606 Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 14 793. – Kredit: Vortrag a. 1898 635, Betriebseinnahme 94 561, diverse Einnahmen 6764. Sa. M 101 961, Reservefonds: M. 101, Ern.-F. M. 8200, Amort.-F. M. 2000. Dividenden 1897–99: 0, 0, 0 (Bruttogewinn 1899: 14 793 zu Abschreib. verwendet). Vom 16. Juni 1896 bis 30. Juni 1897 wurden 4 % = M. 14 544 Bau-Zs. gezahlt. Direktion: Richard Gerlach. Aufsichtsrat: Vors. Dir. Rich. Kolle, Berlin; Stellv. Otto Merkel, Bernburg; Georg Schröder, Leipzig; E. Völcker, S. Siegheim, I. Bodenbender, Bernburg. Bochum-Gelsenkirchener Strassenbahnen in Bochum. Sitz in Berlin, W. Behrenstrasse 1. Vorstand in Bochum. Gegründet: Im Jahre 1896; eingetragen am 17. Jan. 1896. Letzte Statutenänd. vom 21. Mai bezw. 30. Juni 1900. Zweck: Bau, Erwerb und Betrieb von Strassenbahnen, insbesondere in den Stadt- und Land.- kreisen Bochum und Gelsenkirchen, sowie Herstellung von Anlagen für elektrische Beleuchtung und Kraftübertragung. In Gelsenkirchen und Bochum ist der Ges. das Recht zur Stromabgabe an Dritte, insbesondere zu Beleuchtungszwecken eingeräumt. Die Ges. erwarb von Siemens & Halske in Berlin verschiedene Strassenbahn- koncessionen in den Kreisen Bochum und Gelsenkirchen auf 33 Jahre in Königssteele 40 Jahre, sowie Pachtrecht an der Strassenbahn Bochum-Herne ab I1. Jan. 1896. Die Bahnen durchziehen die Städte Bochum und Gelsenkirchen und verbinden sie mit Schalke, Wattenscheid, Wanne, Herne, Steele, Laer, Weitmar etc. Länge der bis Ende 1899 eröffneten Linien rund 55 km mit 61,3 km Geleislänge. Die Fahrgelder- Einnahme betrug 1898–99: M. 1 165 000, 1 360 000. Weitere Ausdehnung des Unternehmens ist geplant, so sind bereits die Koncessionen (teils 40jährig, teils 60jährig) für folg. neue Linien erteilt: 1) Laer-Werne rot. 5 km; –— 2) Weitmar-Linden-Hattingen rot. 7 km; – 3) Gelsenkirchen-Weidenstrasse rot. 1 km; –— 4) Bismarck-Buer-Horst rot. 11,5 Kkm; –— 5) Steele-Königsteele rot. 1 km; —– 6) Laer- Witten rot. 4 km; —– 7) Linden-Dahlhausen rot. 1,5 km; – 9) Engelsburg-Weitmar- Stiepel rot. 8,5 km; — 9) Spillenberg-Rellinghausen rot. 2,5 km, in Sa. ca. 42 km. Der Bau der oben unter 1 und 5 aufgeführten Linien hat Anfang 1900 begonnen; die Linien 2, 3 und 4 werden in Kürze in Angriff genommen, sodass die genannten Linien voraussichtlich sämtlich schon im Herbst 1900 in Betrieb genommen werden können. Die unter 6, 7 und 8 erwähnten Linien werden voraussichtlich im nächsten Jahre fertig- gestellt werden. Nach Anlieferung sämtlicher Wagen wird sich der Wagenpark auf 126 Motor- und 75 Anhängewagen stellen. Kraftstationen in Bochum und Buer. Wegen des Erwerbs weiterer Koncessionen schweben Verhandlungen. Beim Ablauf der Koncessionen gehen alle auf den Betrieb der elektrischen Bahnen bezüglichen Anlagen, ausgenommen die im Landkreis Bochum auf Provinzialstrassen belegenen Bahnstrecken, nebst dem rollenden Material ohne Entschädigung schuldenfrei auf die betr. Gemeinden über. Von dem alsdann erhaltenen Ern.-F. verbleiben 75 * der Ges. Bezüglich der im Landkreise Bochum belegenen Bahnstrecken auf Provinzial- strassen findet ein kostenloser Heimfall nicht statt. Für Bochum-Herne, 6,86 km, ist an die Provinz Westfalen und an die Stadt- und Landkreise Bochum eine jährl. Pacht von M. 9500 und für je M. 5000 jährl. Mehr- einnahme über M. 70 000 brutto eine Gewinnbeteiligung von M. 1000 zu zahlen. Die beteiligten Gemeinden participieren mit 25 % an demjenigen Reingewinn, welcher 5½ % des Anlagekapitals übersteigt. Eine dauernde Unterhaltung des Pflasters oder der Chaussierung in den Strassen liegt der Ges. nicht ob; nur in der Stadt Bochum ist für die Unterhaltung des Pflasters vom dritten Jahre nach der Betriebseröffnung ab eine jährl. steigende Abgabe von 20 Pf., 30 Pf., 40 Pf. bis 50 Pf. pro Ifd. Meter Geleis zu zahlen, welche jedoch in Fortfall kommt, solange eine Gewinnbeteiligung in obiger Weise stattfindet. In den Provinzialstrassen ist der Bahnstreifen von der Ges. zu unter- halten und für die Benutzung der Strassen eine steigende Abgabe bis zu 4 % von der Bruttoeinnahme auf den betr. Strecken zu entrichten. Die Firma Siemens & Halske A. G. hat eine Div.-Garantie von 6 % für das neue und das alte Netz solange übernommen, bis das Gesamtunternehmen drei hintereinander folgende Jahre 6 % Div. erbracht hat. Den Bau der Anlagen führten Siemens & Halske gegen Erstattung der Selbstkosten mit einem Zuschlage von 10 % aus. Siemens & Halske übernahmen auch den Betrieb, und zwar für 1896 für Rechnung der Ges., ab 1897 für eigene Rechnung gegen Zahlung einer Jahrespacht von 6 % des A.-K. und Übernahme der Generalunkosten der Ges. bis zur Höhe von M. 15 000, der sämtlichen Steuern der Ges. der festen Abgaben an Berechtigte, der Gewinnbeteiligungen der Gemeinden, der statut. und vertragsm. Tantiemen, einer Rücklage zur Tilg. des A.-K. von jährl. M. 1657 für je M. 100 000 des Anlage- kapitals, einer Rücklage in den Ern.-F. von jährl. M. 1600 für je M. 100 000 des Anlage-