Schiffsbau-Anstalten und Dock-Gesellschaften. 1087 Schiffebau-Anstalten und Dock-Gesellschaften. Schiff- und Maschinenbau-Actiengesellschaft „Germania“ in Berlin, Flensburgerstrasse 2, mit Zweigniederlassung in Gaarden b. Kiel und Werken in Tegel und Gaarden. Gegründet: Am 25. Nov. 1882. Letzte Statutenänd. vom 29. Dez. 1899. Zweck: Der Bau von Handels- und Kriegsschiffen und Schiffsdampfmaschinen, Eisengiesserei, Metallgiesserei, Maschinenfabrikation, Fertigung von Eisenarbeiten jeder Art, auch Her- stellung von ganzen Fabriken; ferner Personen- und Güterbeförderung zu Wasser und zu Lande, Einrichtung, Unterhaltung und der Betrieb von Dampffähren, die Bergung von Schiffen und Gütern. Abgeliefert wurden 1897/98–1898/99: OÖbjekte im Werte von M. 6 964 324, 4 971 475. Die Ende Sept. 1899 in Arbeit befindlich gewesenen Gegenstände wurden auf M. 9 532 866 bewertet, an Aufträgen lagen zu derselben Zeit vor für rund M. 34 000 000. Arbeiterzahl 1897/98–1898/99 auf beiden Werken der Ges. durchschnitt- lich 2286, 2682 Mann. Am 29./30. April 1899 wurde die Werft in Gaarden von einem grossen Brandunglück betroffen, doch gelang es, die dadurch hervorgerufenen Betriebs- störungen bald zu überwinden. Geschichtliches: Die Ges. wurde errichtet, um den Weiterbetrieb der der Märkisch-Schle- sischen Maschinenbau- und Hütten-A.-G., vorm. F. A. Egells, gehörigen Fabriketablisse- ments zu Tegel bei Berlin und Gaarden durch Umwandlung derselben in ein selbstän- diges Aktienunternehmen zu sichern und jener Ges. die Liquidation zu ermöglichen. Der Übernahmepreis betrug M. 5 562 210. Das Besitztum in Tegel, am schiffbaren Wasser gelegen, hat durch die Havel Verbindung mit den Ost- und Nordsechäfen. 1889 wurde gegenüber der Mündung des Nord-Ostseekanals am Kieler Hafen ein Terrain von 14 982 qm mit 180 m Uferfront erworben, um daselbst Reparaturwerkstätten zu errichten. Für Neuanschaffungen und Erweiterungen der beiden Werke der Ges. wurden 1899 M. 868 384 aus eigenen Mitteln, M. 466 890 von der Firma Fried. Kxupp in Essen (s. unten) aufgewendet. Die G.-V. v. 26. Sept. 1896 genehmigte einen ÜUberlassungsvertrag mit der Firma Fried. Krupp in Essen v. 29. Aug. 1896. Nach demselben bleibt die Ges. für die Dauer des Vertrages als selbständige A.-G. bestehen. In der Organisation des Vorst. und ihres A.-R. soll nur insofern eine Anderung eintreten, als künftig der Vorst. aus einem oder mehreren auf Vorschlag der Firma Fried. Krupp vom A.-R. zu ernennenden Mitgliedern bestehen soll. Die „Germania“ wird zwar auch fernerhin von ihrem Vorst. geleitet, der Vorst. ist aber verpflichtet, bei dieser Leitung in aller und jeder Beziehung die An- ordnungen und Bestimmungen der Firma Fried. Krupp zu befolgen. Beide Firmen sind befugt, wechselseitig die der einen oder der anderen zustehenden Patente ohne weiteres Entgelt zu benutzen. Die Inventur und Bilanz der „Germania“ wird nach den bis- herigen Grundsätzen, namentlich unter Beobachtung der bisherigen Abschreib.-Grund- sätze. im Einvernehmen mit der Firma Fried. Krupp aufgestellt. Die Firma Fried. Krupp übernimmt aber die Garantie, dass alljährlich während der Dauer des Vertrages eine Div. von 4½ % zur Verteilung gelangt, und verpflichtet sich. diejenige Summe, welche nach Feststellung der Bilanz durch die Vers. an dem zur Zahlung einer 4½ % Div. und der statutenm. Tant. des A.-R. bei dieser Div. erforderlichen verteilungsfähigen Rein- gewinn fehlt, aus eigenen Mitteln ohne Anspruch auf Erstattung zuzuschiessen. Sollte also in irgend einem Geschäftsj. die „Germania“ mit einer Unterbilanz abschliessen und dieselbe aus dem R.-F. nicht mehr gedeckt werden können, so ist die Firma Fried. Krupp verpflichtet, nicht nur 4½ % Jahres-Div. zu zahlen, sondern auch die Unterbilanz aus- zugleichen. Als Gegenleistung für diese Div.-Garantie und die daraus folg. Zahlungs- verbindlichkeiten fällt der Firma Fried. Krupp derjenige Reingewinn zu, welcher nach Verteilung von 4½ % Div. und Zahlung der Tant. noch übrig bleibt. Der Geschäfts- betrieb geht für Gefahr der Firma Fried. Krupp. Die Firma Fried. Krupp ist befugt, für ihre eigene Rechnung Erweiterungen der Werkstätten der „Germania“ vorzunehmen. Für die dadurch entstehenden Barauslagen der Firma Fried. Krupp wird ein Separat- konto eingerichtet, auf welchem derselben für die Dauer des Vertrages 4 % Zs. vergütet werden; auch werden bei der Aufstellung der Inventur und Bilanz auf diese Werkstätten und deren Einrichtungen dieselben Abschreib. vorgenommen, wie bei den Werkstätten der Ges.; der Betrag dieser Abschreib. ist der Firma Fried. Krupp jedesmal auf dem Separatkonto zu belasten. Die Tant. des A.-R. wird lediglich auf der Grundlage der garantierten Div. berechnet. Die „Germania“ räumt der Firma Fried. Krupp das Recht ein, während der Dauer dieses Vertrages zu jeder Zeit die gesamten Aktiva und Passiva der „Germania“ für den Preis von M. 6 325 000 zu übernehmen und hat, falls die Über-