreis für die Besitzung Witzleben sind bar gezahlt M. 4 000 000; das Restkaufgeld von M. 1 000 000 wird frei von Zinsen gezahlt mit M. 1 000 000 am 30. Mai 1901. Das die Besitzung Witzleben interessierende Strassennetz ist seitens des Magistrats Charlottenburg neu bearbeitet worden und unterliegt gegenwärtig der Feststellung. Das Gesellschaftsterrain soll danach, abgesehen von einem als Block 13 bezeichneten Ufer- streifen, in 12 Blocks eingeteilt werden. Die umgrenzenden Hauptstrassen: die Svarez- strasse, an welcher das neu erbaute Amtsgericht Charlottenburg liegt, die Bismarck- strasse und der den Verkehr nach dem Grunewald vermittelnde Königsweg, sollen un- verändert bleiben, während als Hauptader die Kantstrasse quer durch das Parkgebiet – unter Überbrückung des Lietzensees – bis auf den Schnittpunkt des Königswegs und der Stadtbahn geradlinig verlängert werden soll. Eine Anzahl von Nebenstrassen schliesst sich an diese Hauptstrassen an. Ein Schmuckplatz von ca. 1300 Q.-R. Fläche begrenzt das Nordostende des Lietzensees. Eine Beschränkung, dass nur Villen errichtet werden dürfen, ist nicht vorhanden. Der ohne besondere Vergütung in Besitz der Ges. übergegangene Lietzensee ist weder zuzuschütten, noch einzudämmen, noch zu bebauen, Er muss ferner bis auf I m Tiefe unter Niedrigwasser ausgebaggert werden und ist so- dann dauernd auszukrauten und auszuräumen. Für die Herstellung und Kanalisierung der Strassen, sowie zur Schaffung einer Reserve für unvorhergesehene Fälle sind M. 2 400 000 vorgesehen; sollten dieselben ganz aufgebraucht werden, so würde sich die Q.-R. regulierten und kanalisierten Bauterrains auf M. 590 stellen. Zur Erlangung eines geeigneten Bebauungsplans für das eigentliche Parkgebiet von Witzleben wurde eine Konkurrenz ausgeschrieben, deren Hauptaufgabe es war, zu ermitteln, ob das hügelige Parkgebiet bei der Bebauung vor der Vernichtung seines Baumschmuckes geschützt werden könne. Der auf Grund der eingegangenen Entwürfe von Stadtbaurat Brix, Wiesbaden, und Prof. Bruno Schmitz, Charlottenburg, neu bearbeitete Bebauungsplan ist inzwischen dem Magistrat Charlottenburg zur Genehmigung unterbreitet worden. Der Lietzensee wird danach eine Erweiterung seiner derzeitigen Wasserfläche unter Anlage fester Uferböschungen, und eine Vertiefung auf ca. 2 m Wassertiefe erfahren. Der Bebauungsplan-Entwurf erhält dem Parkgebäude seine amphitheatralisch vom See aufsteigende Gestaltung. Er sieht zum Teil nur Villen, zum Teil freistehende Miets- häuser von Parterre und 3 Etagen, wie sie sich in der Landgrafenstrasse in Berlin als von dem besten Publikum gesucht erwiesen haben, und endlich, als Abschluss gegen die Stadtbahn, in der höchstgelegenen Strasse geschlossene Mietshäuser vor, deren obere Etagen über die tiefer gelegenen Strassen hinweg den Blick auf den baumumrahmten See behalten werden. Mit den Regulierungsarbeiten, soweit sie unabhängig von der Gestaltung des Bebauungsplanes notwendig sind, ist im Juli 1899 begonnen worden. Um das Gebiet dem Verkehr zu erschliessen, wird die Grosse Berliner Strassenbahn die jetzt am Amtsgericht Charlottenburg endigenden Linien durch das Gebiet der Ges. bis zum Schnittpunkt des Königsweg mit der Stadt- und Ringbahn verlängern. Ver- handlungen wegen Anlage einer neuen Stadt- und Ringbahn-Station „Witzleben' sind im Gange. Kapital: M. 7 000 000 in 3500 Aktien à M. 2000 (Serie I = 1000) Aktien, Serie II–VI à 500 Aktien), M. 4 000 000 (Serie 1–III) sind voll, M. 3 000 000 (Serie IV=VI) vorläufig mit 25 % einbezahlt. Die Aktien haben keine Div.-Scheine, da Div. nicht bezahlt werden. .. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Gewinn- u. Verlust-Konto. Grundstücke 5 202 600.70 Aktienkapital 7000 000.—– Debet. Regulierungsarbeiten 53 692.80 Restkaufgeldschuld 2 000 000.– Abschreibungen 243.22 Bureaumobiliar etc. 107.30 Diverse 2 231.75 Verwaltungskosten 3 076.62 Inventar 282.55 Gewinn 13 823.87 Steuern 5 298.76 Bank für Handel Vortrag 13 823.87 und Industrie 757 908.45 Kassa 1 463.82 Aktieneinzahlungs- Kredit. konto 3 000 000.— Pachte u. Mieten 1 254.37 Zinsen 21 188.10 9016 055.62 9 016 055.62 22 442.47 ― ‚‚‚