1124 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Schlesische Elektricitäts- und Gas-Act.-Ges. in Breslau, Schweidnitzerstrasse 1, mit Zweigniederlassung in Glogau. Gegründet: Am 22. März 1872 unter der Firma Schles. Gas-A.-G. Letzte Statutenänd. vom 12. April 1900. Die G.-V. v. 30. Juli 1898 beschloss Anderung der Firma wie gegenwärtig. Zweck: a) Erwerb, Fortführung, Erweiterung und Veräusserung bereits bestehender, sowie Errichtung neuer Gasanstalten und Elektricitätswerke jeder Art, insbesondere zu Be- leuchtungs-, Kraftübertragungs- und Transportzwecken; b) Ausbeutung neuer auf die Elektrotechnik, sowie auf die Gas- und Lichterzeugung, speciell des elektrischen Lichts, bezüglicher Erfindungen, namentlich auch durch Erwerb der betreffenden Patente; c) Er- werb und Betrieb aller mit der Fabrikation von Gas, sowie mit der gewerblichen Aus- nutzung der Elektrotechnik in Zusammenhang stehenden Gewerbe und Geschäfte. Die Ges. ist auch berechtigt, ihre disponiblen Gelder in Fonds, sicheren Effekten oder im Lombardgeschäft zinsbar anzulegen. Die Ges. besitzt und betreibt die Gasanstalt in Glogau. Die seither im Besitz der Ges. befindlich gewesene Gasanstalt zu Beuthen i. O.-Schl. ist zufolge G.-V.-B. vom 12. Febr. 1898 an die Stadtgemeinde Beuthen für M. 1 100 000 verkauft. Die Gasanstalt zu Glogau wurde 1898/99 einem durchgreifenden Umbau unterzogen. Die Koncession läuft bis Ende 1912 und ist die Stadtgemeinde dann berechtigt, die Gasanstalt nach sachverständiger Schätzung käuflich zu übernehmen. Die Stadt ist am Gewinn der- gestalt beteiligt, dass sie vom Nettoertrag des Werkes abzügl. 4 % Zs. von ca. M. 700 000 die Hälfte, mind. aber M. 12 000 jährl. erhält. Die Gasabgabe 1899 war um 9 % (68 196 cbm) grösser wie im Jahre zuvor. Die Ges. hat am 5. Jan. 1899 mit der Allg. Elektricitäts-Ges. in Berlin einen Ver- trag wegen Erwerbung der Oberschlesischen Elektricitätswerke abgeschlossen. Nach demselben hat sich die Allg. Elektricitäts-Ges. verpflichtet, alle ihr aus Koncessionen und Verträgen, betreffend die Abgabe von Elektricität zu Licht-, Kraft- und sonstigen Zwecken im Oberschles. Industriebezirke zustehenden Rechte und Pflichten gegen Er- stattung der ihr für deren Erlangung erwachsenen Auslagen der Schles. Elektricitäts- und Gas-A.-G. abzutreten, wogegen der ersteren die Ausführung der Werke mit allem Zubehör übertragen worden ist. Die von der Allg. Elektricitäts-Ges. zu Berlin begonnenen Oberschles. Elektricitäts- Werke bezwecken, das Industriegebiet Oberschlesiens, umfassend das Länderdreieck Beuthen, Gleiwitz, Kattowitz, mit elektr. Energie für Licht- und Kraftzwecke zu ver- sorgen und der Oberschles. Strassenbahn den Strom für ihre elektrisch betriebenen Linien zu liefern. Zu diesem Zwecke sind auf ausreichend grossen Grundstücken in Zaborze und Chorzow, also im ungefähren Centrum der westlichen resp. östlichen Hälfte des vorgedachten Industriegebiets, zwei Kraftstationen errichtet, in welchen bereits 5400 PS. zur Aufstellung gebracht wurden, während weitere 2000 PS. in der Aufstellung begriffen sind. Die Leitungsnetze, für deren oberirdische und unterirdische Verlegung die Genehmigung aller in Betracht kommenden Behörden, Städte, Gemeinden u. Privat- personen vertragsmässig gesichert ist, werden in der geplanten Länge von 130 km der- artig bemessen und ausgeführt, dass die Maschinenleistungen auf über 10 000 PS. erhöht werden können. Mit den Städten Gleiwitz, Beuthen und Kattowitz sind Verträge auf die Dauer von 25 Jahren abgeschlossen. Die Stadt Gleiwitz erhält einen Anteil am Reingewinn, sobald das investierte Kapital mit mehr als 5 % sich verzinst. Die Stadt Beuthen bezieht die elektr. Energie als Gross-Abnehmerin zu Vorzugspreisen und giebt dieselbe ihrerseits an die einzelnen Konsumenten ab, wobei jedoch ein vertragsmässig feststehender Preis nicht überschritten werden darf, während die Stadt Kattowitz 10 % derjenigen Brutto- einnahmen erhält, welche aus dem Stadtbezirk Kattowitz herrühren. Die Städte sind berechtigt, die Leitungsnetze zu Buchwerten käuflich vor Ablauf der Vertragsdauer zu erwerben, in welchem Falle eine vereinbarte Verbilligung der Strompreise gegenüber den bis dahin gültigen einzutreten hat. Die Stadt Beuthen kann unter kontraktlich festgelegten Bedingungen das Leitungsnetz erwerben und den Stromlieferungsvertrag auflösen. Die Leitungsnetze der Städte Beuthen und Kattowitz gehen nach 25 Jahren unentgeltlich in das Eigentum der Städte über. Mit 20 Landgemeinden sind die Verträge auf die Dauer von 50 Jahren, mit 2 Ge- meinden auf kürzere Dauer abgeschlossen. Sämtliche Gemeinden erhalten, ähnlich wie die Stadt Gleiwitz, einen Anteil am Reingewinn. Der Ausbau der Oberschles. Elektricitätswerke seitens der Allg. Elektricitäts-Ges. zu Berlin soll in drei Abteilungen erfolgen, vor Beginn des dritten Ausbaues ist jedoch nochmals die Genehmigung der Schles. Elektricitäts- und Gas-A.-G. einzuholen. Die Kosten der ersten beiden Ausbaue dürften sich auf rund M. 8 230 000, die des dritten Ausbaues auf M. 2 253 000 stellen. Über die Lieferungen und Leistungen der Allg. Elektricitäts-Ges. werden Monats- rechnungen aufgestellt, deren Endsummen vom ersten des auf den Ausstellungstag