Dampfschiffahrts-Gesellschaften, Rhedereien etc. Reservefonds: M. 1 000 000, Spec.-R.-F. M. 400 000, Assekuranz-R.-F. M. 2 018 386, Ern.-F. M. 600 000. Geschäftsjahr: Kalenderj. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: Je M. 500 Aktienbesitz = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., alsdann 4 % Div., vom verbleib. Betrage 10 % Tant. an A.-R., Rest Super-Div., soweit nicht zu Specialreserven. Ist der R.-F. zur Deckung von Ver- lusten in Anspruch genommen, so fällt jede Div. über 4 % fort, bis jener die ursprüngl. Höhe wieder erreicht hat. Der A.-R. kann bestimmen, dass das Risiko auf Schiffe etc. ganz oder zum Teil von der Ges. selbst getragen werden soll; in diesem Falle fällt die ersparte Prämie für die Schiffe dem Assekuranz-R.-F. zu; hat dieser die Grenze mit 50 % des A.-K. erreicht, so wird die eine Hälfte der verdienten Prämie dem Jahres- gewinn, die andere dem Assekuranz-R.-F. überwiesen. Der Assekuranz-R.-F. dient zur Deckung der Havarieen, Schäden und Kosten der in Selbstversicherung versicherten Schiffe und Frachten, soweit dieselben nicht durch die dagegen zu verrechnenden Prämiengelder des laufenden Jahres gedeckt werden. Der A.-R. ist berechtigt, wenn der Assekuranz-R.-F. mehr als 50 % des A.-K. beträgt, zu beschliessen, dass etwaige Schäden und Havarieen ganz oder zum Teil aus dem Assekuranz-R.-F. und nicht aus den Prämiengeldern des laufenden Jahres gedeckt werden, jedoch nur soweit der Asse- kuranz-R.-F. dadurch nicht unter 50 % des A.-K. sinkt. Kurs der Aktien: In Berlin: Ende 1890–99: 127.70, 91.75, 87.75, 94, 107, 111.25 (junge 108.75), 97.60, 123, 176.80, 178.75 %. Aufgelegt M. 1 000 000 am 8. Mai 1890 zu 152 %, weitere M. 5 000 000 wurden im Juni 1895 eingeführt. In Bremen: Stammlinie Ende 1888–94: 165, 178, 126, 91.50, 85.50, 95, 106.50 %; Asiatische Linie Ende 1889–94; 100, 102 , 86, 59.75, 75, 96ä %; vereinigte Linien Ende 1895–99: 112.50, 96.75, 122 , 176.75, 178 %. Dividenden: Stammlinie 1888–94: 16, 16, 6, 3½, 3, 4½, 6 %; Asiatische Linie 1889–94: 0, 5½, 4½, 0, 2, 7; vereinigte Linien 1895–99: 6, 0, 8, 14, 14 %. Coup.-Verj.: 4 J. n. F. Direktion: O. J. D. Ahlers. Prokuristen: E. Hartmann, Ad. Stein. Aufsichtsrat: (9–11) Vors. Louis Ed. Meyer, Stellv. George Wolde, Bremen; Gen.-Konsul Ed. Dubbers, Fritz Müller jr. (11 Mitgl. im ganzen). Zahlstellen: Für Div.: Bremen: J. Schultze & Wolde; Berlin: Robert Warschauer & Co. Norddeutscher Lloyd in Bremen. Gegründet: Am 20. Febr. 1857. Letzte Statutenänd. vom 17. Juli 1899. Zweck: Betrieb von Seeschiffahrt und allen damit in Verbindung stehenden Geschäften, wie Errichtung und Betrieb von Anstalten zur Erbauung und Reparatur von Schiffen, Fluss- und Seeversicherungsgeschäft etc., sowie Passagier- und Schleppdienst auf der Weser. Ausser den unten näher ausgeführten Reichspostdampferlinien unterhält der Lloyd folgende regelmässige Linien: Bremen: -New York (Schnell- und Postdampfer- linien), -Baltimore, -Galveston, -Brasilien,-La Plata, Bremen/Hamburg-Ostasien (Fracht- dampferlinie), Genua-New York (Schnelldampferlinie), Verbindung mit den Nordseeinseln und Passagier- und Schleppdampferverbindung auf der Unterweser und nach Hamburg. Ferner Beförderung der Post von Deutschland, England und Amerika, sowie der ersteren nach Asien und Australien. Die Galvestonfahrten werden 1900 vierzehntägig eingerichtet. Das auf die Subventionslinien bezügl. Vertragsverhältnis mit dem Deutschen Reiche beruht auf den Gesetzen vom 6. April 1885, 27. Juni 1887 und 20. März 1893. Durch das Gesetz vom 13. April 1898 wurde der Vertrag wie folgt abgeändert. Die Ges. er- hält für eine Erweiterung des ostasiatischen Postdampferdienstes durch Einrichtung einer vierzehntägigen Verbindung mit China eine Erhöhung der bisher vertragsmässig aus Reichsmitteln zu zahlenden Beihilfe von M. 4 090 000 um jährlich M. 1 500 000 be- willigt und gleichzeitig die Unterhaltung des erweiterten Gesamtunternehmens unter Gewährung der so erhöhten Beihilfe auf eine Dauer bis zu 15 Jahren ab 1. Okt. 1899 übertragen. Im übrigen gelten für die Postdampfschifflinien folgende Bestimmungen: A. Für den Verkehr mit Ostasien: 1) eine Hauptlinie von Bremerhaven oder Hamburg nach China, und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Penang, Singapore, Hongkong nach Shanghai u. zurück über dieselben Häfen; 2) eine Hauptlinie von Bremerhaven oder Hamburg nach Japan, und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Penang, Singapore, Hongkong nach Vokohama über Nagasaki und Hiogo und zurück über die auf der Hinfahrt angelaufenen Häfen; 3) eine Anschluss- linie an die Linie zu 2 von Hongkeng nach Shanghai und zurück; 4) eine Anschluss- linie von Singapore nach dem deutschen Neu-Guinea-Schutzgebiet und zwar über Batavia, sonstige Häfen des Sunda-Archipels, Berlinhafen, Friedrich-Wilhelmshafen, Stephansort, Finschhafen (bezw. Langemak-Bucht), Herbertshöhe und Matupi, und zurück über die- selben Häfen. B. Für den Verkehr mit Australien: eine Hauptlinie von Bremerhaven nach dem Festlande von Australien, und zwar über einen niederländischen oder belgischen Hafen, Genua, Neapel, Port Said, Suez, Aden, Colombo, Adelaide, Melbourne nach Sydney und zurück über dieselben Häfen.