Eisenbahnen, Eisenbahn-Bau- und Betriebs-Gesellschaften. 541 weck: Die Ges. ist berechtigt: a) die zur Errichtung und zum Betriebe von Eisenbahnen im Grossherzogtum Baden erforderlichen Koncessionen der zuständigen Behörden ein- zuholen, sowie derartige Koncessionen mit Genehmigung der zuständigen Behörden von Dritten zu erwerben; b) Eisenbahnen im Grossherzogtum Baden mit oder ohne finanzielle Beihilfe Dritter zu bauen oder durch Dritte bauen zu lassen, sowie anzukaufen oder zu pachten; c) die ihr gehörigen Eisenbahnen zu betreiben oder durch Dritte betreiben zu lassen oder zu verpachten. Die Ges. ist auch befugt, aus den elektrischen Centralstationen, welche sie zum Betriebe ihrer Bahnen errichtet oder erwirbt, Licht und Kraft an Dritte abzugeben. Die Ges. kann ihr Unternehmen auf den Erwerb und Betrieb von Eisenbahnen in den Nachbarstaaten ausdehnen. Übernahme und Weiterbetrieb der der Westdeutschen Eisenbahn-Ges. gehörigen Lokalbahnen: 1) Nebenbahn Bruchsal-Odenheim-Menzingen: Normalspurig, Länge 30,2 km, Kon- 3 cessionsdauer 90 Jahre ab 5. Okt. 1894. Staatsbeitrag à fonds perdu M. 16 000 pro km, seitens der Gemeinden kostenlose Hergabe von Grund und Boden und M. 65 000 Zu- schuss. Nach 25jähriger Betriebsdauer kann der Staat die Bahn ankaufen für den 2ßfachen Betrag der durchschnittlichen Reineinnahmen der letzten 5 Jahre, falls dieser Betrag kleiner ist als das Anlagekapital, für dieses selbst. Nach Ablauf der Koncessions- dauer unentgeltlicher Übergang an den Staat. Derzeitiges Anlagekapital abzüglich der Zu- schüsse M. 1 100 000. Die Bahn ist von der Grund-, Häuser- und Gewerbesteuer befreit. Betriebseröffnung am 5. März 1896. 2) Nebenbahn Bühl- Oberthal: Normalspurig, Länge 5,96 km, Koncession ab 5. April 1895 unter gleichen Bedingungen wie bei der vorgenannten Bahn. Einmaliger Staatszuschuss M. 160 000, Beitrag der Interessenten und Gemeinden M. 70 000, der Kon- cessionäre für Grunderwerb M. 90 000. Derzeitiges Anlagekapital M. 650 000. Betriebs- eröffnung im Dez. 1896 bezw. Jan. 1897. 3) Nebenbahn Karlsruhe-Ettlingen-Herrenalb und Ettlingen-Pforzheim: Meterspurig, Länge 57 km, Koncession für die badische Strecke ab 17. Nov. 1896, für die württemb. ab 14. Juli 1897. Bedingungen wie oben mit folgenden Abweichungen: An der 6 % des Anlagekapitals übersteigenden Reineinnahme nehmen die Regierungen nach Verhältnis der geleisteten Staatsbeiträge teil (Baden M. 18 000 pro km, Württemberg den gleichen Betrag, aber nur für die auf württemb. Gebiet liegende Linie nach Herrenalb). Der- zeitiges Anlagekapital M. 4 960 000. Betriebseröffnung ab 1. Dez. 1897–1900 successive. Im Bau befanden sich nach dem Bericht vom April 1900 folgende Linien: a) Nebenbahn Odenheim-Hilsbach: Normalspurig, 11 km lang, Fortsetzung der Bahn Bruchsal-Odenheim, Koncession ab 13. Jan. 1898, Bedingungen wie bei Bruchsal-Odenheim- Menzingen. Staatsbeitrag M. 18 500 pro km, Gemeindezuschuss M. 75 000. Die reinen Baukosten abzügl. Staatsbeitrag werden mit M. 736 500 veranschlagt. dazu noch etwa M. 100 000 für Geländeerwerb. Betriebseröffnung voraussichtlich Mitte 1900. b) Nebenbahn Wiesloch-Meckesheim und Wiesloch-Waldangelloch: Normalspurig, Länge 19,5 und 14 km, Koncession ab 17. Febr. 1899. Koncessionsbedingungen wie bei Karlsruhe-Herrenalb-Pforzheim mit folgenden Abweichungen: Staatszuschuss M. 19 000 pro km; die Abtretung der Linie Wiesloch-Meckesheim an den Staat kann jederzeit ge- fordert werden. Bei Ankauf vor Ablauf der 10 ersten Betriebsjahre treten zu dem Mindestpreis diejenigen Beträge hinzu, welche zu einer 4 % Verzinsung des Anlage- kapitals gefehlt haben. Zuschuss der Gemeinden für Geländeerwerb M. 229 000, davon für den Ankauf der Pferdebahn Wiesloch-Stadt-Staatsbahnhof ca. M. 46 000 verwandt. Die Baukosten sind noch nicht festgestellt. An weiteren Nebenbahnen sind folgende Linien in Aussicht genommen: Neckar- bischofsheim-Hüffenhardt: Normalspurig, 17 km, Staatszuschuss M. 20 000 pro km; Wall- dürn-Hardheim: Normalspurig, 10 km, beantragter Staatszuschuss M. 30 000 pro km; Zuffenhausen-Weissach(Strohgaubahn): Normalspurig, 24, 5km, die interessierten Gemeinden haben freien Grund und Boden und M. 5000 pro km zu gewähren; Reutlingen-Gönningen: Normalspurig oder schmalspurig, 16,6 km, Staatszuschuss M. 15 000 pro km, kostenloses Bauterrain seitens der Gemeinden und barer Zuschuss für den Fall normalspurigen Baues; Aalen-Neresheim-Balmertshofen (Härtsfeldbahn): Schmalspurig, 40 km, Staatszu- schuss M. 20 000 pro km, ausserdem M. 60 000 für die Einführung in den Bahnhof Aalen, Zuschuss von Thurn und Taxis M. 55 000, vom Amtsverband Neresheim M. 30 000, von den Gemeinden kostenlose Hergabe von Grund und Boden. Zur Durchführung dieser Bahnprojekte wurden 1900 M. 4 000 000 Oblig. ausgegeben (siehe unten). Der Übernahmepreis der Linien 1–3 war auf M. 4 110 000 festgesetzt und am 31. Dez. 1898 bar zu zahlen. Der Betrieb ging ab 1. Jan. 1899 für Rechnung der Ges. Bei der Errichtung der Ges. hat die Westdeutsche Eisenbahn-Ges. für jede einzelne der übernommenen Bahnen eine Reineinnahme von 4 % auf 5 Jahre nach der Betriebs- eröffnung garantiert. Ebenso hat dieselbe durch besonderen Vertrag diese Garantie mit Bezug auf die im Bau begriffene Linie Odenheim-Hilsbach auf die ganze Bahnstrecke ―――――