Pulver-, sonstige Sprengstoff- und Zündwaren-Fabriken. 1537 708 174, Spec.-R.-F. 120 000, Restkaufschilling Nürnberg 110 000, Beamten-Unterstütz.-F. 88 941, Kreditoren 1 463 405, alte Div. 270, Reingewinn 552 862. Sa. M. 7 043 654. Gewinn- u. Verlust-Konto: Debet: Abschreib. 130 697, Beamten-Unterstütz.-F. 9832, R.-F. 67 329, Div. 440 000, Tant. für A.-R. 23 933, Vortrag 11 767. – Kredit: Vortrag a. 1898 11767, Warengewinn 655 072, Beteil. Siegen. Dynamitf. 16 720. Sa. M. 683 559. Reservefonds: M. 775 503, Spec.-R.-F. M. 120 000. Kurs Ende 1896–99: 217, 192.50, 196.50, 188 %. Notiert in Köln. Dividenden 1887–99: 8, 10, 15, 15, 7, 8½, 10, 11½, 14½, 14, 13½, 13½, 11 %. Coup.-Verj.: Direktion: E. Müller. Aufsichtsrat: (6–11) Vors.: Ed. Freih. von Oppenheim, Dr. M. Schenck, Oscar Waldthausen, Gerichtsrat a. D. Ed. Carp, Carl Funke, Baurat Lent, Gen.-Dir. Komm.-Rat Kirdorf. Zahlstellen: Gesellschaftskasse; Köln: Sal. Oppenheim jr. & Co.; Berlin: Disconto-Ges. Vereinigte Köln-Rottweiler Pulverfabriken in Köln a. Rh. mit Filialen in Düneberg, Hamburg, Rottweil. Gegründet: Am 7. Juni 1890. Letzte Statutenänd. vom 27. Mai 1899. Die Ges. ist hervor- gegangen aus einer Vereinigung der Vereinigten Rheinisch-Westfälischen Pulverfabriken in Köln und der Pulverfabrik Rottweil-Hamburg in Rottweil ab 1. Jan. 1890. Zweck: Fabrikation und Handel mit Pulver, Munition, Sprengstoffen nebst Zündmitteln. Die Ges. kann sich bei anderen Unternehmungen beteiligen, sei es durch gemeinschaft- lichen Betrieb oder durch Kapitaleinlage, sei es durch Übernahme von Aktien anderer Gesellschaften oder durch vertragsmässige Participation am Gewinn oder Verlust. Die Ges. besitzt Aktien der Union Espagnole des Explosifs, wovon sie einen Teil 1899 veräussert hat; sie ist ferner an der Russischen Gesellschaft für Pulverfabrikation beteiligt. Von ihrem Besitz an Aktien der Deutschen Waffen- u. Munitionsfabriken hat sie 1899 für M. 500 000 nom. verkauft, Verrechnung des dabei erzielten Agios erfolgt 1900. Die Ge- samtabschreib. seit Bestehen der Ges. einschl. der der beiden früheren Ges. bis Ende 1899 betragen M. 9 056 684. Arbeiterzahl ca. 1500. Umsatz 1891–99: M. 11 000 427, 11 900 213, 12 401 518, 11 910 249, 10 731 142, 10 854 878, 9 237 316, 9 378 894, 9 024 367. Von dem 1899er Umsatz entfallen 34½ d% auf Lieferungen an das Ausland. Gesamterzeugung 1899 ohne Unterschied der Qualität 4 880 000 kg. Kartell: Zwischen den Pulverfabriken und den Dynamitfabriken besteht ein General-Kartell- Vertrag zum Zweck einer gemeinsamen Gewinn- und Verlustbeteiligung. Die Pulver- gruppe umfasst die Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken in Köln, die Pulver- fabriken von Cramer & Buchholz zu Rönsahl und Rübeland, sowie die Kommandit-Ges. von Wolff & Co. in Walsrode. Die Sprengstoffgruppe umfasst die vier früher unter dem Namen „Deutsche Union“ vereinigten Deutschen Sprengstofffabriken; die Nobel Dynamite Trust Company ist derselben in der Weise beigetreten, dass das Gewinnergebnis der sechs ausserdeutschen, mit ihr verbundenen Gesellschaften durch die Deutsche Union in die Kartellverechnung mit der Pulvergruppe eingebracht wird. Jede Ges. behält ihre selbständig bestehende Organisation bei. Die Geschäftsleitung besorgt ein aus zwölf Mitgl. bestehender Delegationsrat; sechs Mitgl. stellt die Pulver-, sechs die Sprengstoff- gruppe. Die Delegierten müssen Mitgl. des Vorst. oder des A.-R., bezw. Mitinhaber von Firmen der beteiligten Unternehmungen sein. Der Vorsitz wechselt alle drei Jahre zwischen Vertretern der Sprengstoff- und der Pulvergruppe. Erster Vors. ist Komm.-Rat Heidemann, und zwar solange er Gen.-Dir. oder event. Mitgl. des A.-R. der Vereinigten Köln-Rottweiler Pulverfabriken ist. Der Delegationsrat entscheidet u. a. über die Aus- führung neuer Einrichtungen (nur bis zu M. 25 000 darf jeder Kontrahent für sich allein solche treffen), über die Vergrösserungen und Verbesserungen der Fabriken und Anlagen, über Feststellung der Vorbilanzen, über Beteiligung an anderen Unternehmungen u. s. w. Der Delegationsrat soll aber auch seine Befugnisse erweitern können. Explosivschäden fallen dem gemeinsamen Betrieb zur Last, Verluste durch Ver- untreuungen oder durch strafbare Handlungen der Vorstände den einzelnen Kontrahenten. Jede Gruppe sammelt die Vorbilanzen ihrer Teilnehmer bis zum 15. April jeden Jahres und reicht sie dem Delegationsrat ein. Derselbe ist berechtigt, Bilanzen, Bücher und Belege etc. durch seine Kommissare prüfen zu lassen; erfolgen Beanstandungen, so ent- scheidet der Delegationsrat oder das Schiedsgericht. Als Grundsatz bei Feststellung der Gewinn- und Verlustrechnung gilt, dass stets das kleinere Gewinnergebnis als verteilbar behandelt werden soll. Die Vorbilanzen werden dann zusammengerechnet und die Ge- samt-Gewinnsummen unter beide Gruppen verteilt. Die Sprengstoffgruppe erhält davon 60 %, die Pulvergruppe 40 %. Jede Gruppe verteilt unter ihre Mitglieder die diesen zu- kommenden Gewinne, bezüglich deren Verwendung diese nicht beschränkt sind. Das Eigentum der Kontrahenten muss auf Rechnung des Betriebes in gutem Zustand er- halten bezw. erneuert werden, weshalb solche Ausgaben unter den Betriebsausgaben zu verrechnen sind. Der Delegationsrat entnimmt bis zu 5 % des Gewinnes, sowie die etwaigen Konventionalstrafen zur Bildung eines Kartell-F. Veräusserungen von Grund