Versicherungs-Gesellschaften aller Branchen. Bankguthaben 188, Guthaben bei Versich.-Ges. 956 072, rückst. Zs. 3615, Ausstände bei Agenten 128 466, gestundete Prämien 1 402 267, Kassa 213 095, ausstehende Forderungen 69 843, Prämienreserve der in Rückdeckung gegebenen Versich. 1 098 778. Passiva: A.-K. 1 530 000, Kapital-R.-F. 153 000, Reserve für unvorherges. Verluste 500 000, Kriegsfonds 185 998, Gewinnreserve 450 636, Extraprämienreserve 100 000, Schaden- reserve 54 377, Prämienüberträge 2 447 469, Prämienreserve für: Kapitalversich. auf Todes- fall 49 939 698, do. Erlebensfall 687 774, Rentenversich. 2 397 718, Sparkassenversich. 1 021 963, Gewinnreserve der Versicherten 1 243 460, Guthaben von anderen Ges. 9317 30, Kreditoren 11 373, Kautionen 15 000, sonstige Passiva: vorausgez. Zs. 77 854, Guthaben Yon Agenten 32 870, Beamtenunterstütz.-F. 127 951, Beamtenwitwenpensionskasse 10 000, Überschuss 594 168. Sa. M. 62 513 046. Gewinn-u. Verlust-Konto: Einnahme: Überträge a. 1898: Prämienreserve 52 132 321, Prämien- überträge 2 376 861, Schadenreserve 78 225, Gewinnreserve der mit Div.-Anspruch Ver- sicherten 1 345 890, Reserve für unvorhergesehene Verluste 500 000, Kapital-R.-F. 153 000, Kriegs-F. 165 467, Gewinnreserve 450 636, Extraprämienreserve 100 000, Prämieneinnahme 6 042 750, Zs. 2 125 710, Mietertrag 72 913, Vergütung der Rückversicherer 113 436, Ersparnis an beanstandeten Sterbefällen 26 157, Policengebühren 9882, Zunahme der Prämien- reserve für in Rückdeckung gegebene Versich. 77 703, sonstige Einnahmen 1161. –— Ausgabe: Schäden a. 1898 78 225, Schäden a. 1899: gezahlt 4 325 204, zurückgestellt 22 544, Ausgaben für aufgel. Versich. 315 259, Div. an Versicherte: gezahlt 280 066, zurück- gestellt 1 065 823, Rückversich.-Prämien 147 583, Agenturprovision 362 358, Verwaltungs- kosten 482 932, Abschreib. a. Grundbesitz 10 000, Kursverlust 11 100, Prämienüberträge 2 447 469, Prämienreserve (Specifikations-Passiva der Bilanz) 54 047 154, Reserve für un- vorhergesehene Verluste 500 000, Kapital-R.-F. 153 000, Kriegs-F. 165 467, Gewinnreserve 450 636, Extraprämienreserve 100 000, sonstige Ausgaben 213 121, Überschuss 594 168. Sa. M. 65 772 116. Gewinn-Verwendung: Reserve für unvorherges. Verluste 50 000, Gewinnreserve 91 372, Tant. an A.-R. 11 883, an Vorst. 17 825, Div. an Aktionäre 94 350, do. an Versicherte 328 737. Reservefonds: M. 153 000, Gewinnreserve M. 542 008, Reserve f. unvorhergesehene Verluste M. 550 000, Versich.-Reserven lt. Bilanz. Kurs: In den letzten Jahren: ca. M. 3000–3400 per Aktie für die Einzahlung. Dividenden 1886–99:-M. 210, 190, 180, 200, 160, 210, 160, 163, 224, 170, 170, 218, 217, 222 per Aktie. Zahlbar spät. 4 Wochen nach Genehmigung. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Direktion: Gen.-Dir. Jul. Böttcher, Dir. Wilh. Ed. Kaden. Aufsichtsrat: (6) Dr. A. Brehmer, Herm. Deecke, Arthur Kulenkamp, F. H. Bertling, C. A. Siemssen, G. Ed. Tegtmeyer. Prokuristen: R. Vermehren, C. Laugwitz. Zahlstellen: Gesellschaftskasse und die Generalagenten der Ges. Magdeburger Feuerversicherungs-Gesellschaft in Magdeburg mit Subdirektion in Berlin, SW. Charlottenstrasse 81. Gegründet: Koncession v. 17. Mai 1844. Letzte Statutenänd. v. 26. Okt. 1899 u. 24. März 1900. (Die staatliche Genehmigung zu dem geänderten Statut stand im April 1900 noch aus.) Zweck: Feuerversicherung. Das Geschäft kann durch direkte Versicherungen oder auch durch Beteiligung bei anderen Versicherungsanstalten betrieben werden. Im Jahre 1897 errichtete die Ges. die Magdeburg Fire Insurance Company of New York, was die G.-V. vom 11. März 1898 genehmigte. Kapital: M. 15 000 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–5000) à M. 3000, worauf 20 % = M. 600 ein- gezahlt sind. Übertragung der Aktien ist nur mit Genehmigung des V.-R. zulässig. Niemand darf mehr wie 50 Aktien besitzen, ausgenommen Mitglieder des königl. Hauses. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: März. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vom Reingewinn ist ein Reservefonds bis M. 1 500 000 anzusammeln. Ausserdem wird aus demselben nach bestimmten Normen ein Sparfonds bis M. 3 000 000 und ein ausserordentl. R.-F. ohne Grenze gebildet. Ist in einem Rechnungsjahre kein Reingewinn vorhanden, welcher zur Verteifung von M. 120 Dividende ausreicht, so wird der fehlende Betrag dem Sparfonds entnommen, doch darf dazu nicht mehr als / seines Bestandes am 31. Dez. des betr. Rechnungsjahres verwendet werden. Enthält der Sparfonds am Schlusse eines Rechnungsjahres mindestens M. 1 500 000, so beträgt die Vor-Div. im nächsten Jahre M. 150, und es wird der Sparfonds bis zu seines Bestandes am 31. Dez. des betr. Jahres zur Ergänzung der Vor-Div. verwendet, wenn der Reingewinn zur Zahlung derselben nicht ausreicht. Hat sich in einem Rechnungsjahre ein Verlust ergeben, zu dessen Deckung der R.-F. nicht ausreicht, so wird der Sparfonds zur Deckung des Mehr- verlustes herangezogen. Zur Div.-Zahlung darf in diesem Falle nur des nach Deckung des Verlustes verbleibenden Bestandes des Sparfonds verwendet werden. Wenn der Rein- gewinn nach Erfüllung der über seine Verwendung bestehenden Vorschriften den Betrag übersteigt, der zur Verteilung einer Div. von M. 250 pro Aktie ausreicht, so kann ein