Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 607 kapitals und der bei Verteilung einer 6 % Div. erforderlichen Rücklagen in den gesetz- lichen R.-F. Von dem Überschusse aus den Betriebseinnahmen nach Bestreitung obiger Ausgaben und nach Zahlung einer Div. von 6 % werden zunächst 25 % zur Rück- erstattung etwaiger Verluste der Pächterin aus den Vorjahren nebst 4 % Zs. verwendet; vom Rest erhielt die Ges. bisher zwei Drittel, die Pächterin ein Drittel. Die Ges. be- schloss 1899, den Vertrag mit Siemens & Halske auf weitere 4 Jahre, also bis zum 31. Dez. 1905, und auf die neuen Linien der Ges. auszudehnen, wogegen die Gewinn- beteiligung der genannten Firma von 33 % auf 20 % ermässigt wird und die Be- rechnung derselben erst von demjenigen Überschusse stattfinden soll, welcher sich nach Verteilung einer Div. von 7 %, statt wie bisher nach einer 6 %igen Verzinsung des jeweilig verwendeten Baukapitals ergiebt. Dieser neue Vertrag trat teils mit Rück- wirkung ab 1. Jan. 1898, teils ab 1. Jan. 1900 in Kraft. Kapital: M. 10 000 000 in 10 000 Aktien (Nr. 1–10 000) à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 5 000 000, erhöht lt. G.-V.-B. v. 18. Dez. 1899 um M. 5 000 000 (auf M. 10 000 000) in 5000 Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 22. Jan. bis 3. Febr. 1900 zu 105 %%, einzuzahlen 25 % und das Aufgeld, sowie der halbe Schlussscheinstempel bei der Zeichnung, restliche 75 % werden später einberufen; auf 1 alte Aktie entfiel 1 neue. Die neuen Aktien erhalten für 1900: 6 % Bau-Zs. p. r. der eingezahlten Beträge und sind ab 1. Jan. 1901 voll div.-ber. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. sonstige Abschreib. u. Rücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst., 4 % Div., vom Übrigen 10 % Tant. an A.-R. (unter Anrechnung einer festen Jahresvergütung von M. 15 000), Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Aktiva. Bilanz am 31. Dez. 1899. Passiva. Gewinn- u. Verlust-Konto. Bahnanlagen 5 252 176.18 Aktienkapital 5000 000.– Debet. Grundstücke 132 953.10 Bauzinsenkonto 3 601.71 Tilgungsrücklage 87 821.– Effekten 67 140.– Tilgungsrücklagen 202 691.37 Erneuerungsrücklage 84 800.– Kautionskonto 250.– Erneuerungskonto 104 294.42 Reingewinn 368 168.50 Bankierguthaben 221 788.39 Alte Dividende 2 425.– 540789.50 Kassa 332.25 Kreditoren 7 1 810.83 Tilgungsrücklage- Reservefonds 35 703.09 Kredit. Anlagekonto 44 055.– Gewinn 368 168.50 Vortrag 7 652 Betriebsüberschuss einschl. Zs. u. abz. Rückverg. a. S. & H. 533 137.50 5 718 694.92 5 718 694.92 540 789.50 Gewinn-Verwendung: R.-F. 18 408, Tant. an A.-R. u. Vorst. 20 985, Div. 325 000, Vortrag 3774. Reservefonds: M. 54 111, Ern.-F. M. 104 294, Tilg.-Rücklagen M. 202 691. Kurs Ende 1896–99: 159.60, 179.25, 177, 168 %. Emissionskurs: 147 %. Eingef. am 26. Febr. 1896 zu 155 %. Notiert in Berlin. Dividenden: 1896: 6 % (Bau-Zs.); 1897–99: 6, 6½, 6½ %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: Reg.-Baumeister a. D. Oscar Röhrig, Bochum. Aufsichtsrat: Vors. Bürgermeister a. D. Dr. Jos. Rosenthal, Berlin; Gen.-Dir. Gustav Frieling- haus, Bochum; Oberbürgermeister Wilh. Vattmann, Geh. Komm.-Rat Friedr. Vohwinkel, Gelsenkirchen; Sigmund Weill, Reg.-Baumeister Schrimpff, Berlin. Zahlstellen: Bochum: Eigene Kasse; Berlin, Behrenstr. 1: von Koenen & Co., Deutsche Genossenschafts-Bank von Soergel, Parrisius & Co. Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Braunschweig. Gegründet: Handelsger. eingetragen am 15. Sept. 1881. Letzte Statutenänd. vom 30. Mai 1899 und 9. Mai 1900. Koncession für Braunschweig bis 1934 verlängert und bis dahin gegen jede Konkurrenz sichergestellt und von allen aussergesetzlichen Abgaben befreit, Kon- cession für Braunschweig-Wolfenbüttel bis 27. Okt. 1947, Koncession für die Linie nach Oelper bis 8. April 1949. (Siehe auch unten.) Das Schienensystem der früheren englischen Ges. ging am 1. Juli 1881 auf die Firma von Erlanger & Söhne in Frankfurt a. M. über, welche dasselbe umbaute und mit Zubehör ab 1. Sept. 1881 an die neue Ges. für M. 600 000 übertrug. Die Koncession währt bis zum 31. März 1929. Die G.-V. vom 18. April 1883 ermächtigte den Vorstand, die Koncessionsrechte für eine Ringbahn um die Stadt event. an die neu zu bildende A.-G. für den Bau von Sekundärbahnen im Herzogtum Braunschweig für M. 150 000 abzutreten. Dies ist geschehen. Die Herzogl. Landesregierung hielt die Summe jedoch für zu hoch und ermässigte dieselbe auf M. 100 000. Im Jahre 1894 wurde mit dem Stadtmagistrat ein Abkommen getroffen, wonach der Ges. die Genehmigung zur Einführung des elektrischen Betriebes mit oberirdischer Stromzuführung erteilt wurde. Die Ges. verpflichtete sich, mit Einführung des elektrischen