482 Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. Dividenden 1886–99: 20, 22½, 22½, 14, 15, 18, 19, 16, 16, 12, 12, 10, 10, 10 %. Coup. Verj.: 4 J. n. F. Direktion: H. Dahlström, O. F. M. Jacobi. Aufsichtsrat: Vors. C. Diederichsen „Stellv. A. de Freitas, A. Sartori, G. Wellge, Senator M. Jebsen. Zahlstelle: Eigene Kasse. Feuer-Assecuranz-Compagnie von 1877 in Hamburg, Gr. Bleichen 22. Gegründet: Im Jahre 1877. Letzte Statutenänd. vom 30. Juni 1899. Zweck: Versicherung beweglicher und unbeweglicher Gegenstände direkt oder auf dem Wege der Rückv ersicherung gegen Schäden, welche durch F euer, Explosion und Blitz- schlag, sowie durch Einbruchsdiebstahl verursacht werden. Der Geschäftskreis der Ges. erstreckt sich auf das In- und Ausland, sie ist befugt, sich an anderen Versicherungs- anstalten zu beteiligen. Eine Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf andere Arten der Versicherung als die bisher betriebenen kann nur auf Beschluss des A.-R. geschehen. Das bislang betriebene nordamerikanische Geschäft hat die Ges. 1899 aufgegeben. Kapital: M. 1 600 000 in 800 Nam.-Aktien à M. 2000 mit 20 % = M. 400, zus. M. 320 000 Ein- zahlung. Kann lt. G.-V.-B. v. 21. April 1899 bis M. 3 000 000 nach Bestimmung des A.-R. erhöht werden. Übertragung der Aktien ist nur mit Genehmigung des Vorst. bezw. A. -R. zulässig, dieselbe kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden. Stirbt ein Aktionär, 80 haben die Erben innerhalb 6 Mon. die Übertragung der Aktie auf eine dem Vorst. bezw. A.-R. genehme Person zu veranlassen. Geschäftsjahr: Rakvasrn: Gen.-Vers.: Spät. Juni. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. bis 25 % zur Sonderrücklage, 10 % Tant. an Vorst., 4 % Div., vom verbleib. Betrage 10 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div. Sollte die Bilanz einen Verlust von 40 % des A. = ergeben, so wird zur Liquidation der Ges. geschritten. Bei Verlust von 20 % des A.-K. Bat der A. -R. eine G.-V. zu berufen, welche über event. Liquidation der Ges. zu entscheiden hat. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Verbindlichkeit der Aktionäre 1 280 000, Bankguthaben 20 171, Kassa 1783, Effekten 307 573, Hypoth. 281 700, zinstragende Guthaben 76 705, Wechsel 119 259, Debitoren 16 547, Agenturen u. Rückversicherer 232 842, Mobiliar 1. Passiva: A.-K. 1 600 000, Kap. R.-F. 6753, Schadenreserve 160 656, Prämienreserve 360 000, Kreditoren u. Rückversicherer 207 855, alte Div. 1320. Sa. M. 2 336 585. Gewinn- u. Verlust-Konto: Einnahme: Prämienreserve a. 1898 337500, Schadenreserve 101 024, Prämieneinnahmen 1 683 600, Zs. 27 275, Übertrag a. R.-F. 60 065. = Ausgabe: Brand- schäden 664 259, Rückversich.-Prämien 783 337, Verwalt.-Unkosten u. Provisionen 235 433, Kursverlust 5780, Prämienreserve 360 000, Schadenreserve 160 656. Sa. M. 2 209 466. Reservefonds: Kapitalreserve M. 6753, Schadenreserve M. 160 656, Prämienreserve M. 360 000. Dividenden 1886–99: 0, 4½, 0, 0, 0, 5, 4, 4½, 5, 4, 6, 6, 6, 0 %. (Verlust 1899 M. 60 065, gedeckt durch Entnahme aus dem R.- F) Coup. Verj.: Im Statut steht nichts darüber. Direktion: J. W. Terry. Aufsichtsrat: (3–5) Vors. Dr. G. Embden, E. F. Baron Fredr. von Schröder, H. Breithaupt- e H e. Hamburg-Bremer Allgemeine Rück-Versicherungs-Ges. in Hamburg, Heuberg 4, I. Gegründet: Im Jahre 1892. Letzte Statutenänd. vom 28. April 1900. Zweck: In- und ausländischen Versich.-Gesellschaften, Vereinen, Anstalten oder Privat- versicherern Rückversicherung auf Versicherungen irgend welcher Art zu leisten und sich an anderen Versich.-Anstalten zu beteiligen. Kapital: M. 2 000 000 in 1000 Nam.-Aktien (Nr. 1–1000) à M. 2000 mit 25 % = M. 500, zus. M. 500 000 Einzahlung. Nicht vollgezahlte Aktien können nur mit Genehmigung des A.-R. übertragen werden, der dieselbe ohne Angabe der Gründe versagen kann. Stirbt ein Aktionär, so haben die Erben binnen einer vom Vorst. zu bestimmenden Frist einen dem A.-R. genehmen Übernehmer der Aktien zu stellen oder den Restbetrag des Nenn- wertes der Aktien in einer dem Vorst. genehmen Weise sicherzustellen. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im II. Quartal. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St., Grenze 20 St. Gewinn-Verteilung: Mind. 5 0% zum Kapital-R.-F., 8 % des als Div. an die Aktionäre zur Verteilung gelangenden Betrages als vertragsm. Tant. an .- nicht mehr als 10 % Div., solange der Div.-R.-F. unter M. 250 000 beträgt, vom Rest 40 % zum Div.-R.-F. bis M. 250 000, 10 % zum Beamtenpensions- und Unterstütz.-F., die 50 %, soweit sie M. 2500 oder mehr betragen, Super-Div., bei weniger als M. 2500 Vortrag. Die Tant. des A.-R. beträgt 2½ % des Betrages für jedes Mitglied, der nach V erteilung von 4 % Div. auf das eingezahlte A.-K. übrig bleibt. Aus dem Div.-R.-F. kann die Div. event. auf 10 % er- ――