962 Metall-Industrie. 0 0 3 0 L. Georg Bierling & Co. Aktiengesellschaft in Mügeln b. Pirna, Sachsen. Gegründet: Am 14. April 1899. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Die Gründer haben in die A.-G. ihr in Mügeln bei Pirna gelegenes, unter der Firma „L. Georg Bierling & Co.“ betriebenes Fabrikationsgeschäft nebst allen Ein- und Zubehörungen, und zwar nach dem Stande vom 31. Dez. 1898 für M. 1 021 409 eingebracht. Sie haben dafür 700 als vollbezahlt geltenden Aktien der Ges. à M. 1000 erhalten, während die Ges. in Anrechnung auf den Kaufpreis M. 185 000 4½ % Hypoth. u. M. 136 409 Buchschulden übernommen hat. Betrieb für Rechnung der Ges. ab 1. Jan. 1899. Zweck: Betrieb der der Kommandit-Ges. L. Georg Bierling & Co. in Mügeln bei Pirna gehörigen Fabrik zur Herstellung von Emballagen aller Art, Spielwaren, Gebrauchs- und Luxusgegenständen aus Blech und andern Metallen, sowie Erzeugung und Vertrieb von Maschinen u. Werkzeugen zur Herstellung der vorgenannten und verwandten Artikel; Erwerb und Verwertung von Patenten, welche sich auf die Fabrikate und die zur Fabrikation bestimmten Maschinen und Anlagen beziehen. Kapital: M. 700 000 in 700 Aktien (Nr. 1–700) à M. 1000. Hypotheken: M. 185 000. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Grundstücke 100 000, Gebäude 350 000, Maschinen 57 551, Lackier- u. Trockenofen 8569, elektr. Lichtanlage 6114, Pferde, Wagen u. Geschirr 1, Arbeitsmaschinen 94 849, Werkzeug 36 797, Kontor- u. Fabrikinventar 7020, Steine-, Platten- u. Lithographiekto 6528, Patente 1, Kassa u. Wechsel 18 394, Waren 153 728, Fabrikationskto 126 255, Debitoren 201 751. Passiva: A.-K. 700 000, Hypoth. 185 000, Kreditoren inkl. Accepte 223 181, Gewinn 59 382. Sa. M. 1 167 563. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunkosten, Zs., Fabrikationsunkosten etc. 159 068, Abschreib. 56 049, Gewinn 59 382. – Kredit: Vortrag a. 1898 116, Warenbruttogewinn 274 383. Sa. M. 274 499. Gewinn-Verwendung: R.-F. 3234, Div. 49 000, reserv. Tant. 4000, Vortrag 3148. Reservefonds: M. 3234. Dividende 1899: 7 %. Direktion: Richard Treibmann. Aufsichtsrat: Vors. Komm.-Rat Jul. Haase, Cölln; Comm.-Rat Rud. Bierling, Bank-Dir. Franz Louis Ernst, Erich Harlan, Ernst Sieverts, Rud. Mietzsch, Dresden. Prokuristen: Rich. Hadank, Rob. Meissner. Zahlstellen: Dresden: Dresdner Bankverein, Hch. Wm. Bassenge & Co. Präcisions-Gussstahl-Kugelwerke München-Aibling, A.-G. in München, Direktion in Bad-Aibling. (In Liquidation.) Die G.-V. vom 12. Mai bezw. 18. Juni 1900 beschloss die Liquidation der Ges. Gegründet: Am 6. Dez. 1897. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Zweck: Fabrikation und Verschleiss von Gussstahlkugeln, Kugellagern jeder Art, sonstigen Halbfabrikaten für Fahrräder und andere Transportmittel (z. B. Wagen, Lokomotiven etc.), dann von Maschinen jeder Art, insbesondere solchen zur Herstellung von Gussstahl- kugeln und Kugellagern, Erwerb, Ausnützung und Verwertung von Patenten und Musterschutzrechten, insbesondere die Ausnützung und Verwertung von Erfindungen des Baumeisters Rob. Kappler in Gochsheim und des Technikers Friedrich Schunk in Schweinfurt. Geschichtliches: Ludwig Rössler und seine Frau Maria haben in die Ges. Grundstücke für M. 317 754 inkl. einer auf M. 160 000 bewerteten Wasserkraft, und Mobilien für M. 72 246 eingebracht, während Rob. Kappler, Friedr, Schunk und Komm.-Rat Scheidemandel die von den beiden ersteren Herren gemachten Erfindungen einlegten, wofür sie M. 30 000 bar und die unten erwähnten Genussscheine erhalten haben. Kapital: M. 500 000 in 500 Aktien (Nr. 1–500) à M. 1000. Genussscheine: 500 Stück, welche nur Teilnahme am Reingewinn haben und von denen 167 Rob. Kappler, 167 Friedr. Schunk, 166 Komm-Rat Scheidemandel erhielten. Die Ge- nussscheine haben kein Stimmrecht, sie nehmen am Reingewinn, wie unter Gewinn- Verteilung bemerkt, teil und werden im Falle der Liquidation der Ges. aus dem nach Ausschüttung von 100 % an die Aktionäre verbleibenden Erlös mit M. 600 per Stück oder wenn der 20fache Betrag des in den vorhergegangenen 5 Jahren oder dem verflossenen kürzeren Zeitraum auf die Genussscheine durchschnittlich entfallenen Gewinnanteiles niedriger ist, mit dem bezüglichen niedrigeren Betrage eingelöst; im Falle der Fusion der Ges. mit einer anderen ist die Ges. verpflichtet, nach ihrer Wahl entweder die Genussscheine in der für den Fall der Liquidation festgesetzten Höhe einzulösen oder dafür zu sorgen, dass durch die Satzungen der aus der Vereinigung hervorgehenden 33...