1156 Elektrotechnische Fabriken, Elektricitätswerke und Hilfsgeschäfte. Geschäftsjahr: Kalenderjahr. Gen.-Vers.: Bis Ende Mai. Stimmrecht: 1 Aktie = 1 St. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. und Rücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst. und Angestellte, 4 % Div., vom Rest 10 % Tant. an A.-R., Uberrest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Die Stadt erhält von der Bruttoeinnahme eine Abgabe von 10 % und nimmt ausserdem am Reingewinn teil. Bilanz am 31. Dez. 1899: Aktiva: Gebäude 172 835, Maschinen 596 640, Leitungsnetz 894 289, Hausanschluss 187 964, Elektricitätsmesser 128 181, Betriebsutensilien 8573, Werkzeuge 3382, Mobilien 5237, Kassa 2920, Bankguthaben u. Aussenstände 140 932, Kautionseffekten 46 567, Koncessionserwerb 24 000, Betriebsmaterialien 3743, Warenvorräte 358, Ver- sicherung 3263, Grundstückspacht 503, Zs. 393. Passiva: A.-K. 1 500 000, Kreditoren 381 125, R.-F. 4547, Anlage-Tilg.-F. 126 683, Ern.-F. 90 598, Gratifikations- u. Unterstütz.-F. 3255, Gewinn 113 575. Sa. M. 2 219 785. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Betriebsunkosten 37 354, Verbrauch an Kohlen, Ol etc. 98 881, Reparaturen 2654, Verwaltungsunkosten 21 865, Pachtzins an Magistrat 2013, 10 % Abgabe auf Bruttoeinnahme an Magistrat 42 160, Abgabe vom Reingewinn do. 7643, Steuern 3020, Feuerversicherung 698, Zs. 3570, Kursverlust 2940, Abschreib. auf Kon- cessionserwerb 3000, Gratifikations- u. Unterstütz.-Kto 2000, Anlage-Tilg.-F. 49 497, Ern.-F. 34 969, Gewinn 113 575. – Kredit: Vortrag a. 1898 3241, Einnahme für Strom 395 345, Elektricitätsmessermiete 18 336, Prüfungsgebühren 7920, Transformatorensäulenmiete 1000. Sa. M. 425 844. Gewinn-Verwendung: R.-F. 5516, Div. 97 500, Tant. an A.-R. 4095, do. an Vorst. 3861, Vortrag 2601. Reservefonds: M. 10 064, Ern.-F. M. 90 598, Tilg.-F. M. 126 683. Dividenden 1898–99: 5½, 6½ %. Coup.-Verj.: 4 J. (K.) Vorstand: Ing. Wilh. Tellmann. Aufsichtsrat: (3–7) Gen.-Dir. Emil Rathenau, Dir. Paul Mamroth, Dir. Leopold Aschenheim, Berlin. Prokurist: Johs. Fraissinet. Brown Boveri & Cie., Aktiengesellschaft in Mannheim. Gegründet: Am 15. Juni 1900; handelsger. eingetragen am 27. Juni 1900. Gründer: Ing. Charles Eugen Lancelot Brown, Ing. Walter Boveri, Ing. Sidney William Brown, Kaufm. Fritz Funk, Baden (Schweiz); Ing. Robert Boveri, Mannheim. Zweck: Herstellung elektr. Maschinen und Apparate, sowie die Herstellung von Maschinen anderer Art, der Handel mit solchen und verwandten Artikeln, die Erbauung elektr. Zentralen, Bahnen und anderer ähnlicher Anlagen für eigene Rechnung oder für Rech- nung Dritter, der Betrieb derartiger Anlagen für eigene oder fremde Rechnung. Kapital: M. 6 000 000 in 6000 Aktien (Nr. 1–6000) à M. 1000, welche sämtlich von den Gründern zuzüglich 5 % Agio übernommen wurden. Gewinn-Verteilung: 5 % zum R.-F., event. besondere Abschreib. und Rücklagen, vertragsm. Tant. an Vorst. u. Beamte, hierauf 4 % Div., vom verbleib. Überschuss Tant. an A.-R., Rest Super-Div. bezw. nach G.-V.-B. Direktion: Kaufm. Fritz Funk, Baden (Schweiz); Ing. Carlos Gaa, Ing. Rob. Boveri, Mannheim. Aufsichtsrat: Ing. Charles Eugen Lancelot Brown, Ing. Walter Boveri, Ing. Sidney William Brown, Baden (Schweiz). Prokurist: Friedr. Prechter. Süddeutsche Kabelwerke A.-G. in Gegründet: Am 9. Mai 1898. Letzte Statutenänd. vom 3. März und 7. Juli 1900. Gründer siehe Jahrgang 1899/1900. Zweck: Herstellung von elektrischen Kabeln, sowie Handel mit allen in diese Branche ein- schlagenden Erzeugnissen u. Rohmaterialien; Herstellung aller Artikel und Handel mit denselben, welche auf die Elektricitätsbranche Bezug haben. Die Ges. baute in Neckarau ein Fabriketablissement, das seit Ende März 1899 in vollem Betriebe ist. Die Fabrika- tion wird nach dem System Berthoud-Borel betrieben. Kapital: M. 2 000 000 in 2000 Aktien (Nr. 1–2000) à M. 1000, voll eingezahlt seit 1. Juli 1900. Die G.-V. vom 7. Juli 1900 beschloss Erhöhung des A.-K. um M. 1 000 000 (auf M. 3 000 000) und Ausgabe weiterer Genussscheine. Von den neuen Aktien wurden M. 600 000 von einem Aktionär allein übernommen, restliche M. 400 000 sollen später begeben werden. Genussscheine: Jeder erste Inhaber einer Aktie erhielt für je eine Aktie einen auf den Namen lautenden Genussschein, der durch Indossament übertragbar ist. Ein jeder dieser Genussscheine berechtigt den Eigentümer desselben oder dessen Rechtsnachfolger, alljährlich nach Feststellung des Reingewinnes durch die G.-V. den auf den Genuss- schein nach den statutarischen Bestimmungen entfallenden Anteil am Gewinn der Ges. zu erheben, auch im Liquidationsfalle an dem Überschuss der Liquidationsmasse teilzunehmen; dagegen haben die Inhaber der Genussscheine als solche keine Aktionär- rechte. Die Ges. hat das Recht, aus dem Reingewinn oder aus den angesammelten