Strassen- und Kleinbahnen, Bergbahnen etc. 629 Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft in Hamburg, Falkenried Nr. 7. Gegründet: Im Jahre 1866 als Pferde-Eisenbahn-Ges. Umänderung in die jetzige Firma am 1. Dez. 1880. Letzte Statutenänd. v. 6. April 1899 u. 5. April 1900. Zweck: Einrichtung, Erwerbung und Betrieb von Strassenbahnen für Personen- und Güter- beförderung, sowie Erlangung von Koncessionen für Strassenbahnen und Herstellung und Verwertung des hierzu erforderlichen Materials, ferner Herstellung von Anlagen für elektr. Beleuchtung und Kraftübertragung und Betrieb aller diesbezüglichen Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, den Betrieb auf den ihr zugehörigen Strassenbahnen zu ver- pachten, zur Ausführung ihrer Zwecke Grundstücke, Gerechtsame, Anstalten und Ein- richtungen aller Art zu erwerben und sich an gleichartigen Unternehmungen, zumal an Ver Transportunternehmungen aller Art, in jeder Form zu beteiligen und solche auszuführen. Die Ges. betreibt eine Wagenbauanstalt in Falkenried, welche in 1898 u. 1899: 345 bezw. 542 Wagen für elektrische Bahnen für fremde Rechnung zur Ablieferung brachte und für 1900 bis Mai 1900 bereits über 600 Wagen in Auftrag hatte. Die Ges. übernahm die von dem Bankhaus von Erlanger & Söhne, Frankfurt a. M. mit der Stadt Hamburg abgeschlossenen Verträge gegen Zahlung von M. 2 700 000, erwarb ausserdem 1881 den Betrieb der (alten) Pferdebahn-Ges. in Hamburg und 1891 die Grosse Hamburg-Altonaer Strassenbahn mit M. 1 000 000 A.-K. ab 1. Jan. 1891 gegen Gewährung von M. 800 000 in Aktien d. Strassen-Eisenbahn-Ges. Den Bankkredit der Grossen Hamburg-Altonaer Strassenbahn-Ges. von M. 1 200 000 tilgte die Strassen-Eisenbahn- Ges. durch Überweisung von M. 1 000 000 ihrer Aktien und die von der Grossen Hamburg- Altonaer Strassenbahn-Ges. ausgegebenen M. 1 000 000 4 % Oblig. übernahm sie als Selbstschuldnerin. Die G.-V. vom 6. April 1899 beschloss die Angliederung der Hamburg-Altonaer Trambahn-Ges. ab 1. Jan. 1899. Den Aktionären der aufgelösten Hamburg-Altonaer Trambahn-Gesellschaft wurden 600 Aktien der Strassen-Eisenbahn-Gesellschaft à M. 1000 dergestalt gewährt, dass dieselben gegen 5 Aktien der- aufgelösten Ges. 3 Aktien der auf- nehmenden Ges. in Umtausch erhielten mit Div.-Ber. ab 1. Jan. 1899. (Der Umtausch fand am 23. Mai bis 30. Juni 1899 bei der Filiale der Dresdner Bank in Hamburg statt; auch fand Bareinlösung zu 120 % statt.) Weitere 3400 neue Aktien à M. 1000 der Ham- burger Strassen-Eisenbahn-Ges. erhielt die Elektricitäts-A.-G. vormals Schuckert & Co. überwiesen, welche Firma dafür ihre Forderung von M. 5 616 437 an die Hamburg- Altonaer Trambahn-Ges. und ihr Bezugsrecht auf M. 3 000 000 neue Trambahn-Aktien der Strassen-Eisenbahn-Ges. in Hamburg überträgt. trag mit dem Hamburgischen Staat: Koncessionsdauer für sämtl. Linien anfangs bis 1905, im Jahre 1890 verlängert bis 1915 und 1898 bis 1922, für einzelne Linien der 1899 er- worbenen Hamburg-Altonaer Trambahn- Ges. mit 14 km in Wilhelmsburg-Harburg bis Ende 1943. An Abgaben sind an den Hamburgischen Staat zu entrichten: 1 Pfg. für jedes gewöhnliche Fahrbillet, 5 % der Einnahme aus Abonnements, (desgleichen an die Stadt Wandsbek und an die Stadt Altona), ferner jährl. M. 10 000 zu Betonierungen. Als Minimum ist jedoch eine jährl. Rekognition zu zahlen, welche bei den einzelnen Linien, mit Ausnahme der Anschlussstrecke Rotherbaumlinie-Neues Krankenhaus, für die Zeit von Anfang 1891 bis Ende 1900 M. 750 und für den Rest der Koncessionszeit M. 1000, bei den überwiesenen Geleisen der alten Pferdebahn-Ges. aber von vornherein M. 1000 per laufenden Kilometer Wegestrecke, auf welcher Personenbeförderung statt- findet, zu betragen hat. Für die Anschlussstrecke Rotherbaumlinie-Neues Krankenhaus beträgt die Abgabe M. 100 als Minimum der Rekognitionszahlung eines Jahres. Wird eine Bahnstrecke von mehr als zwei Linien befahren, so soll die Länge der mehrfach befahrenen Strecke nur für die ersten beiden Linien angerechnet werden. Die von den Hamburger Elektrizitätswerken an den Staat zu zahlende Abgabe von 20 % der Bruttoeinnahme für gelieferten Strom wird für die von der Strassen-Eisen- bahn- Ges. für ihren Betrieb bezogene Strommenge vom Staat auf die Rekognitions- abgabe in Anrechnung gebracht. Vom 1. Jan. 1903 an gerechnet, ist dem Hamburg. Staate ein Anteil an der Div. zu gewähren, wenn und soweit die Div. des einzelnen Jahres mehr als 6 % ergiebt. Dieser Anteil soll betragen von dem für das im betreffenden Rechnungsjahr vorhandene A.-K. zu berechnenden Überschuss über 6 % Div. 25 % bei einer Div. von 6¼ % bis einschl. 7 %, 30 % bei einer Div. von 7 bis einschl. 8 %, 35 % bei einer Div. von 8 bis einschl. 9 %, 40 % bei einer Div. von 9 bis einschl. 10 %, 50 % bei einer Div. von 10¼ % oder mehr. Der Hamburgische Staat erhielt an Rekognitionsgebühren 1898 und 1899: M. 610 240 bezw. M. 646 434; die Stadt Altona M. 17 089 bezw. M. 17 104; die Stadt Wandsbek M. 12 327 bezw. M. 13 476. Nach Ablauf der Koncession fällt die Bahnanlage, soweit sie aus den auf Strassen- grunde liegenden Geleisen besteht, dem Staate als freies Eigentum zu und ist in ordnungsmässig gut unterhaltenem Zustande an denselben abzuliefern. Dem Senate