1152 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. an diesem Tage sein Ende. Von demjenigen Betrage, welchen die Stadt Leipzig im Falle des Rückkaufes vertragsmässig zu zahlen hat, zuzügl. der aus den Tilg.- und Ern.-F. verbleibenden Aktiven werden zunächst diejenigen Beträge zurückgestellt, welche erforderlich sind, um die Aktien der Ges. zum Nom.-Betrage und die im Umlauf befindlichen Oblig.- und sonstige Schulden zur Tilg. zu bringen. Von einem hiernach verbleibenden Restbetrage bis zu M. 300 000 erhält die Pächterin 40 %, von einem weiteren Betrage über M. 300 000 hinaus bis M. 500 000 fernere 20 % und über M. 500 000 hinaus fernere 10 %, während der übrige Teil jener Restsumme und der Betrag der ausgewiesenen gesetzlichen Reserven der A.-G. verbleiben. Macht die Stadt von ihrem Kaufrecht zwischen dem 31. Aug. 1906 und dem 31. Aug. 1914 Gebrauch, so erhält die Pächterin von obigen Quoten 90, bezw. 80, 70, 60, 50, 35, 20, 10 oder 5 %, je nachdem die Übernahme in den Jahren von 1906–14 erfolgt. Kauft die Stadt die Werke im Jahre 1915 oder später an, so hat die Firma Siemens & Halske keine Ansprüche mehr auf genannte Fonds. Der Anschlusswert ist 1899 von 36 383,28 Hektowatt auf 42 169 Hektowatt, also um 31.9 % gestiegen, und zwar waren am 31. Dez. 1899 angeschlossen: 47 461 Glühlampen von 3–56 Normalkerzen, 1726 Bogenlampen von 2–40 Ampere, 395 Elektromotoren von 0,6–16 HP. (zus. 891,29 HP.), 202 sonstige Anschlüsse von 1–220 Hektowatt (zus. 3238.06 Hektowatt). Hierauf entfallen 631 Hausanschlüsse mit 911 Konsumenten und 1065 Elektricitätszählern. Im Betriebe wurden nutzbar an die Konsumenten abgegeben: 8 085 926 Hektowattstunden für Licht und 4 680 593 Hektowattstunden für Kraft, zus. 12 766 519 Hektowattstunden (exkl. des eigenen Bedarfs). Der Stromkonsum hat sich gegenüber 1898 um 20,7 % gesteigert. Das Kabelnetz hatte Ende 1899 die Gesamtlänge von 297 547,63 m. Der Wert der bis Ende 1899 ausgeführten Anlagen beträgt M. 3 989 963. Koncession: Die der A.-G. erteilte Koncession gilt auf die Dauer von 35 Jahren vom Tage des Betriebsbeginnes an gerechnet. Die Stadt Leipzig hat jedoch das Recht, nach Ablauf von 10 Jahren, vom Beginne des Betriebes an gerechnet, von der Ges. die Übertragung des Eigentums der gesamten Anlage und die Abtretung der Rechte aus allen auf diese Anlage sich beziehenden Verträgen zu verlangen. Macht die Stadt Leipzig von diesem Rechte Gebrauch, so hat sie der Ges. eine Abfindungssumme zu gewähren, die sich deckt mit dem Herstellungspreise der Anlage, jedoch abzügl. einer die inzwischen eingetretenen Wertminderungen ausgleichenden Vergütung. Diese Vergütung wird in der Weise berechnet, dass für jedes Jahr seit der Betriebseröffnung ein bestimmter Teil des Herstellungspreises und zwar für das 1. u. 2. Jahr je 1 %, für das 3.–8. Jahr je 1½ %, für das 9. u. 10. Jahr je 2 % und für das 11.–35. Jahr je 3 % abgesetzt und von der seitens der Stadtgemeinde Leipzig zu zahlenden Abfindungssumme gekürzt wird. Für die Dauer der Koncession ist von der A.-G. bei der Stadt Leipzig eine Kaution von M. 100 000 in Staatspapieren hinterlegt worden. Nach Ablauf der festgesetzten Vertragsdauer geht das gesamte Werk in betriebs- fähigem Zustande zu dem sich ergebenden Preise in das Eigentum der Stadtgemeinde über, dafern die Stadtgemeinde Leipzig nicht von der Ges. die Weiterführung des Be- triebes unter den bisherigen Bedingungen auf einen Zeitraum von höchstens 15 Jahren verlangt. Die Übernahme der Anlage kann alsdann jedoch nur nach Ablauf von je 5 Jahren erfolgen; der zu zahlende Preis vermindert sich alsdann um weitere 6à % pro Jahr, während nach 50 Jahren, vom Beginn des Betriebes der Anlage ab gerechnet, die gesamten Anlagen kostenlos in das Eigentum der Stadt übergehen. Für die Benutzung der öffentl. Strassen, Plätze etc. hat die Ges. der Stadt Leipzig ausser den örtl. u. allg. Steuern und Abgaben eine jährl. Vergütung von 16¾ % der ge- samten Brutto-Einnahme zu leisten. Neben der Abgabe aus dieser Brutto-Einnahme hat die Ges. der Stadt Leipzig, sobald der jährl. Reingewinn 6 % übersteigt, den unter Gewinn- verteilung näher bezeichneten Anteil am Reingewinn zu gewähren, wobei als Reingewinn der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben nach Abzug des er- wähnten Anteils der Stadt an der Brutto-Einnahme und den erforderl. Abschreib. an- gesehen wird. Zum Zwecke von Erneuerungen und Amortisationen kann die Ges. jährl. Abschreib. im Betrage bis zu 6 % des urspr. Wertes der Gesamtanlage unter Zurechnung der Aufwendungen für die im Laufe der Jahre erfolgten Erweiterungen vornehmen. Kapital: M. 3 000 000 in 3000 Aktien à M. 1000. Urspr. A.-K. M. 2 000 000, Erhöhung lt. G.-V.-B. vom 6. April 1898 um M. 1 000 000 in 1000, ab 1. Jan. 1898 div.-ber. Aktien à M. 1000, angeboten den Aktionären 27. April bis 4. Mai 1898 zu 115 %. Anleihe: M. 2 000 000 in 4½ % Teilschuldverschreib. von 1900, 1300 Stücke Lit. A (Nr. 1–1300) à M. 1000, 1400 Lit. B (Nr. 1301–2700) à M. 500, auf Namen der Allg. Deutschen Credit- Anstalt in Leipzig und durch Indossament übertragbar. Die Anleihe ist eingeteilt in 20 Serien zu je 65 Abschnitten à M. 1000, 70 à M. 500. Zs. 1./3. u. 1./9. Rückzahlung zu pari am 1. Sept. 1930; frühere Rückzahlung der ganzen Anleihe oder einzelner Serien von je M. 100 000 ab I. Sept. 1905 mit mindestens 6monat. Frist vorbehalten; bei teil- weiser Aufkündigung findet Ausl. der Serien statt. Verj. der Coup. 4 J. (K.), der Stücke nach gesetzlicher Frist. Zahlst. wie bei Div. Zugelassen M. 2 000 000, davon aufgelegt bei den Zahlst. am 28. März 1900 M. 1 500 000 zu 100 % zuzügl. 4½ % Zs. ab 1. März 1900. Notiert in Leipzig.