6 Salz- und Kali-Bergwerke etc. und unabhängig zu decken, kaufte die Ges. 1896 von der Verwaltung der Douglas'schen Braunkohlengruben die Hälfte von den derselben in der Egeln'schen Mulde verliehenen Braunkohlenfeldern. Hierzu gehört die Braunkohlengrube „Archibald“ bei Schneidlingen. Am 21. Januar 1898 ist der Ges. vom Oberbergamt Halle das Bergwerkseigentum verliehen in zwei Feldern von 380 200 bezw. 308 600 qm, belegen in der Gemarkung Hadmersleben, behufs Gewinnung des vorkommenden Steinsalzes nebst den mit dem.- selben auf der nämlichen Lagerstätte vorkommenden Salzen. Die Mutungen führen die Bezeichnungen „Ladenburg I“, „Ladenburg II“. Produktion: 1894 1895 1896 1897 1898 1899 Verarbeitung in eigenen Fabriken t 101 932 90 662 101 023 97 949 111695 fremden „. — 3 768 3 280 Absatz an die Landwirtschaft . „90 457 33 296 119 132 117 952 121 512 3 Zusammen t 192 389 173 958 220 155 219 669 236 445 Für 1899 seitens des Ges. nicht mehr veröffentlicht. Von dem Gesamtabsatz der Syndikatswerke 1899 entfielen zur Lieferung auf die Consol. Alkaliwerke: Chlorkalium à 80 %: 201 077 D.-Ctr., Kalium-Sulfate à 90 %: 33 837 D.-Ctr., Düngesalze: 58 178, Kieserit in Blöcken: 46 436 D.-Ctr., Brom: 638 D.-Ctr., Kainit bezw. Sylvinit: 1 056 534 D.-Ctr., Carnallit bezw. Bergkieseriet: 62 678 D.-Ctr., Boracit: 125 D.-Ctr. Kapital: M. 12 400 000, und zwar M. 8 400 000 in 8400 St.-Aktien (Nr. 1–8400) a M. 1000 u. M. 40 00 000 in 4000 Prior.-Aktien (Nr. 1–4000) à M. 1000. Letztere mit Vorz.-Div. von höchstens 4½ % mit Nachzahlung, jedoch ohne Anspruch auf weitere Div. Urspr. A.-K. M. 7 000 000 in St.-Aktien, erhöht lt. G.-V.-B. vom 4. Dez. 1892 um M. 4 000 000 in 4000 Prior.-Aktien à M. 1000, fernere Erhöhung lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1899 um M. 1 400 000 (auf M. 12 400 000) in 1400 St.-Aktien, div.-ber. ab 1. Jan. 1900, behufs Erwerbung der Genussscheine, wozu auch noch M. 1 400 000 aus dem Spec.-R.-F. ver- wendet wurden. Auf je 5 eingereichte Genussscheine wurde unter Vergütung von 1 % Aktienstempel eine neue Aktie ausgefolgt. Die Prior.-Aktien können zu 105 % amortisiert werden und zwar nicht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften für die Herabsetzung des Grundkapitals und Verteilung von Gesellschaftsvermögen (Art. 248 in Verbindung mit Art. 243, 245 des H.-G.-B.), in welchem Falle das Aufgeld ausschliesslich dem bilanzmässigen Jahres- gewinn oder dem besonderen R.-F. zu entnehmen ist, sondern auch ohne Beobachtung der gedachten Vorschriften, insofern die Amortisation vollständig aus dem nach der jährlichen Bilanz sich ergebenden Gewinn erfolgt. Zu der letztgedachten Amortisation bedarf es lediglich eines auf Antrag des A.-R. und der Dir. erfolgenden Beschlusses der gemeinsamen ord. G.-V. der Prior.- und St.-Aktionäre, für welchen Beschluss die ab- solute Majorität des in der G.-V. vertretenen Grundkapitals genügt, ohne dass es eines zustimmenden Beschlusses einer besonderen G.-V. der Prior.-oder der Stamm-Aktionäre bedarf. Durch solchen Beschluss wird festgesetzt, welcher Teil des J ahresgewinnes je- weilig zur Amortisation von Prior.-Aktien zu verwenden ist. Die Ausl. erfolgt event. vor Juli zum 2. Jan. Im Fall der Liquidation erhalten die Prior.-Aktien aus dem ver- teilbaren Liquidationsergebnis, bevor die St.-Aktionäre zu einem Bezuge gelangen, 105 % nebst etwa rückständigen Div., ferner eine Vergütung von 4½ % pro anno auf den Nominalbetrag ihrer Aktien, berechnet pro rata temporis nach Ablauf des dem Be- ginn der Liquidation zuletzt vorangegangenen Geschäftsjahres. Genussscheine: Die ersten Zeichner der Aktien I. Emission erhielten auf Namen lautende Genussscheine (7000 Stück), welche keine Aktionärrechte einschliessen, die Eigentümer jedoch zum Bezug der Hälfte des eine Jahresdividende von 12 % übersteigenden Über- schusses berechtigen. Im Falle der Auflösung wegen eines 20 % des Aktienkapitals übersteigenden Verlustes werden die Genussscheine wertlos. In allen sonstigen Fällen der Auflösung müssen die Genussscheine eingelöst werden, entweder gegen Zahlung des 12½fachen Betrages der allenfalls in dem dem Einlösungsbeschlusse vorangegangenen Geschäftsjahre auf die Genussscheine entfallenen Superdividende, mindestens aber mit M. 100 für jeden Genussschein oder im Falle der Vereinigung mit einer andern Ges. gegen Gewährung solcher Genussscheine der vereinigten resp. andern Ges., welche die gleiche Genussberechtigung bezüglich der letztgedachten Ges. erteilen. Die Genuss- scheine wurden lt. G.-V.-B. v. 21. Juni 1899 eingelöst. Bis 31. Dez. 1899 waren 6820 Ge- nussscheine gegen 1364 neue St.-Aktien umgetauscht. (Siehe Kapital.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im Mai in Westeregeln, Frankfurt a. M. oder an einem anderen Orte Deutschlands. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F. bis 10 % des A.-K., 4½ % Div. den Prior.-Aktien, vom übrigen Reingewinn bis 10 % zur Sonderrücklage (bis 15 % des A.-K.), dann bis 10 % Tant. an Dir., vom Rest 4 % Div. an St.-Aktien, vom verbleib. Überschuss 10 % Tant. an A.-R., bis 7 % Super-Div. an St.-Aktien. Der ev. Überschuss zur Hälfte an die Genussscheininhaber (s. d.), die andere Hälfte Super-Div. bezw. zur Verf. der G.-V., der es freisteht, auf Antrag des A.-R. und der Dir. durch besonderen Beschluss diejenigen Gewinnbeträge, welche an St.-Aktien verteilt werden könnten, statt dessen vollständig