Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. nach Errichtung der Ges. die Einrechnung desjenigen Aufwandes in das zinsberechtigte Anlagekapital, welcher lediglich dadurch entstand, dass das Unternehmen in eine A.-G. umgestaltet ist. Infolge davon ist durch Vertrag mit der Stadt Breslau vom 15. Aug. 1879 vereinbart, dass die Summe von M. 300 000 von dem buchmässigen Grundkapital bei Berechnung des Vorabzugs von 5 % Zs. abgesetzt werden soll, sodass also bei M. 2 000 000 Kapital nur für M. 1 700 000 5 % Zs. mit M. 85 000 vorweg von dem Reingewinn gekürzt werden. – Weiterer Vertrag mit der Stadt vom 9. Juli 1883, dazu Koncession vom 27. Juli 1883; die Stadt übernahm die Instandhaltung des gesamten Geleispflasters gegen eine jährl. Entschädigung, welche nach der Geleislänge berechnet wird. Lt. Vertrag vom 9. OÖkt. 1890 verpflichtete sich die Ges., bei seitens der Stadt vorzunehmenden Neu- pflasterungen die Geleise in Eisenkonstruktion zu verlegen und zwar 500 m auf eigene Kosten, während für 700 m die Stadt ¾ der Materialkosten beisteuerte. Wegen des Baues neuer Linien und Einführung des elektrischen Betriebes, sowie Verlängerung des Vertragsverhältnisses bis zum 14. Juli 1923 wurden in der G.-V. vom 20. Febr. 1899 unter Aufhebung sämtlicher früher abgeschlossenen im vorstehenden Ab- satz erwähnten Verträge folgende neue Vereinbarungen mit der Stadt Breslau, ratificiert am 27. Juni bezw. 5. Juli 1899, genehmigt: Die Stadtgemeinde erhält einen Anteil an dem Jahresertrage des gesamten Bahn- unternehmens nach folgenden Grundsätzen: 1) Während der Zeit vom 1. Jan. 1900 bis zum 31. Dez. 1907 werden der Ges. von dem nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahnunternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Öblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleib. Jahresertrage vorweg zu gute gerechnet a) 4 % des noch ungetilgten Teils der älteren Oblig.-Schuld von urspr. M. 600 000, b) 5 % des älteren A.-K. im Gesamtbetrage von M. 1 700 000, c) 4 % von demjenigen Kapitale, welches am Schlusse eines jeden Kalenderjahres auf die Umwandlung u. Erweiterung des Unternehmens that- sächlich ausgegeben worden ist, jedoch abzüglich derjenigen Beträge, die zu diesem Zwecke aus dem Ern.-F. oder aus dem durch den Erlös verkaufter Grundstücke etc. ge- wonnenen R.-F. verwendet worden sind. Ob die verausgabten Kapitalien im übrigen durch Begebung neuer Aktien oder durch Ausgabe von Oblig. gewonnen sind, ist gleich- giltig. Von dem Reste des Jahresertrages erhält die Stadtgemeinde 33½ 0%, die A.-G. 66 %. 2) Vom 1. Jan. 1908 ab erhalten die Stadtgemeinde und die A.-G. je die Hälfte des nach Leistung aller zur laufenden Verwaltung und Unterhaltung des Bahn- unternehmens erforderlichen Ausgaben, wozu jedoch Zs. und Tilg.-Raten von Oblig. und anderen Schuldverpflichtungen nicht zu rechnen sind, sowie nach Dotierung des Ern.-F. verbleibenden Jahresertrages. Würde hiernach in einem Jahre der 0 ein Reinertrag von weniger als 5 % des A.-K. und des noch ungetilgten Teils etwaiger Oblig.-Schulden verbleiben, so ist dieser Reinertrag bis auf 5 % aus dem Gesamtertrage des Jahres zu verstärken und der der Stadtgemeinde zufallende Teil entsprechend zu kürzen. Den Kraftstrom wird das zu errichtende städtische Elektricitätswerk liefern. Nach Ablauf der Koncession am 14. Juli 1923 hat die Stadt Breslau das Recht, die Bahn käuflich zum Buchwerte zu übernehmen. Bei Feststellung des Kaufpreises bleiben die oben erwähnten M. 300 000 ausser Ansatz, die indessen bis dahin getilgt sein werden. Kapital: M. 6 500 000 in 5000 Aktien (Nr. 1–5000) à M. 400 und 3750 Aktien (Nr. 5001 bis 8750) à M. 1200. Urspr. A.-K. M. 1 800 000, erhöht 1879 um M. 200 000, begeben zu 110 %, ferner erhöht lt. G.-V.-B. vom 23. April 1900 um M. 4 500 000 (auf M. 6 500 000) in 3750 Aktien à M. 1200, angeboten den Aktionären 12./5.–2./6. 1900 zu 110 % plus 4 % Zs. ab 1. Jan. 1900; auf nom. M. 1600 alte Aktien entfielen 3 neue Aktien à M. 1200. Die neuen Aktien sind für 1900 u. 1901 in ihrer Div.-Ber. auf 4 % p. a. beschränkt. Die Emission von 1900 erfolgte behufs Baues neuer Linien, sowie Einführung des elektr. Betriebes. Anleihe: M. 600 000 in 4 % Oblig. von 1882, 1500 Stücke à M. 400; Zs. 1./1. u. 1./7. Tilg. vom 1./7. 89 ab durch Verl. mit ½ % m. Zs. Verl. (zuerst 1888) Dez. auf 1./7.; Rest rückzahlbar 31./12. 1906. Kündigung der ganzen Anleihe nach den ersten 10 Tilg. vor- behalten. Ende 1899 in Umlauf: M. 556 800. Zahlst. wie bei Div. Kurs Ende 1886–99: 101.50, 102, 103.50, 101, 101, 99.40, 100.10, 100.30, 102, 103.25, 101.50, 100.50, 100, 100.20 %. Notiert in Breslau. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Jan.-April. Stimmrecht: Je M. 400 A.-K. = 1 St. Gewinn-Verteilung: Die Berechnung u. Verteilung richtet sich zunächst nach dem zwischen 3 Ges. und der Stadtgemeinde Breslau abgeschlossenen Vertrage vom 27. Juni bezw. juli 1899 (siehe oben), von der hiernach auf die Ges. entfallenden Summe werden Bestreitung des Oblis. -Dienstes 7 zum R.-F. verwendet, dann etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Übrigen 8 % Tant. an A.-R., Rest Super- Div. bezw. nach G.-V.-B. Kurs Ende 1886–99: Aktien: 132.25, 128, 140. 10, 143.50, 134.30, 130.10, 124, 123.90, 148, 178, 195, 293.60, 309, 316.25 %. Notiert in Berlin und Breslau. Dividenden 1886–99: 5½, 6, 7, 6, 6½, 7, 7, 7, 8, 8½, 9½, 12, 12½, 14 %. Div. Zahlung spät. im Mai, in der Reger im März. Coup.-Verj.: 4 J. (k.)