Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 601 einzurichten. Eine gleiche Verpflichtung der Ges. besteht bezüglich der auf Strecken fremder Wegeunterhaltungspflichtiger betriebenen oder zu betreibenden Linien dann, wenn die von dem Wegeunterhaltungspflichtigen gestellten Bedingungen als angemessen für die Ges. gelten müssen. Als Betriebssystem ist im allgemeinen die oberirdische Stromzuleitung anzuwenden. An Stelle derselben muss dort, wo es vom Magistrat ver- langt wird, auch gemischtes System mit Accumulatoren ausgeführt werden. Bezüglich der noch nicht ausgeführten Linien, bei denen die Zustimmung schon erteilt ist, der Linien, bei denen dies noch geschehen wird, bleibt dem Magistrat das Recht vor- behalten, diejenigen Strecken, auf denen Accumulatorenbetrieb, verfolgen soll, zu be- stimmen. Nach Vereinbarung mit der Stadtgemeinde Berlin und unter Genehmigung der Bahn-Aufsichtsbehörden hat Accumulatorenbetrieb im Innern der Stadt Berlin und auf der im Zuge der Hofjägerallee im Thiergarten belegenen Strecke in einer Ausdehnung von etwa 18 km Doppelgeleis stattzufinden. Falls während der Dauer des Vertrages ein bereits jetzt bekanntes oder später erfundenes motorisches Betriebssystem sich im Betriebe bewähren sollte, das nach dem Ermessen des Magistrats für die Verhältnisse in Berlin geeigneter erscheint, so sind die Ges. berechtigt, dieses neue Betriebssystem einzuführen. Die Ges. sind zur Einführung eines anderen Betriebssystems auf dem ganzen Bahnnetz oder einem Teile desselben verpflichtet, sobald der Magistrat dies verlangt. Falls durch ein solches Verlangen den Ges. durch die Anlage oder den Betrieb Mehrkosten erwachsen, so hat die Stadtgemeinde eine entsprechende, unter Berück- sichtigung der durch die Einführung des neuen Systems erzielten Vorteile zu bemessende Schadloshaltung eintreten zu lassen, und zwar nicht nur dann, wenn die Einführung des neuen Systems nach erstmaliger Einrichtung einer Linie für den elektrischen Betrieb verlangt wird, sondern auch dann, wenn vor Umwandlung oder Neubau einer Linie ein Abgehen von dem Systeme seitens des Magistrats gefordert wird. Die Umwandlung in den elektrischen Betrieb muss vertragsmässig auf allen Linien bis 19. Jan. 1903 beendet sein, was aber bereits Ende 1900 so ziemlich der Fall sein dürfte. Das Bahnnetz der Ges. hatte, einschliesslich der von der Neuen Berliner Pferdebahn- Ges. übernommenen Strecken, Anfang 1900 einen Umfang von 415 363 m Geleis, wovon bis jetzt 199 847 m zum elektrischen Betriebe eingerichtet sind. Die Ges. besass Ende 1899 zwei Werkstattbahnhöfe auf dem Gesundbrunnen Badstr. 41a und in der Uferstr. 7 zur Herstellung von Wagen, Weichen, Kreuzungen, Reparaturstücken, Kleineisenzeug etc., sowie 24 eigene und 3 gepachtete Betriebs- Bahnhöfe; ihr Grundeigentum umfasste Ende 1899 321 903 qm; angepachtet waren 12 527 qm und 176 289 qm in Heinersdorf zum Weidegang für Pferde. Als neuen Besitz traten Anfang 1900 hinzu die 4 Bahnhofsgrundstücke der Neuen Berliner Pferdebahn- Ges. mit 44 004 qm. Anzahl der Beamten und Arbeiter 1897: 4560; 1898: 5014; 1899: 5357. Der Wagen- park insgesamt bestand Ende 1897 aus 1161 (inkl. 55 Motorwagen); Ende 1898 aus 1461 (inkl. 375 Motorwagen); Ende 1899 aus 1720 (inkl. 524 Motorwagen). ak: M. 68 625 000 in 57 000 St.-Aktien (Nr. 1–57 000) à Thlr. 100 = M. 300, 42 933 Aktien (Nr. 57 001–60 561 u. 60 563–80 873, 80 875–99 935) à M. 1200 und 3 Aktien (Nr. 60 562, 80 874, 99 936) à M. 1800. – Urspr. A.-K. M. 1 500 000, erhöht 1873 und 1874 um dreimal M. 1 500 000, 1875 um M. 3 000 000, 1876 um M. 3 000 000, 1881 um M. 5 100 000 (zu 130 %), 1894 um M. 4 275 000 in 3561 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800 (angeboten den Aktionären zu 110 %). Fernere Erhöhung laut G.-V.-B. vom 25. Jan. 1898 um N. 22 875000 in 19 061 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800, angeboten den alten Aktionären, sowie denjenigen der Neuen Berliner Pferdebahn am I =21 April 1898 zu 103 % abz. 4 % Zs. bis 31. Dez. 1898. Ab 1. Jan. 1899 waren diese Aktien div.-ber. Die G.-V. v. 25. Jan. 1898 beschloss auch die Ausgabe von weiteren M. 1 500 000 (1250 Aktien Nr. 79 624–80 873), div.-ber. ab 1. Jan. 1900, welche bei der Übernahme der Neuen Berliner Pferdebahn gegen Aktien dieser Ges. umgetauscht wurden. Zur Bestreitung der Kosten für die Umwandlung in den elektrischen Betrieb und für den Grunderwerb beschloss die G.-V. vom 12. Okt. 1899 neuerliche Erhöhung des A.-K. um M. 22 875 000 (auf M. 68 625 000) in 19 061 Aktien à M. 1200 und 1 Aktie à M. 1800, angeboten den Aktionären der „Grossen Berliner Strassenbahné' bezw. der „Neuen Berliner Pferdebahn'“ 30. Nov. bis 20. Dez. 1899 zu 103 %, einzuzahlen 25 % und das Agio bei der Zeichnung, ferner je 25 % am I1. April, 1. Okt. und 31. Dez. 1900. Die neuen Aktien nehmen an der Div. ab I1. Jan. 1901 teil und geniessen bis dahin vom Tage der Einzahlungen 4 % Bau-Zs. Auf je 8 Aktien à M. 300 oder auf 2 Aktien der Grossen Berliner Strassenbahn à M. 1200, sowie auf je 8 Aktien der Neuen Berliner Pferdebahn-Ges. über M. 300 entfiel je eine neue Aktie der Grossen Berliner Strassenbahn über M. 1200; ferner auf die zwei schon bestehenden Aktien der Grossen Berliner Strassenbahn über M. 1800 die neue Aktie der Grossen Berl. Strassenbahn über M. 1800. Anleihen: I. M. 16 000 000 in 3½ % Prior.-Oblig. (III. Em.) auf Namen à M. 2000, 1000, 500, 200 u. 100. Zs. 1./4. u. 1./10.; rückzahlbar ab 1895–1911 lIt. Plan durch Auslesung zu pari, welche ab 1 1904 beliebig verstärkt werden kann. Ende 1899 noch in Umlauf: M. 12 221 200, wovon M. 313 000 unbegeben. Zahlst. wie bei Div. (s. unten) und Berlin: