Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. 33 % des überschiessenden Gewinnes. Zur Sicherheit für diese Abgaben bleibt bei der Stadt eine Kaution von M. 20 000 hinterlegt und ist eine Kautionshypothek von M. 500 000 auf das Eigentum der Ges. zur ersten Stelle eingetragen. Sollte nach Ablauf der Koncession, also am 1. Okt. 1938, ein neues Abkommen nicht getroffen sein, so geht nicht nur die Strassenbahnanlage mit allem Zubehör, sondern auch die ganze Anlage des Elektricitätswerkes nebst sämtlichem Zubehör und allen Forderungen und Kapitalbeständen einschl. des Ern.-F., jedoch ausschliesslich aller Res.- und Amort.-F. in das schuldenfreie Eigentum der Stadt über ohne irgend welche Gegenleistung derselben. Bei Ablauf der ersten 15 Jahre der Koncessionsdauer und von da ab jedes Jahr ist die Stadt berechtigt, nach vorhergegangener mindestens einjähriger Kündigung die ganzen betriebsfähigen Anlagen nebst sämtlichem Zubehör zum Taxwerte zu erwerben. Derselbe wird gefunden aus dem Mittel des Grund-, Bau-, Invyentar-, Mobiliar- und Materialwertes der Anlagen und des Nutzungswertes. Jener wird ge- schätzt nach dem Zustande, in welchem die Anlagen zur Zeit der Erwerbung bezw. Übernahme durch die 3 sich befinden. Dieser wird dadurch festgestellt, dass der Netto-Ertrag der letzten 5 Betriebsjahre nach Ausscheidung des höchsten und des niedrigsten ermittelt und dann zum 25fachen Betrage kapitalisiert wird. Erwirbt die Stadt die Anlagen erst nach 16 Jahren, so ist der Durchschnitt des Nutzungswertes mit dem 24 fachen Betrage zu kapitalisieren. Ziffer 24 ermässigt sich mit jedem weiteren Jahr um 1, bis sie für das 25. Jahr das 15 fache erreicht, für das 26.–35. stellt sie sich wie folgt: 14½, 14, 13½, 13, 12½, 12, 11½, 11, 10½, 10. Der Übernahmepreis, welchen hiernach die Stadt zu zahlen hat, soll aber niemals weniger betragen als der Buchwert. Dieser soll die ursprünglichen Anlagekosten, einschl. der Kosten der Erweiterungen unter Abzug von 1, 05 % (mit Zins auf Zins zu 4 %) für jedes der verflossenen Jahre, welche je nach dem Zeitpunkte der Inbetriebsetzung der ersten Anlage und etwaiger späterer Erweiterungen gesondert zu berechnen sind, nicht überschreiten. Über den Taxwert entscheidet im Streitfalle ein Schiedsgericht aus drei unbeteiligten Sach- verständigen. Die Elektric.-Ges. Felix Singer & Co. A.-G. in Berlin übernahm ab 1899 den gesamten Betrieb der Bahn und der Licht- und Kraftanlage pachtweise auf fünf Jahre und giebt an die Elektricitätswerke in den ersten drei Jahren 35 %, in den folgenden zwei Jahren 40 % der Brutto-Einnahmen ab; mindestens aber muss diese Abgabe so gross sein, dass nach Abzug aller Spesen und nach Dotierung aller Fonds eine Minimal-Div. von 4 % zur Ausschüttung gelangen kann. Nach dem Pachtvertrag hat die Ges. bis zur Schluss- rechnung 1908 die eventuell über M. 64 000 erzielten Nettogewinnüberschüsse mit der Pächterin zu teilen, bis dieselbe für ihre Zuschüsse plus 4 % Verzinsung Deckung er- halten hat. Geleisteter Zuschuss 1899: M. 59 532.82. Dieser mit der Elektricitäts- Ges. Felix Singer & Co. A.-G. bestehende Pacht- und Garantievertrag ist durch gegenseitiges Übereinkommen am 31. Dez. 1899 erloschen und mit allen seinen wesentlichen Rechten und Pflichten von der Berliner Bank in Berlin übernommen worden, jedoch mit der Massnahme, dass der Betrieb seit dem 1. Jan. 1900 wieder in die Hände der Elektricitäts- werke Liegnitz übergegangen ist. Kapital: M. 1600 000 in 1600 Aktien (Nr. 11600 à M. 1000. (Wegen Div.-Garantie s. oben.) Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Im I. Sem. in Liegnitz oder Berlin. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: Vorweg Dotierung des Ern.-F. nach Beschluss des A.-R. Ausserdem 1.05 % des investierten Kapitals einem besonderen Amort.-R.-F.. der in Jahren, in welchen wider Erwarten Gewinn nicht erzielt wird, aus dem gesetzlichen R.-F. dofiert wird und ausschliesslich zur Sicherung der Rückzahlung des A.-K. dient. Aus dem sich sodann ergebenden Reingewinn 5 % zum R.-F., Abschreib. und etwaige Sonder- rücklagen, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R. (mind. M. 300 an jedes Mitglied), Überrest Super- Div. bezw. zur Verf. der G.-V. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Kontokorrent 284 277, Grundstück 18 060, Gebäude 166 066, Kraftstation 179 620, Wagen 214 325, Bahnkörper 282 000, Bahnstromzuführung 154 500, Werkstatt 3840, Mobilien ete. 5767, Kautions-Hypoth. 500 000, Kautionskto 53 913, Be kleidungskto 433, Vorräte 29 096. Effekten 2706, Licht- u. Kraftwerkbaukto 300 000. Passiva: A.-K. 1 600 000, Kautions-Hypoth. 500 000, Betriebs-R.-F. 16, Amort.-F. 63 958, Ern.-F. 10 032, Kreditoren 574, Tant. an A.-R. 1500, Gewinn 64 538 (Betriebs-R.- F. 35, Div. 64 000, Vortrag 303). Sa. M. 2 194 606. „ u. Verlust-Konto: Debet: Geschäftsunkosten 4148, Verlust an Kautionseffekten 4165, Amort.-F. 15 120, Ern.-F. 6948, Tant. an A.-R. 1500, Gewinn 64 538. – Kredit: Pachteinnahme (Fahr einnahmen 77 094, Licht- u. Kraftabgabe 12 320, Installationen 1884, Zs. 12 083, diverse Einnahmen 1143. Sa. M. 104 526) 35 % = 36 584, Garantiezuschuss der Pächterin 59 532, Vortrag a. 1898 303. Sa. M. 96 420. Gewinn-Verwendung: R.-F. 15 120, Ern. F. 6948, Betriebs-R.-F. 235, Vortrag 303. Kurs Ende 1898–99: 96.75, 75.50 %. Aufgelegt am 23. Febr. 1898 M. 1 000 000 zu 112. 50 %. Notiert in Berlin. Dividenden 1898–99: 0, 4 %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.)