2* Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. 433 Steuern 15 152, Verwaltungskosten 106 806, freiw. Leistungen 1440, Abschreib. 21 080, Kursverluste 61 765, Prämienreserve 512 966, sonstige Ausgaben 14 625. Sa. M. 2 743 088. Glasversicherung: Einnahme: Überträge a. 1898: Prämienreserve 34 268, Schadenreserve 2728, Prämieneinnahmen 59 041. – Ausgabe: Schäden: gezahlt 38 200, zurückgestellt 4634, Provisionen 9197, Prämienreserve 39 361, Überschuss 4644. Sa. M. 96 038. Gesamtgeschäft: Einnahme: Vortrag a. 1898 8782, Überschuss aus Glas- versich. 4644, Kapital-R.-F. 33 924. Sa. M. 47 351. Ausgabe: Verlust aus Feuer- versich. 47 351. Reservefonds: M. 1075, Versich.-Reserven lt. Bilanz. Dividenden 1886–99: 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 5, 5, 0, 6, 6, 6, 6 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: V. C. Führer. Vorstand: Vors. Komm.-Rat Alb. Bischoff; Stellv. Geh. Reg.-Rat C. Dubusc, Gust. Heinr. Croon, Aachen; Komm.-Rat Ad. Kirdorf, Aachen-Burtscheid; Gen.- Dir. E. Schneider, Komm.-Rat Th. Croon, M.-Gladbach; Konsul Charles de Liagre, Leipzig. Aufsichtsrat: Vors. Gust. Ritter, Stellv. Rechtsanwalt Eug. Mayer, Nic. Dechamps, Carl Ohligschlaeger, J. A. Erckens, Bürgermeister a. D. C. Middeldorf, Carl Brüggemann, Aachen; Komm.-Rat Carl Schmölder, Rheydt; Geh. Komm.-Rat Alfred Thieme, Gen.- Konsul Alb. de Liagre, Leipzig; Geh. Komm.-Rat Wilh. Colsman, Langenberg; Arnold Schoeller, Düren. Zahlstellen: Aachen: Gesellschaftskasse, Aachener Disconto-Ges., Joh. Ohligschlaeger; Berlin: Disconto-Ges.: Leipzig: Becker & Co.; London: London City u. Midland Bank. Aachener und Münchener Feuerversicherungs-Gesellschaft Direktion in Aachen, Subdirektion in Berlin, SW. Krausenstrasse 37. In Bayern: Münchener und Aachener Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Ges. Generalagentur in München, Briennerstrasse 5. Gegründet: Im Jahre 1825. Erste Koncession vom 24./28. Juni 1825, am 26. Juni 1874 bis Ende 1924 verlängert. Letztes Statut vom 16. Juni 1874 mit Nachträgen von 1883, 1887, 1889, 1892, 1895 u. 1898. Zweck: Versicherung und Rückversicherung gegen Feuer-, Blitzschaden und seit 1899 auch gegen Einbruch und Diebstahl; seit 1897 auch Beteiligung an anderen Versicherungsunter- nehmungen. 1896 dehnte die Ges. ihr Geschäftsgebiet auf die Vereinigten Staaten von N-Amerika (Agenturen in New York, San Francisco und Chicago), Süd-Afrika, Australien (Festland), China, Japan, Holl. Ost-Indien und Hinter-Indien, 1897 auf Agypten, die Türkei, Süd-Amerika u. West-Indien aus. Versich.-Stand 1899: Übertragen M. 5656 372 798, geschlossen M. 3 457 110 707, aufgehoben M. 792 925 323, Ende 1899 in Kraft M. 8 320 558 182, rückversichert bei anderen Ges. M. 3 590 812 086. Kapital: M. 9 000 000 in 3000 Aktien à M. 3000 mit 20 % = M. 600, zus. M. 1 800 000 Einzahlung. Die Übertragung der Aktien ist von der Genehmigung der Dir. abhängig, auf den Stücken selbst ist sie nicht zulässig, muss vielmehr für jede Aktie auf einem besonderen der Aktie beizugebenden Bogen aufgenommen werden. Niemand darf mehr wie 25 Aktien besitzen. * Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im April. Stimmrecht: 14 Aktien = 1 St., 5–10 Aktien = 2 St., 11–17 Aktien = 3 St., 18–25 Aktien = 4 St. Kein Aktionär darf für mehr als 25 fremde Stimmen das Stimmrecht ausüben. Gewinn-Verteilung: Aus dem Geschäftsgewinne entfallen, nachdem unter den Ausgaben ein zur Deckung aussergewöhnlicher Bedürfnisse bestimmter Übertrag, welcher vom Auf- sichtsrate festzusetzen ist, aber die Höhe des Prämienübertrages (der Prämienreserve) nicht übersteigen darf, ferner ein R.-F. von 10 % des Kapitals, welcher zunächst dem vorerwähnten Übertrag zu entnehmen und event. aus dem Gewinne zu bilden resp. zu ergänzen ist, verrechnet worden, die statutenm. Tantiemen und von dem Rest die eine Hälfte in einen zu gemeinnützigen Zwecken bestimmten Fonds, die andere Hälfte nebst dem Nettoüberschuss der Kapitalbenutzung an die Aktionäre, zufolge G.-V.- B. vom 18. April 1887 (zweiter Statut-Nachtrag). Beträgt indessen der Reingewinn des Ver- sicherungsgeschäftes mehr als M. 700 000, so werden zwei Drittel von diesem Mehr zur Bildung eines Div.-Erg.-F., sowie zur Aufbesserung der Jahreserträgnisse der Kapital- benutzung verwendet, mit der Massgabe, dass mindestens 30 % nebst Zinsenerträgnissen dem Div.-Erg.-F. zufliessen bis 33½ % des eingezahlten A.-K. Bis dahin sind jenem Fonds auch seine Zinserträgnisse zuzuschreiben, während dieselben, sobald die be- zeichnete Höhe erreicht sein wird, zu zwei Dritteilen dem Ertrage der Kapitalbenutzung und zu einem Dritteil dem gemeinnützigen Fonds überwiesen werden sollen. Ob und inwieweit im übrigen in ungünstigen Jahren Überweisungen aus dem Div.-Ergänz.-F. zu dem Nettoüberschuss der Kapitalbenutzung stattfinden sollen, bestimmt der V.-R. (G.-V.-B. vom 27. April 1889, dritter Statut-Nachtrag, bezw. G.-V.-B. vom 21. April 1892, vierter Statut-Nachtrag.) Handbuch der Deutschen Aktien-Gesellschaften 1900/1901. 1. 28